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Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur im Raum Seelze

Der Abgeordnete Heinrich Aller (SPD) hatte gefragt:

"Eine Optimierung der Investitionen im Zusammenhang mit dem Verkehrsband Bahn, Zweigkanal, B 441, Ortsdurchfahrten Gümmer, Lohnde, Seelze, Letter, Landes- und Kreisstraßen einschließlich der notwendigen Brückenbauwerke ist im Raum Seelze von zentraler Bedeutung für künftige Verkehrsströme in Ost-West-Richtung und Querungen in Nord-Süd-Richtung. Ein direkter Zusammenhang zwischen der künftigen Rolle des Stichkanals und zahlreicher weiterer Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen ist (deshalb) offenkundig."

So ist die Situation in Kenntnis der künftigen Verkehrsentwicklung und absehbarer notweniger Verkehrsinfrastrukturinvestitionen von den Autoren der Kleinen Anfrage in der Drucksache 16/359 vom 26. Juni 2008 zusammengefasst worden. Der damalige Verkehrsminister, Walter Hirche, hat die Haltung der Landesregierung zu den seit Jahren bekannten kritischen Punkten von gleich drei Verkehrswegen in seiner Antwort dargestellt:

"Die betroffenen Baulastträger werden sich im Rahmen des Abstimmungsprozesses (hier: Stichkanal) in die laufenden Planungen einbringen. Hinsichtlich einer Mitfinanzierung geltenden die gesetzlichen Kostenregelungen."

Mit dieser Haltung hat sich die Landesregierung nach Auffassung von Beobachtern ihrer Verpflichtung zu einer vorausschauenden Planung und dem wirtschaftlichen Einsatz öffentlicher Mittel entzogen. Gerade weil im Raum Seelze Bund, Land und Kommunen als Baulastträger zwingend zusammenwirken müssen, wären die Landesbehörden gefordert, im Sinne einer nachhaltigen Verkehrsinfrastruktur für überregionale und städtische Entwicklungen tätig zu werden.

Das Dilemma war nach Einschätzung von Beobachtern abzusehen. Die Sperrung der Eisenbahnbrücke für den Schwerlastverkehr im Verlauf der L 390 in Seelze und die Ankündigung einer dringenden Grundsanierung eines Neubaus der Brücke über den Stichkanal wenige hundert Meter weiter in südlicher Richtung Verkehrsknoten L 390/B 441 werden nach Auffassung sachverständiger Beobachter über Jahre zu erheblichen Beeinträchtigungen und Belastungen führen.

Mit seiner Grundhaltung hat der niedersächsische Verkehrsminister seinerzeit auch dazu beigetragen, dass das mit erheblichem Arbeits- und Kostenaufwand bis zur Unterschriftsreife vorangebrachte Planfeststellungsverfahren zur Neutrassierung der B 441 als Ortsumgehung für Seelze-Süd als Lösung von gleich mehreren akuten Verkehrsproblemen ad acta gelegt wurde. Forderungen, den Bau der Ortsumgehung B 441 und absehbare Neu- und Sanierungsmaßnahmen an Bahn- und Kanalbrücke im Zuge der L 392 neu zu bewerten und zu verhandeln, wurden verworfen. Jetzt, rund ein Jahr später, haben die Straßenverkehrsbehörden die Eisenbahnbrücke für den Schwerlastverkehr sperren müssen.

Die Eisenbahnbrücke soll neu gebaut, die Kanalbrücke saniert werden. Das Verkehrschaos wegen der bisher nicht abgestimmten großen Baumaßnahmen ist nach Einschätzung von Beobachtern vorhersehbar. Ob die Einzelmaßnahmen sich nachhaltig und sinnvoll an künftigen überregionalen und innerstädtischen Belangen orientieren, sei derzeit nicht erkennbar. Es drohten erneut kurzatmige und nicht an Nachhaltigkeit orientierte Entscheidungen. Es fehle ein "Generalverkehrsplan" für Seelze selbst unter Einschluss der überregionalen Verkehre. Nur so seien die absehbar notwendigen Maßnahmen und Verkehrsinvestitionen sinnvoll aufeinander abzustimmen und wirtschaftlich zu finanzieren.

Rat und Verwaltung sahen sich wegen der zugespitzten Lage gezwungen, sich in einem Ratsbeschluss gegenüber dem NLStBV und dem Land eindeutig zu positionieren.

In der Drucksache 16/359 hat die Landesregierung nach Auffassung der vor Ort Beteiligten eine verantwortliche und gestaltende Funktion zur Lösung der Verkehrsverhältnisse abgelehnt. In Verkennung der Bedeutung der tatsächlichen Entwicklungen für die Verkehre auf Schiene, Straße und Wasser in Nord-Süd- und Ost-West-Richtung im Raum Seelze bedrohten Fehlentscheidungen nun den gesamten Verkehrsraum und die Abwicklung der innerstädtischen Verkehre. Deshalb sei das Land aufgefordert, in Fällen, bei denen ihm selbst eine bedeutende Rolle in der Ausgestaltung von künftiger Verkehrsinfrastruktur zufällt, aktiv und koordinierend tätig zu werden.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche städtischen, regionalen, landes- und bundesseitigen Maßnahmen zur Ausgestaltung der Verkehrsinfrastruktur für Schiene, Straße und Wasserwege sind dem Land und seinen Behörden bekannt, die eine koordinierende Rolle des Landes für kurz-, mittel- und langfristig Planungen und Investitionen mit unmittelbaren Auswirkungen auf den Verkehrsraum Seelze und Umgebung erforderlich machen?
  2. Mit welchen Kosten veranschlagt die Landesregierung aus verkehrlicher Sicht, nach Prioritäten und Zeit geordnet, dringliche Investitionen in eine den künftigen Erfordernissen angepasste, sichere und umweltverträgliche Verkehrsinfrastruktur im Raum Seelze und Umgebung?
  3. Wie beurteilt die Landesregierung jetzt die Forderungen aus dem kommunalen Raum, durch einen zwischen den Baulastträgern abgestimmten und gemeinsam erarbeiteten "Generalverkehrsplan" für Seelze tragfähige Planungsgrundlagen für Einzelmaßnahmen im Rahmen eines Gesamtkonzepts zu schaffen, vorhandene Planungen für die Ortsumgehung wirtschaftlich und nachhaltig umzusetzen und dabei gegebenenfalls auf vorhandene Planungen zurückzugreifen?

Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 30.10.2009 wie folgt:

Bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Drucksache 16/359 vom 24.07.2008 hat die Landesregierung ausgeführt, dass es im Verlauf des Planungsprozesses durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) als Vorhabensträger unabdingbar ist, die notwendigen Abstimmungen mit den betroffenen Baulastträgern herbeizuführen und dass sich die betroffenen Baulastträger im Rahmen des Abstimmungsprozesses in die laufenden Planungen mit einbringen werden. Dies gilt uneingeschränkt nach wie vor.

Vom Fragesteller wird nunmehr erneut, ausgehend vom zeitnah erforderlichen Neubau des Ersatzbauwerks über die DB-Strecke im Zuge der L 390, die Abstimmung städtischer, regionaler, landes- und bundesseitiger Vorhaben der Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserwege im örtlichen und regionalen Rahmen thematisiert.

Dabei werden die avisierten zeitlichen Abläufe sowie die planerischen und baulichen Notwendigkeiten sowie die örtlichen Randbedingungen bei der Baudurchführung allerdings nicht bedacht.

Der vom Fragesteller favorisierte zeitgleiche Bau der beiden Brücken verkennt den zeitlichen planerischen Versatz dieser Vorhaben von mind. fünf Jahren.

Eine parallele Baudurchführung hätte eine mehrjährige zeitliche Verschiebung des dringend notwendigen Baubeginns des Ersatzbaus über die DB-Strecke einschließlich einer mehrjährigen Verlängerung der Verkehrsbeschränkungen sowie einen erheblich höheren Erhaltungsaufwand zur Folge.

Von der Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und der WSV des Bundes wird aus technischen, logistischen und zeitlichen Gründen in dem beengten örtlichen Umfeld zwischen dem Zweigkanal und den Bahnanlagen eine zeitlich getrennte Baudurchführung als insgesamt zweckmäßiger bewertet.

In diese Überlegungen wird auch die Stadt Seelze als Träger öffentlicher Belange einbezogen.

Die vom Fragesteller der Landesregierung weiterhin angelastete "ad acta-Legung" der Verlegung der B 441 (Ortsumgehung Seelze-Süd) als kommunale Planung im Zuge der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Seelze-Süd verkennt die Realitäten (Ratsbeschluss der Stadt Seelze zur Nicht-Verlegung der B 441, Anfang 2008).

Zudem bestand für das Vorhaben zu keinem Zeitpunkt ein Bedarf des Bundes als Baulastträger. Der Nachweis dieses Bedarfs wäre aber zwingende Voraussetzung für eine entsprechende Planung.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Die verkehrsstrukturelle Entwicklung im Bereich des Grundzentrums Seelze und Umgebung ist dem Regionalen Raumordnungsprogramm der Region Hannover zu entnehmen.

Die in den nächsten Jahren konkret anstehenden großen Bauvorhaben zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Seelze werden zwischen den jeweiligen Baulastträgern und mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt.

Zu 2.:
Die Landesregierung kann nur für die ihr obliegenden Bauvorhaben Prioritäten, Zeitrahmen und Kostenschätzungen benennen.

Im Raum Seelze ist dies der Ersatzneubau der Brücke über die Eisenbahn im Zuge der L 390. Nach dem aktuellen planerischen Stand sind dafür als Landesanteil rd. sechs Millionen Euro veranschlagt. Ziel ist es, möglichst im Jahr 2012 mit dem Bau zu beginnen.

Der von der WSV des Bundes geplante Ausbau des Stichkanals, der auch einen Neu-bau der Kanalbrücke im Zuge der L 390 beinhaltet, ist aus deren heutiger Sicht frühestens 2017 vorgesehen.

Über die Bauvorhaben anderer Baulastträger entscheiden diese jeweils in eigener Zuständigkeit.

Zu 3.:
Es gehört nicht zu den Aufgaben der Landesregierung, kommunale Generalverkehrspläne zu erarbeiten. Für das Gebiet der Stadt Seelze obliegt dies der Kommune, in Abstimmung mit dem Regionalen Raumordungsprogramm der Region Hannover sowie dem Niedersächsischen Landesraumordnungsprogramm im Rahmen des eigenen Wirkungskreises.

Für das an derselben Stelle neu zu errichtende Ersatzbauwerk über die Eisenbahn im Zuge der L 390 bedarf es keines "Generalverkehrsplanes".

Selbstverständlich werden die Planungen der NLStBV und die Planungen der WSV mit- und aufeinander abgestimmt. Mit darin einbezogen werden auch die Stadt Seelze und weitere Träger öffentlicher Belange.

Bei der weiterhin angesprochenen Umsetzung der Planung einer Ortsumgehung handelt es sich nicht um ein Bundesfernstraßenvorhaben. Es gibt keinen bundesgesetzlichen Bedarf für eine Ortsumgehung im Bereich von Seelze.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
26.11.2009
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010

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