Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Niedersachsen klar Logo

Luftfahrtbehörde

Allgemein

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung ist als Oberste Luftfahrtbehörde des Landes Niedersachsens für luftrechtliche Genehmigungsverfahren zuständig an den Flughäfen Braunschweig-Wolfsburg und Hannover-Langenhagen sowie für die Luftaufsicht auf diesen Flugplätzen.

Ansprechpartnerinnen:

Für den Flughafen Hannover-Langenhagen:

Herr Neumann
Telefon: (0511) 120-7824

Für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg:

Frau Rabe
Telefon: (0511) 120-7875

Zuständige Luftfahrtbehörde für Flugplätze in Niedersachsen außer den Flughäfen Hannover-Langenhagen und Braunschweig-Wolfsburg ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

Flugplätze

Flugplätze (Flughäfen, Landeplätze und Segelfluggelände) dürfen nur mit Genehmigung angelegt und betrieben werden.

Verkehrsflughäfen und –landeplätze sind für den allgemeinen Verkehr zugelassen und unterliegen einer Betriebspflicht. Sie sind öffentlich allgemein zugänglich, d.h. dass dort grundsätzlich jedermann mit für den Platz zugelassenen Luftfahrzeugen starten und landen darf. Sonderflughäfen und –landeplätze sind dagegen für einen bestimmten Zweck zugelassen und können insoweit grundsätzlich nur von einem eingeschränkten Personenkreis genutzt werden. Die Benutzung hängt von der privatrechtlichen Zustimmung des Platzbetreibers ab.

Flughafen – Entgelte

Für die Nutzung der Flughafeneinrichtungen erheben die Flughäfen Entgelte von den Nutzern (Luftfahrtgesellschaften). Sie umfassen das Landen, Starten, die Beleuchtung, das Parken von Luftfahrzeugen und die Abfertigung von Fluggästen sowie Fracht. Die Entgeltordnung ist von der unabhängigen Aufsichtsbehörde/ Luftfahrtbehörde zu genehmigen.




Flughäfen und Landeplätze in Niedersachsen

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