Artikel-Informationen
erstellt am:
28.07.2004
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010
HANNOVER. "Die Selbstverpflichtung der Post ist ein Mindeststandard, der eingehalten werden muss", sagte Wirtschaftsminister Walter Hirche am Mittwoch zu den Plänen der deutschen Post AG eigene Filialen zu schließen. "Wir werden gemeinsam mit den Kommunen darauf achten, dass diese Selbstvereinbarung auch eingehalten wird", so Hirche.
Erst am 02. April hatte sich die deutsche Post AG auf Druck von Niedersachsen und Hessen verpflichtet bestimmte Mindeststandards einzuhalten. Hieraufhin wurde die Gesetzesinitiative beider Länder von der Tagesordnung des Bundesrates vorerst abgesetzt. "Unser Ziel ist die Stärkung des ländlichen Raumes, dies bedeutet auch den Zugang zu Postdienstleistungen in der Fläche aufrecht zu erhalten", sagte Hirche.
HINWEIS für die Reaktionen: Details zu der Vereinbarung finden Sie in der als Anlage übermittelten Presseinformation vom 07.04.2004
Kontakt:
Andreas Krischat
(0511) 120-5427
ANLAGE, PI vom 07.04.2004:
Erfolg der gemeinsamen Initiative von Hessen und Niedersachsen
Abbau der Servicequalität der Deutschen Post AG ist gestoppt – Walter Hirche und Dr. Alois Rhiel: "Qualität muss stimmen"
HANNOVER/WIESBADEN. "Und sie bewegt sich doch. Der beharrliche Druck der Landesregierungen von Niedersachsen und Hessen hat den geplanten Abbau der Postversorgung gestoppt." Das erklärten heute der niedersächsische Wirtschaftsminister Walter Hirche (FDP) und Hessens Wirtschaftsminister Dr. Alois Rhiel (CDU). Die Deutsche Post AG habe eine Selbstverpflichtung vorgelegt, welche die Positionen der beiden Länder weitgehend übernimmt.
Die beiden Landesregierungen hatten eine gemeinsame Gesetzesinitiative im Bundesrat zur Änderung des Postgesetzes und der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) eingebracht, um dem weiteren Abbau der Dienstleistungen der Deutschen Post AG zu stoppen und um die postalische Versorgung zu verbessern. "Das jetzt vorgelegte Angebot der Post ist eine gute Nachricht - insbesondere für den ländlichen Raum", sagten die beiden Minister. In folgenden Punkten haben Hessen und Niedersachsen erreicht, dass die Deutsche Post AG ihren Forderungen nachkommt:
Bundesweit wird die vorhandene Anzahl von 108.000 Briefkästen garantiert.
Verteilung von Poststellen nach Einwohnerzahl: In zusammenhängend bebauten Wohngebieten mit mehr als 2.000 Einwohnern wird es ab dem Jahr 2005 mindestens eine Poststelle geben.
Der Weg zur nächsten Poststelle wird begrenzt: In zusammenhängend bebauten Wohngebieten mit mehr als 4.000 Einwohnern muss eine Poststelle in maximal 2.000 Metern Entfernung für die Bürger erreichbar sein.
Kommunen werden frühzeitiger informiert über Veränderungen im Postfilialnetz und im Briefkastennetz.
Wie Hirche und Rhiel weiter ausführten, habe sich die politische Hartnäckigkeit gegenüber dem Monopolunternehmen gelohnt und einen drohenden weiteren Rückzug der Post aus der Fläche verhindert. Die beiden Minister drückten ihre Erwartung aus, dass die Deutsche Post AG nun zu einer besseren Kooperation mit Ländern und Kommunen gefunden habe und insgesamt erheblich kundenfreundlicher werde.
Stück für Stück kam die Post den Ländern näher. Einer Nachbesserung folgte die nächste, teilweise kursierten sogar unterschiedliche Fassungen in Ländern und Fraktionen. Vertagungen in den Bundesratsausschüssen erfolgten von Sitzung zu Sitzung, mit dem Ziel der Post AG die Möglichkeit zu geben, von sich aus im Rahmen einer Selbstverpflichtung auf die Positionen der beiden Länder einzugehen. Jetzt scheint endlich ein Entwurf vorzuliegen, der die Postversorgung für die Kunden langfristig verbessern könnte. Auch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände begrüßte die gemeinsame Initiative der beiden Länder. Ob der jetzige Vorschlag einigungsfähig ist, werde die Prüfung durch die Länder ergeben. "Bei einer Selbstverpflichtung müssen klare Leistungen und klare Konsequenzen bei Verstößen festgelegt werden", so beide Minister.
In den kommenden Wochen seien die Details der von der Deutschen Post AG vorgelegten Selbstverpflichtung auf ihre Verbindlichkeit und Überprüfbarkeit hin zu untersuchen und zu bewerten. Beispielsweise habe die Post in der Frage der Mindestöffnungszeiten der Poststellen noch kein befriedigendes Angebot vorgelegt. Erst nach eingehender Prüfung sei zu entscheiden, ob auf eine gesetzliche Regelung verzichtet werden könne.
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erstellt am:
28.07.2004
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010