Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Niedersachen klar Logo

Handwerksförderung

Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk

Mit der „Gründungsprämie für das Handwerk“ können Existenzgründer und Nachfolger im Handwerk seit dem 11. September 2019 eine Förderung in Höhe von 10.000 Euro bei der NBank beantragen.

Die Gründungsprämie richtet sich an alle Gewerbe des zulassungspflichtigen Handwerks (Anlage A HwO) und an Betriebe der zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe (hier nur bei Vorlage eines entsprechenden Meisterprüfungszeugnisses) in Form einer natürlichen, juristischen des privaten Rechts oder Personengesellschaft.

Nach erfolgter Gründung, tätigen Beteiligung oder Nachfolge wird mit der Gründungsprämie die Schaffung und unbefristeten Besetzung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes gefördert.

Durch die Prämie soll der Betriebsbestand im niedersächsischen wirtschaftlich bedeutsamen und ausbildungsaktiven Handwerk abgesichert und erhöht werden.

Weitere Informationen zur Gründungsprämie finden Sie auf den Seiten der NBank.

Niedersächsische Meisterprämie im Handwerk

Seit dem 14. Mai 2018 kann die Prämie in Höhe von 4.000 Euro von niedersächsischen Absolventinnen und Absolventen mit einem Meisterabschluss im Handwerk bei der NBank beantragt werden. Die Prämie richtet sich an Meisterinnen und Meister aller Handwerksgewerbe (zulassungspflichtige und zulassungsfreie Gewerbe).

Mit der Meisterprämie wird ein gezielter Anreiz geschaffen, dass sich die Nachwuchskräfte des Handwerks fortbilden und ihre eigene Qualifikation stärken. Die Prämie ist eine finanzielle Anerkennung für die bestandene Meisterprüfung im Handwerk.

Die Meisterprämie für das Handwerk richtet sich an alle diejenigen, die ihre Meisterprüfung auf Grundlage des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung, HwO) nach dem 1.9.2017 abgelegt haben. Es ist dabei unbedingt zu beachten, dass dazu das Datum des Meisterprüfungszeugnisses maßgeblich ist. Voraussetzung ist weiter, dass der Wohnsitz oder der Ort einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung seit mindestens sechs Monaten in Niedersachsen liegt.

Die Antragstellung erfolgt online über das Kundenportal der NBank. Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie auf den Seiten der NBank.

Niedrigschwellige Innovationsförderung

Kleine und mittlere Handwerksbetriebe können bei der Entwicklung neuer Produkte oder Verfahren sowie zur Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen Unterstützung im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für niedrigschwellige Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksunternehmen“ erhalten. Ziel ist es, neue oder verbesserte, vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.

Nachfolgemoderation

Zahlreich anstehende Generationenwechsel stellen Akteure des Mittelstands und des Handwerks vor vielfältige Herausforderungen. Bereits seit November 2011 fördern die EU, das Land Niedersachsen und die beteiligten Kammern daher Projekte der „Nachfolgemoderation“. In der EU-Förderperiode 2014-2020 unterstützen im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren" zwei Moderatorinnen und ein Moderator für die Handwerkskammern und ein Nachfolgemoderator für die IHK bis zum 30. Juni 2022 niedersächsische Unternehmen bei Prozessen der Unternehmensnachfolge. Für die Zeit ab dem 1. Juli 2022 sind Folgeprojekte in Planung.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Förderberatung

Weitere Informationen erteilen die Handwerkskammern und die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Die NBank weist in ihren Regionalteams Berater/innen für Handwerksunternehmen aus, die mit der zentralen Durchwahl 0511/30031-333 erreichbar sind.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln