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Tariftreue- u. Mindestentgelte, Musterregelungen und Anwendungshinweise bis 30.06.2016

Hier finden Sie für Vergabeverfahren, welche bis 30.06.2016 begonnen wurden Informationen, Materialien und Mustervordrucke rund um das Thema „Tariftreue- und Mindestentgeltregelungen nach §§ 4 und 5 NTVergG“ sowie vertragliche Musterregelungen zu den §§ 13-15 NTVergG (siehe insbesondere Downloadbereich in der rechten Spalte). Zur Vervollständigung der Übersichten finden Sie auf der rechten Seite weiter unten in einem eigenen Downloadblock die Anwendungshinweise zum NTVergG mit Stand vor dem 01.07.2016.

In der Umsetzung des Nds. Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) stellen vor allem die Tariftreue- und Mindestentgeltregelungen nach §§ 4 und 5 NTVergG eine Herausforderung für die öffentlichen Auftraggeber dar, denn nach § 4 Abs. 6 NTVergG müssen die öffentlichen Auftraggeber in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen des öffentlichen Auftrags angeben, welche Tariftreue- oder Mindestentgeltregelung nach § 4 Absätze 1, 2 oder 3 bzw. § 5 Abs. 1 NTVergG und somit welcher für allgemein verbindlich oder für repräsentativ erklärte Tarifvertrag oder welches durch Rechtsverordnung oder gesetzlich festgesetzte Mindestentgelt für die Leistungserbringung des öffentlichen Auftrags einschlägig ist. Dabei sieht das NTVergG vier Tariftreue- und Mindestentgeltregelungen vor:


- § 4 Abs. 1 NTVergG: Mindestentgelte im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG),

- § 4 Abs. 2 NTVergG: Mindestentgelte im Sinne des Mindestarbeitsbedingungengesetzes (MiArbG)*,

- § 4 Abs. 3 NTVergG: Entgelte nach einem der in Niedersachsen für repräsentativ erklärten Tarifverträge im öffentlichen Personenverkehr auf Straße und Schiene,

- § 5 Abs. 1 NTVergG: das „vergaberechtliche“ Mindestentgelt in Höhe von 8,50 € (brutto) pro Stunde.


*= Mit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes auf Bundesebene ist das Mindestarbeitsbedingungengesetzes (MiArbG) außer Kraft gesetzt worden.


Die Handlungshilfe in der rechten Spalte erläutert, was sich hinter den vorgenannten Tariftreue- und Mindestentgeltregelungen im Einzelnen verbirgt und wie sich die öffentlichen Auftraggeber in vier Prüfungsschritten der jeweils einschlägigen Tarif- oder Mindestentgeltregelung nähern können.

In der rechten Spalte stehen zudem Mustervordrucke für die Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen nach § 4 Absätze 1 und 3 sowie § 5 Abs. 1 NTVergG zur Verfügung.

Liste repräsentative Tarifverträge im ÖPV

  Liste der repräsentativen Tarifverträge ÖPV (Stand 25.01.2024)

Info - Kontrollen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit in der nds. Bauwirtschaft

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