Hirche: Neue Jobs für über 2.600 Langzeitarbeitslose durch Niedersachsen-Kombi
Bundesregierung schafft neuen Kombilohn für Jugendliche / Niedersachsen-Kombi für Erwachsene geht weiter
HANNOVER. Neue Perspektive für Langzeitarbeitslose: Mit Hilfe des Niedersachsen-Kombi konnten seit Sommer letzten Jahres bereits mehr als 2.600 Empfänger von Arbeitslosengeld II in sozialversicherungspflichtige Jobs der Wirtschaft vermittelt werden. Niedersachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Walter Hirche: "Mit einem flexiblen und erfolgreichen Kombilohn-Modell haben wir gezeigt, welches Beschäftigungspotential auf dem ersten Arbeitsmarkt auch für Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte besteht. Damit gehört der Niedersachsen-Kombi nach dem Hamburger Modell zu den erfolgreichsten Kombilohnmodellen in Deutschland." Der Minister dankte Unternehmen, Arbeitsagenturen, Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen für die bisher erfolgreiche Umsetzung des Niedersachsen-Kombi und ihr Engagement bei der Integration von Langzeitarbeitslosen und ermutigte sie, in ihrem aktiven Einsatz für Langzeitarbeitslose nicht nachzulassen.
Sieben von zehn geförderten Personen wurden in unbefristete Beschäftigung vermittelt. Dabei handelte es sich in drei Viertel der Fälle um Vollzeitbeschäftigung. Rund ein Drittel der Geförderten war zuvor länger als zwei Jahre arbeitslos. Begünstigt wurde der Erfolg des Niedersachsen-Kombi durch die gute Konjunktur: Die Arbeitslosenzahl in Niedersachsen liegt nach der Statistik der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit auf dem niedrigsten Stand in einem September seit sieben Jahren. Inzwischen profitieren auch Ältere und Langzeitarbeitslose vom anhaltenden Konjunkturaufschwung. Allein die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist binnen eines Jahres um 33.000 gesunken.
Niedersachsen hat den Kombilohn im Juli 2006 gestartet und damit nach Hamburg als erstes Flächenland bundesweit eine Vorreiterrolle übernommen. Nach anfänglichen Widerständen und Kritik hat der Bund nun nachgezogen und für Jugendliche ein eigenes Förderinstrumentarium geschaffen: Seit dem 1. Oktober ist ein Kombilohn für Jüngere unter 25 Jahren jeweils in einer Qualifizierungs- und Beschäftigungsvariante Bestandteil der regulären Arbeitsmarktförderung. Hirche: "Mit der Gesetzesänderung hat der Bund endlich auf die vielfältigen Kombilohn-Initiativen der Länder reagiert und aus den guten Erfahrungen in Niedersachsen wenigstens im Ansatz gelernt – auch wenn wir uns einiges noch anders gewünscht hätten. Wir werden die örtlichen Träger weiter bei flexiblen und praxisnahen Lösungen unterstützen, wenn vorgegebene Regelinstrumente nicht ausreichen."
Für die Förderung von Jugendlichen haben damit künftig die vom Bund geschaffenen Instrumente Vorrang. Für alle übrigen Altersgruppen gilt der Niedersachsen-Kombi unverändert fort. Das Land stellt dafür weiter Mittel zur Gestaltung des Qualifizierungsanteils zur Verfügung.
Stichwort: Niedersachsen-Kombi
Im Rahmen des Niedersachsen-Kombis werden Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen und -Empfänger mit einem Zuschuss von bis zu 200 Euro monatlich zur Aufnahme einer niedrig entlohnten Tätigkeit motiviert. Gleichzeitig können Arbeitgeber bis zu 400 Euro pro Monat erhalten, wenn sie Stellen im Niedriglohnbereich für diese Langzeitarbeitslosen neu schaffen. Das Land finanziert darüber hinaus bei Bedarf flankierende Qualifizierungen bis zu einer Höhe von 2000 Euro pro Einzelfall.
Kontakt:
Christian Haegele
(0511) 120-5427
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Artikel-Informationen
erstellt am:
18.10.2007
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010