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Wirtschaftsminister begrüßt überarbeitetes Aufstiegs-BAföG

Althusmann: Weiterer wichtiger Meilenstein zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und zur Fachkräftesicherung


An diesem Samstag, 1. August 2020, tritt das überarbeitete Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG oder „Aufstiegs-BAföG“ des Bundes in Kraft. Es ist das wichtigste Förderinstrument für berufliche Qualifizierung.

„Mit der Überarbeitung des Aufstiegs-BAföG haben sich sowohl die Förderleistungen verbessert als auch die Fördermöglichkeiten erweitert – das ist ein ganz wichtiger Meilenstein zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und zur Fachkräftesicherung in Niedersachsen“, sagt Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Bernd Althusmann.

Neben dem AFBG gibt es in Niedersachsen zusätzlich die bereits sehr erfolgreiche Meisterprämie für das Handwerk sowie die erst kürzlich eingeführte Weiterbildungsprämie für alle anderen Meisterabschlüsse.

Mit dem überarbeiteten AFBG ist künftig eine Aufstiegsförderung auf drei beruflichen Fortbildungsstufen möglich. Das ermöglicht beispielsweise im Handwerk eine stufenweise Förderung nach erfolgreicher Gesellenprüfung, Schritt für Schritt bis auf „Master-Niveau“. Von diesen Verbesserungen werden unter anderem angehende Erzieher, Meister, Fachkräfte im Sozial- und Gesundheitswesen, Techniker, Fachkaufleute, Fach- oder Betriebswirte profitieren.

Die Leistungserhöhungen sind die umfangreichsten seit Bestehen des AFBG. Es gibt höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge sowie höhere Darlehenserlasse. „Ich bin davon überzeugt, dass wir durch die aufgestockten Förderleistungen noch viel mehr Menschen in Niedersachsen für anspruchsvolle Aufstiegsfortbildungen gewinnen können. Berufliche Aufstiege dürfen nicht an finanziellen Hürden scheitern! Dazu sind unsere Fachkräfte sowohl in Industrie als auch bei den kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland zu wichtig. Ziel der Landesregierung im Rahmen der Fachkräfteinitiative Niedersachsen ist daher weiter der Ausbau und die Stärkung der beruflichen Weiterbildung“, betont Althusmann.

Das überarbeitete AFBG unterstützt künftig besser bei Aufstiegsfortbildungen in Voll- oder Teilzeit, die mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder entsprechenden landes- oder bundesrechtlichen Regelungen absolviert werden. Hier werden berufliche Aufstiegsfortbildungen auf jeder Fortbildungsstufe der höherqualifizierenden Berufsbildung gefördert:

- erste Fortbildungsstufe: geprüfter Berufsspezialist (Deutscher Qualifikationsrahmen - DQR 5)

- zweite Fortbildungsstufe: Bachelor Professional (DQR 6),

- dritte Fortbildungsstufe: Master Professional (DQR 7)

Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.

Sie umfasst einen Teil, um die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zu finanzieren und kann darüber hinaus auch einen Beitrag zum Lebensunterhalt enthalten. Sie wird teilweise als nicht rückzahlbarer Zuschuss und teilweise als zinsgünstiges Darlehen gewährt.

Die Kosten tragen Bund und Länder gemeinsam. Die Länder beteiligen sich mit 22 Prozent an den Gesamtkosten. Für Maßnahmen nach dem AFBG stehen in Niedersachsen in diesem Jahr rund 43 Millionen Euro und ab 2021 rund 62 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Antragsberatung und Förderung erfolgt durch die NBank. Auf der Internetseite der NBank sind weitere Informationen zum AFBG und zu den Fördervoraussetzungen veröffentlicht:

https://www.nbank.de/Privatpersonen/Ausbildung-Qualifikation/Aufstiegs-BAf%C3%B6G/index.jsp


Artikel-Informationen

erstellt am:
31.07.2020

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