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Wesertunnel und Küstenautobahn A 22

Die Abgeordneten David McAllister, Astrid Vockert und Björn Thümler (CDU) hatten gefragt:

Nach einer Bauzeit von sechs Jahren wurde der Wesertunnel am 20.01.2004 offiziell für den Verkehr freigegeben. Die damaligen Planungen des Wesertunnels konnten jedoch noch nicht die Anforderungen der späteren Planungen für die Küstenautobahn A 22 berücksichtigen. Für die weitere Planung der A 22 spielt nun die Frage der Autobahntauglichkeit des Wesertunnels eine wichtige Rolle. Die geplante Trassenführung der A 22 verläuft von der A 28 bei Westerstede über den Wesertunnel und Bremervörde bis zu festen Elbquerung bei Drochtersen (A 20).

Ein Sprecher des Geschäftsbereichs Oldenburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat beim Erörterungstermin Ende August 2008 in Nordenham bestätigt, dass der Wesertunnel in seinem jetzigen Zustand nicht autobahntauglich sei.

Dafür fehlen u. a. die Nothaltebuchten, die für Autobahntunnel gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Inbetriebnahme der Küstenautobahn wird nach den jetzigen Prognosen zu einem erheblichen Anstieg des Verkehrsaufkommens führen. Vor diesem Hintergrund ist es daher nach Einschätzung von Sachverständigen besonders wichtig, des Wesertunnel zukünftig autobahnfähig zu machen.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie hat sich das Verkehrsaufkommen seit der Eröffnung des Wesertunnels im Jahr 2004 entwickelt, und wie viele Fahrzeuge durchqueren heute täglich den Wesertunnel?
  2. Wie ist das prognostizierte Verkehrsaufkommen zum Zeitpunkt der geplanten Fertigstellung der A 22?
  3. Welche Anforderungen für einen Autobahntunnel erfüllt der Wesertunnel derzeit, und welche Defizite bestehen?
  4. Welche technischen und organisatorischen Möglichkeiten bestehen, den Wesertunnel zukünftig autobahntauglich zu machen, und welche Maßnahmen plant die Straßenbaubehörde gegenwärtig?
  5. Mit welchen Kosten wäre eine entsprechende Umrüstung des Wesertunnels verbunden?
  6. Wie hoch ist das jetzige Sicherheitsniveau im Wesertunnel im Vergleich zu anderen vergleichbaren Straßentunneln?

Verkehrsminister Walter Hirche beantwortete am 22. Dezember 2008 die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Die Verkehrssicherheit des Wesertunnels als Bestandteil der Bundesfernstraße B 437 ist gegeben. Als Teil der Küstenautobahn A 22 werden die Verkehrsmenge und damit die Anforderungen an die sicherheitstechnische Ausstattung steigen. Daher ist zu klären, ob die Verkehrssicherheit auch dann gewährleistet ist, oder ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden.

Die bauliche Gestaltung des Tunnels ermöglicht grundsätzlich nur eine Nachrüstung mit zusätzlichen Ausstattungselementen. Diese können bei Bedarf umgesetzt werden.

Der bestehende Tunnelquerschnitt entspricht den Abmessungen eines Tunnels gemäß den Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA), d. h. dem Stand der Technik. Gemäß den Vorgaben der Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) werden generell Sicherheitsdokumentationen erstellt; zurzeit geschieht dies auch für den Wesertunnel. Teil der Dokumentation ist eine Risikoanalyse und ein Sicherheitsgutachten. Darin werden auch die höhere Verkehrsmenge und die Autobahncharakteristik sowie die speziellen Eigenschaften des Tunnels berücksichtigt. Falls erforderlich werden anschließend zusätzliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit untersucht.

