B 75 - Ortsumgehung Dibbersen
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 09.12.2011 - TOP 24. Antwort von Verkehrsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Silva Seeler (SPD)
Die Abgeordnete Silva Seeler (SPD) hatte gefragt:
Seit über 30 Jahren soll die Bundesstraße 75 im Bereich der Ortsdurchfahrt Dibbersen (Landkreis Harburg) verlegt werden, um den Ortskern von Dibbersen vom Durchgangsverkehr zu entlasten.
Das Verkehrsaufkommen war im Jahr 2002 auf bis zu 24 000 Kfz/24 h angewachsen. Durch die weitere allgemeine Verkehrszunahme wurde für die Ortsdurchfahrt eine Prognoseverkehrsmenge für das Jahr 2015 von bis zu 25 900 Kfz/24 h ermittelt.
Am 26. März 2003 hat die Stadt Buchholz in der Nordheide die Aufstellung eines Bebauungsplans „B 75 neu - Ortsumfahrung Dibbersen“ beschlossen. Das Bebauungsplanverfahren wurde in enger Abstimmung mit der Landesbauverwaltung aus Gründen der Zeitersparnis gewählt. Für die gesamten Planungskosten in Höhe von 477 912,50 Euro ist allein die Stadt Buchholz in Vorleistung getreten.
Der Satzungsbeschluss erfolgte am 18. Juli 2006. Im Bundesverkehrswegeplan wurde das Vorhaben im vordringlichen Bedarf mit der ersten Priorität in Niedersachsen eingestuft. Eine Normenkontrollklage gegen die Satzung wurde durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 25. November 2009 abschlägig beschieden. Seit dem 22. Januar 2010, also seit nunmehr fast zwei Jahren, ist das Urteil rechtskräftig und der Bebauungsplan somit vollziehbar.
Die Nachfrage beim Wirtschaftsministerium, wann mit der Realisierung zu rechnen sei, hat ergeben, dass sich die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Datum der Unanfechtbarkeit ergebe.
Ich frage die Landesregierung:
- Wenn das Datum der Unanfechtbarkeit das alleinige Kriterium für den Beginn der Realisierung ist, warum wird dann z. B. die Ortsumgehung Waake vor der Ortsumgehung Kirchweyhe gebaut?
- Welche Kriterien für einzelne Maßnahmen (z. B. B 1, B 243, B 498, B 212) haben dazu geführt, dass diese Vorhaben vor dem Datum der Unanfechtbarkeit begonnen wurden und andere Vorhaben dadurch zurückgestuft wurden?
- Wie ist der Verlust der höchsten Prioritätsstufe der Maßnahme „B 75 neu - Ortsumfahrung Dibbersen“ begründet, und was ist zu tun, diese Stufe zurück zu erlangen?
Auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung der Abgeordneten Silva Seeler (SPD) vom 10.11.2011 (Drucksache 16/4195) „Wann wird der Bau der B75 neu – Ortsumgehung Dibbersen realisiert“ wird Bezug genommen.
Die Unanfechtbarkeit ist eine wesentliche Voraussetzung für den Beginn der Realisierung einer Baumaßnahme. Im Rahmen von Sonderfinanzierungsprogrammen des Bundes, letztmalig in den Konjunkturprogrammen 2009 ff, konnten über die vorhandenen unanfechtbaren Projekte hinaus auch weitere baureife Maßnahmen (sofortige Vollziehbarkeit) begonnen werden. Damit wurden alle Neubauprojekte mit Baurecht (Stand 12/2008) in den Bundesfernstraßenhaushalt eingestellt. Alle heute auf einen Baubeginn wartenden Bundesfernstraßenmaßnahmen haben erst während bzw. nach den
Konjunkturprogrammen unanfechtbares Baurecht erhalten.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Zum Zeitpunkt der Haushaltsentscheidung für die Ortsumgehung Waake bestand für die Ortsumgehung Kirchweye noch kein unanfechtbarer Planfeststellungsbeschluss.
Zudem wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.
Zu 2.:
Es wurden keine anderen Bundesstraßenmaßnahmen zurückgestuft.
Hierzu wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.
Zu 3.:
Mit der Zuordnung in den „Vordringlichen Bedarf“ im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist die Ortsumfahrung Dibbersen weiterhin in der ersten Priorität eingestuft.
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erstellt am:
09.12.2011