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Ausbau der A 7 südlich der Anschlussstelle Bockenem

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.09.2008 - TOP 32


Antwort von Verkehrsminister Walter Hirche auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Petra Emmerich-Kopatsch (SPD)

Es gilt das gesprochene Wort!

Die Abgeordnete hatte gefragt:

Bereits im Frühjahr 2008 hatte die Landesregierung verkündet, dass die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen in den Seesener Ortsteilen Bornhausen und Rhüden gesichert sind.

Das Umweltministerium hatte das Hochwasserschutzprogramm 2008 nach den verheerenden Überschwemmungen der zweiten Jahreshälfte 2007 freigegeben, in dem auch Zuschüsse für den Ausbauverband Nette zunächst für die Genehmigungsplanung des Hochwasserrückhaltebeckens Bornhausen vorgesehen sind.

Für die bauliche Umsetzung der Maßnahme sieht der Landesbetrieb für Küstenschutz in Braunschweig weitere Gelder vor. Mit dem Bau des Schutzbauwerkes an der Schildau kann die Sicherheit vor Überschwemmungen in den Ortsteilen Bornhausen und Rhüden, aber auch für die nachfolgenden Orte an der Nette und der Innerste - ihr stärkster Zufluss ist die Nette - deutlich erhöht werden.

Parallel dazu ist die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit der Planung des sechsstreifigen Ausbaus der A 7 südlich der Anschlussstelle Bockenem bis zur Anschlussstelle Seesen in den Gemarkungen Ortshausen, Bornum, Klein-Rhüden, Bornhausen, Bilderlahe und Engelade beauftragt. Mit dieser Planung zur Verbreiterung der A 7 wird die versiegelte Fläche weiter vergrößert, die Wassermassen des Ausbauabschnittes fließen wie die Schildau zum großen Teil noch vor der Ortslage Rhüden in die Nette. Entsprechend gültigen Regelwerken sind deshalb für "normale Niederschlagsereignisse" Rückhaltebecken in der Planung vorgesehen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Inwiefern ist es zutreffend, dass die derzeitige Planung des sechsstreifigen Ausbaus der A 7 vom Autobahndreieck Salzgitter bis zur Anschlussstelle Seesen zur schadlosen Ableitung der Niederschläge den Bau von insgesamt acht Rückhaltebecken mit einem Gesamtvolumen aller Becken von weniger als 11 000 m³ vorsieht?
  2. Welche konkreten Aussagen kann die Landesregierung zu der Information treffen, dass die Rückhaltebecken der neu errichteten Tank- und Rastanlage "Harz" am 29. September 2007 übergelaufen sind und somit die neu errichtete Rastanlage trotz der dafür neu gebauten Rückhaltebecken zur Überflutung der Ortslage Rhüden beigetragen hat?
  3. Wie ist die Einschätzung der Landesregierung, dass die für den sechsstreifigen Ausbau der A 7 vom Autobahndreieck Salzgitter bis zur Anschlussstelle Seesen vorgesehenen acht Rückhaltebecken nach den gleichen Regelwerken wie für die Tank- und Rastanlage "Harz" bemessen sind, und inwieweit unterstützt die Landesregierung die Initiative des Ausbauverbandes Nette und der Stadt Seesen, die Mittel anstatt zum Bau von fünf ablauftechnisch verzichtbaren Becken (ca. 6 600 m³) zur Finanzierung eines mindestens 580 000 m³ großen Rückhaltebeckens vor Bornhausen zum Schutz vor Hochwassergefahren der Ortslage von Rhüden und zum Schutz der nachfolgenden Ortslagen an der Nette und der Innerste einzusetzen?