Art und Umfang der Maßnahmen werden im Zuge des Linienbestimmungsverfahrens zunächst grundsätzlich festgelegt und deren Kosten abgeschätzt. Im Zuge der anschließenden Entwurfsbearbeitung für den entsprechenden Abschnitt der Küstenautobahn A 22 werden die Maßnahmen im Einzelnen geplant.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

In der Abbildung 1 sind die durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastungen im Wesertunnel je Monat (Kfz/24h) und die Schwerverkehrsanteile von Oktober 2004 bis September 2008 dargestellt. Die Darstellung basiert auf den Ergebnissen einer Dauerzählstelle im Bereich des Wesertunnels. Die Verkehrsbelastungen weisen starke Schwankungen auf. Im August wurden jeweils die höchsten, im Dezember/Januar die niedrigsten Verkehrsbelastungen ermittelt. Trotz dieser Schwankungen ist zu erkennen, dass die Verkehrsbelastungen von 2004 bis 2008 eine steigende Tendenz aufweisen. Dies gilt ebenfalls für den Schwerverkehr.

Die durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastungen betrugen im September 2008 14.758 Kfz/24h. Der Schwerverkehrsanteil lag bei 14,96 %, das entspricht 2.207 SV/24h.

Abbildung 1:

Verkehrsbelastungen im Wesertunnel  

Zu 2.:

Der für die Verkehrsuntersuchungen zu Grunde gelegte Prognosehorizont liegt im Jahr 2020. Setzt man die von der Straßenbauverwaltung bevorzugte Variante voraus, ist für den Wesertunnel im Jahr 2020 eine durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung von 25.800 Kfz/24h (davon 7.870 SV/24h) prognostiziert worden.

Zu 3. und 4.:

Der Wesertunnel ist ein sicherer Straßentunnel (s. a. zu Frage 6) und erfüllt, bis auf die folgenden technischen Merkmale, die Anforderungen der neuen RABT aus dem Jahre 2006:

  1. Im Wesertunnel sind keine Pannenbuchten oder Seitenstreifen vorhanden.
  2. Notruftelefone sind nicht in begehbaren Kabinen untergebracht.
  3. Der Abstand der vier Notausgänge liegt mit jeweils 27 m über den vorgesehenen maximalen Abständen.

Der Tunnel entspricht damit dem aktuellen Stand der Technik für Tunnel, die im Schildvortrieb hergestellt sind. Neben automatischen Brandmeldesensoren stehen Druckknopf-Brandmelder zur Verfügung, sodass im Brandfall keine Verzögerung aufgrund schlechter Verständigung entstehen kann. Darüber hinaus sind in den Querschlägen an geschützter Stelle weitere Telefone zur Absetzung von Notrufen vorhanden.

Da die Tunnellänge 400 m überschreitet, wird nach den RABT, Ausgabe 2006, die Sicherheit neu überprüft. Im Rahmen der Sicherheitsanalyse wird geklärt, ob und welche Ausstattungsmaßnahmen, z. B. Kommunikation, erforderlich sind.

Zu 5.:

Die Kosten können noch nicht beziffert werden, die Voruntersuchungen hierzu werden im Januar 2009 abgeschlossen sein. In der Voruntersuchung wird aufgezeigt, welche Maßnahmen möglich sind und abgeschätzt, mit welchem Kostenrahmen zu rechnen ist. Die Planung der ausgewählten Maßnahmen und damit die Kostenrechnung wird erst im Zuge des Streckenentwurfs erfolgen.

Zu 6.:

Der Wesertunnel wurde bereits im Jahr 2003 einer Sicherheitsbewertung nach RABT unterzogen. Darin wurde festgestellt, dass der Wesertunnel ein sicherer Tunnel ist. Der Wesertunnel erreicht damit das gleiche Sicherheitsniveau wie alle Straßentunnel in Deutschland, die den RABT entsprechen. Vergleichbare Tunnel in Niedersachsen sind z.B. der Heidkopftunnel oder der Emstunnel. Im Zuge der aktuellen Aufstellung der Sicherheitsdokumentation wird diese Bewertung nochmals aufgegriffen und anhand neuester Erkenntnisse überprüft.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
16.01.2009
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010

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