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Betriebsgenehmigung / Nachtflugbeschränkungen

Betriebsgenehmigung / Nachtflugbeschränkungen

Der Betrieb eines Flughafens birgt auch Probleme. Insbesondere der Fluglärm ist eine Belastung für die in der Nähe des Flughafens lebenden Menschen. Es ist Aufgabe des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung als oberste Luftfahrtbehörde und Genehmigungsbehörde für den Flughafen Hannover-Langenhagen die Flughafenanwohnerinnen und -anwohner vor unzumutbarem Fluglärm zu schützen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich im Luftverkehrsgesetz (LuftVG).

Im Rahmen der rechtlichen Vorgaben hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung die nach § 6 LuftVG erteilte Genehmigung zum Betrieb des Flughafens, die der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH grundsätzlich einen 24-Stunden Betrieb ermöglicht, mit den erforderlichen Betriebsbeschränkungen versehen (aktive Lärmschutzmaßnahme). So dürfen zum Beispiel zwischen 23:00 Uhr und 05:59 Uhr nur Luftfahrzeuge starten und landen, die bestimmte, vom maximalen Startgewicht abhängige Lärmwerte unterschreiten. Dabei kommt es auf die im Lärmzeugnis des jeweiligen Luftfahrzeugs ausgewiesenen Lärmwerte an. Darüber hinaus dürfen bestimmte Luftfahrzeuge in der Zeit zwischen 22:00 und 05:59 Uhr grundsätzlich nur auf der Nordbahn starten und landen.

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung hat zu der bis 31.12.2019 befristeten Regelung zu den Betriebszeiten und örtlichen Flugbeschränkungen für den Flughafen Hannover-Langenhagen eine Folgeregelung erarbeitet. Die darin enthaltenen Nachtflug- und weiteren Betriebsbeschränkungen gewährleisten weiterhin uneingeschränkt den Gesundheitsschutz für Anwohnerinnen und Anwohner bei Fluglärm und bauen durch verschärfte Lärmgrenzwerte das Schutzniveau weiter aus.

Vorausgegangen ist der Neuregelung ein umfangreiches Verfahren über angemessene Betriebsbeschränkungen. So hat das Wirtschaftsministerium unter anderem bis zum Sommer 2019 freiwillig ein Beteiligungsverfahren durchgeführt, in dessen Rahmen u.a. die Anrainerkommunen des Flughafens umfangreiche Stellungnahmen und Einwendungen abgeben konnten. Während des gesamten Verfahrens ist deutlich geworden, dass sich in der Frage der Nachtflugregelung sehr gegensätzliche Interessen gegenüberstehen. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde die zunächst geplante Regelung noch einmal in wesentlichen Punkten überarbeitet und weiter verschärft.

Das sind die wesentlichen Bestandteile der neuen Regelung:

Befristung der künftigen Regelung bis zum 31.12.2029:

Die neue Nachtflugregelung wird erneut eine Laufzeit von zehn Jahren haben. Ein großer Teil der von Fluglärm am stärksten betroffenen Gemeinden hat Ratsbeschlüsse gefasst, die sich klar zu Gunsten einer erneuten Befristung aussprechen. Eine Laufzeit von zehn Jahren hat sich zudem auch bewährt, da neue technologische Entwicklungen, die zu einer erheblichen Lärmminderung beitragen können, eine gewisse Zeitspanne benötigen, um sich am Markt in relevantem Umfang durchzusetzen. Durch die erneute Befristung der Betriebsbeschränkungen wird zudem sichergestellt, dass zum Ablauf dieser Frist eine erneute umfangreiche rechtliche und wissenschaftliche Überprüfung stattfindet, ob die nun gefundene Regelung auch dann noch eine tragfähige Grundlage für die Zukunft ab dem Jahr 2030 darstellt. Trotz der Laufzeit von zehn Jahren wird das Wirtschaftsministerium den Gesundheitsschutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm als gesetzliche Daueraufgabe aber zu jedem Zeitpunkt gewährleisten – und nicht erst zum Ablauf von Fristen.

Inhaltliche Verschärfungen der Betriebsbeschränkungen:

Die Zulässigkeit von Nachtflügen am Flughafen Hannover-Langenhagen richtet sich nach der Lautstärke der verwendeten Luftfahrzeuge und deren Einsatzzweck. Nur notwendige Flugbewegungen sollen in der Nacht stattfinden. Charter- und Linienflüge können stattfinden, wenn die Flugzeuge sich in den erlaubten Lärmklassen bewegen. Dieses Vorgehen hat sich in der Praxis bewährt. Dennoch haben sich Spielräume zu Gunsten der Anwohnerinnen und Anwohner ergeben, um die einzuhaltenden Lärmgrenzwerte künftig enger als bisher zu fassen. Mit verschiedenen Einzelregelungen wird so erreicht, dass die jeweils lautesten bis Ende 2019 noch zulässigen Flugzeuge ihrer jeweiligen Klasse nun am Flughafen Hannover-Langenhagen nachts nicht mehr starten und landen dürfen. Zudem gelten sowohl für Passagier- wie auch für Frachtflüge nachts strengere Lärmgrenzwerte. Auch ist die bisherige Besserstellung von Frachtflügen gegenüber Passagierflüge beendet worden. Diese müssen nunmehr die gleichen strengen Lärmgrenzwerte einhalten wie Passagiermaschinen.

Die seit dem 1.1.2020 geltende Folgeregelung finden Sie rechts im Downloadbereich.



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