Verkehrsminister Walter Hirche beantwortete namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage wie folgt:

Anrede,

Vor dem Hintergrund der abgelaufenen Hochwässer 2007 im südwestlichen Harzvorland wurde unter anderem der Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens an der Schildau bei Bornhausen im Bau- und Finanzierungsprogramm 2008 des Landes berücksichtigt. Für Planungen wurden dem Maßnahmeträger, dem Ausbauverband Nette, Haushaltsmittel in Höhe von 25.000 € zur Verfügung gestellt. Dieses Becken wird neben dem bereits 2003 fertig gestellten Rückhaltebecken in der Nette zu einer weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes im Bereich der Ortslagen Bornhausen und Rhüden führen.

Unabhängig von diesen Hochwasserschutzplanungen der Stadt Seesen plant der regionale Geschäftsbereich Gandersheim der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für den Bund den sechsstreifigen Ausbau der BAB A7 im Streckenabschnitt zwischen den Anschlussstellen Bockenem und Seesen. Das Planfeststellungsverfahren wurde im Juli 2008 eingeleitet.

In Planungsbesprechungen ist von verschiedenen Seiten aus der Region an die Straßenbauverwaltung der Wunsch herangetragen worden, sich an den Kosten für die Bau des Hochwasserrückhaltebeckens an der Schildau zu beteiligen und dafür im Rahmen des sechsstreifigen Ausbaus auf einige Rückhaltebecken, denen Absetzbecken vorgelagert sind, zu verzichten. Für den Fall, dass wassertechnisch auf einige Rückhaltebecken verzichtet werden kann, hat die Straßenbauverwaltung eine Kostenbeteiligung in Höhe der für die Autobahnentwässerung möglicherweise entbehrlichen Regenrückhaltebecken als grundsätzlich machbar dargestellt (Fiktivkostenregelung). Bedingung dafür ist, dass die Planung ohne die vorgesehenen Rückhaltebecken nach den wasserrechtlichen Bestimmungen ohne Zeitverlust genehmigungsfähig ist.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Für den Abschnitt vom Autobahndreieck Salzgitter bis südlich der Anschlussstelle Seesen beträgt das ermittelte erforderliche Gesamtrückhaltevolumen 20.750 m³.

Zu 2.:
Im Bereich der Tank- und Rastanlage "Harz" unterhält die Straßenbauverwaltung insgesamt vier Rückhaltebecken, denen Absetzanlagen vorgeschaltet sind. Von diesen Absetzbecken erfolgt, wenn die Wasserstandshöhe im Becken die Überlaufschwellenkronenhöhe überschreitet, ein Überströmen in die Rückhaltebecken. Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Notentlastung eines oder mehrerer Rückhaltebecken im Bereich der Tank- und Rastanlage am 29.09.2007 angesprungen wäre.

Aktenkundig ist aber eine Überflutung der BAB A 7 nördlich der Tank- und Rastanlage "Harz" im Zuge eines Durchlasses.

Zu 3.:
Die Planung der Tank- und Rastanlage "Harz" reicht in die Jahre 1997/1998 zurück und erfolgte auf Grundlage der damals aktuellen Regelwerke.

Auf der Grundlage derzeit gültiger Regelwerke erfolgt die Planung des sechsstreifigen Ausbaus der BAB A 7. Die Grundlagen für die Planung sind mit der zuständigen Wasserbehörde abgestimmt. Die maximal zulässige Abflussmenge wurde von dieser für den Ausbau der Autobahn mit drei Liter pro Sekunde und Hektar angeschlossener Autobahnoberfläche vorgegeben dies entspricht dem natürlichen Flächenabfluss und bestimmt daher die Größe der Rückhaltebecken. Die acht geplanten Regenrückhaltebecken von südlich der Anschlussstelle Bockenem bis südlich der Anschlussstelle Seesen erfüllen die geforderte Auflage.

Durch eine Veränderung der maximal zulässigen Abflussmenge könnten sich Möglichkeiten für weitere technische Lösungen eröffnen. Diese Abwägung obliegt dem laufenden Planfeststellungsverfahren.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
18.09.2008
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010

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