Zuverlässigkeit des Landesbergamtes
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 24.01.2014 - TOP 27. Antwort vom Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Frank Oesterhelweg, Dirk Toepffer, Ernst-Ingolf Angermann, u. a. (CDU)
Die Abgeordneten Frank Oesterhelweg, Dirk Toepffer, Ernst-Ingolf Angermann, Martin Bäumer, Karl-Heinz Bley, André Bock, Helmut Dammann-Tamke, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Ansgar Focke, Rainer Fredermann, Clemens Große Macke, Karsten Heineking, Gerda Hövel, Ingrid Klopp, Klaus Krumfuß, Dr. Max Matthiesen, Axel Miesner, Gudrun Pieper, Dr. Stephan Siemer, Ulf Thiele und Lutz Winkelmann (CDU) hatten gefragt:
In einem Interview des Weser-Kurier vom 28. November 2013 äußerte sich Wirtschaftsminister Olaf Lies anlässlich des Ölunfalls in Etzel auch zur Aufsichtspraxis des LBEG. Er erklärte in dem Interview wörtlich:
„Es ist mir daran gelegen, Vertrauen wiederzugewinnen. Ich sehe nicht mehr, dass das Landesbergamt diese Überprüfung wahrnehmen kann. Daher habe ich sie ans Ministerium gezogen. Das war ein klares Signal auch an die Spitze der Behörde, dass ich nicht das nötige Vertrauen in sie habe.“
Mögliche Konsequenzen aus dem Ölunfall in Etzel waren auch Gegenstand einer gemeinsamen Sitzung der Umweltausschüsse der Kreistage Wittmund und Friesland, über die die Nordwest-Zeitung in ihrer Ausgabe vom 13. Dezember 2013 berichtete. In dem Artikel hieß es wörtlich: „In die Kritik geriet bei den vielen Zuhörern der Sitzung das Landesbergamt. Es ist Genehmigungsbehörde und Fachaufsicht zugleich. (..) Die Zuhörer protestierten auch, weil die Behörde im Auftrag der Staatsanwaltschaft auch die Schadensursache ermitteln soll.“
Wir fragen die Landesregierung:
- Kann die Landesregierung Hinweise bestätigen, wonach das Landesbergamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Schadensursache für den Ölunfall in Etzel ermittelt, obwohl Herr Minister Lies das Vertrauen in diese Behörde verloren hat?
- Wurde seitens des Justizministeriums eine Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums zu möglichen Versäumnissen des LBEG eingeholt?
- Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass die Ermittlungen der Schadensursache durch das LBEG im Auftrag der Staatsanwaltschaft so geführt werden, dass das Vertrauen der Landesregierung in diese Behörde keinen weiteren Schaden nimmt?
Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Die Entscheidung von Minister Lies, das Krisenmanagement aufgrund des Ölunfalls am 17. November 2013 auf dem Gelände des Untergrundspeicherbetreibers IVG in Etzel auf das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zu verlagern, beruht in erster Linie auf der Tatsache, dass unmittelbar nach dem Bekanntwerden des Schadens kommunikative Defizite des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) gegenüber den vor Ort zuständigen Behörden sowie der Öffentlichkeit offensichtlich wurden. Diesem Aspekt ist jedoch gerade bei der effektiven und zielgerichteten Bekämpfung derartiger Umweltschäden eine große Bedeutung beizumessen.
Vor diesem Hintergrund ist jedoch klar hervorzuheben, dass die Landesregierung keine Zweifel an der umfangreichen Sach- und Fachkenntnis des LBEG hat, dessen objektive Expertise und Kompetenz deutschlandweit anerkannt und im Rahmen der Aufsichts- und Genehmigungstätigkeit über bergbauliche Vorhaben in Niedersachsen zwingend erforderlich ist.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Die Staatsanwaltschaft Aurich hat am 18.11.2013 von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet, nachdem sie am 17.11.2013 von dem Ölunfall auf dem Gelände der Kavernenanlage Etzel erfahren hatte. Die Ermittlungen werden durch das LBEG geführt, das sowohl Genehmigungs- als auch Ermittlungsbehörde ist. Zuständig ist das Referat L 2.1 (Bergaufsicht, Betriebsüberwachung, Gefahrenabwehr), das nicht mit dem die Anlage betreffenden Genehmigungsverfahren befasst war. Dasselbe gilt für dessen gegenwärtige Mitarbeiter.
Zu 2.:
Nein. Die Entscheidung, das Referat L 2.1 des LBEG mit den Ermittlungen zu beauftragen, hat die Staatsanwaltschaft Aurich als für das Ermittlungsverfahren rechtlich verantwortliche Behörde in eigener Zuständigkeit getroffen. Das Justizministerium war damit nicht befasst.
Zu 3.:
Es obliegt der Staatsanwaltschaft Aurich als verfahrensführende Behörde, den Sachverhalt aufzuklären (§ 152 Abs. 2, §§ 160, 161 StPO). Hierbei hat sie nach Maßgabe der Strafprozessordnung sicherzustellen, dass be- und entlastende Umstände gleichermaßen ermittelt werden und für die Erhebung der erforderlichen Beweise Sorge getragen wird. Wie sie dabei vorgeht, entscheidet die Staatsanwaltschaft eigenverantwortlich. Über die Beachtung der Bestimmungen der Strafprozessordnung wachen die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg und das Niedersächsische Justizministerium im Rahmen der Dienstaufsicht.
Artikel-Informationen
erstellt am:
24.01.2014
Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
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30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427