Unfallschwerpunkt auf der Ortsdurchfahrt der L 402 in Hüpede
Die Abgeordnete Dr. Silke Lesemann (SPD) hatte gefragt:
Am 2. Dezember 2009 kam es in der Bennigser Straße in Hüpede-Oerie (Pattensen) zu einem aufsehenerregenden Unfall mit Sach- und Personenschäden, der in der überregionalen Medienlandschaft erhebliche Beachtung erfuhr. Ein Kleintransporter kam auf der L 402 in einer Kurve in der Ortsdurchfahrt Hüpede von der Fahrbahn ab und fuhr in ein Wohnhaus. Dort brachte das verunfallte Fahrzeug eine Außenwand zum Einsturz. Der Fahrer des Kleinlastwagens wurde verletzt, die Bewohner des Hauses blieben äußerlich unversehrt.
In der Vergangenheit ist es schon mehrfach in dieser Kurve der L 402 zu Unfällen mit Personen- und Sachschäden gekommen. Ursächlich hierfür ist nach Einschätzung sachverständiger Beobachter der mangelhafte Zustand der Fahrbahnoberfläche in der Ortsdurchfahrt; hingegen befindet sich die L 402 vor der Ortsdurchfahrt in einem sanierten Zustand.
Ich frage die Landesregierung:
- Befürchtet die Landesregierung Schadensersatzansprüche, da sie den schlechten Zustand der L 402 in der Ortsdurchfahrt Hüpede zu verantworten hat? Wenn nein, warum nicht?
- Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung zur Entschärfung dieses Gefahrenpunktes einzuleiten?
- Wann wird die Ortsdurchfahrt der L 402 in Hüpede saniert und mit einer intakten Fahrbahndecke versehen?
Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 26.01.2010 wie folgt:
Bei dem in den Medien stark beachteten Unfall eines Kleintransporters in der Ortsdurchfahrt Hüpede (L 402) verlor der aus Hüpede stammende Fahrer kurz vor dem Ortsausgang in einer leichten Linkskurve die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam von der Fahrbahn ab und riss ein Loch in die Wand eines Wohnhauses.
Ausgehend von den Unfallfolgen und der im Unfallbereich zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wird von der Polizei und der Straßenbauverwaltung eine deutliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vermutet.
Die Einschätzung der in der Kleinen Anfrage erwähnten, jedoch ungenannten "sachverständigen" Beobachter, der mangelhafte Zustand der Fahrbahnoberfläche sei hier unfallursächlich, kann nicht nachvollzogen werden.
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich namens der Niedersächsischen Landesregierung die Fragen wie folgt:
Zu 1.:
Nein. Die Straße ist, wenngleich sie Mängel (Flickstellen und leichte Verdrückungen) aufweist, verkehrssicher zu befahren.
Auf die Mängel wird mit einer entsprechenden Beschilderung (VZ 101"Gefahrstelle" mit dem Zusatzschild 1006-34 "Straßenschäden" und VZ 114 "Schleudergefahr" in Verbindung mit VZ 274-53 "zul. Höchstgeschwindigkeit 30 km/h" mit dem Zusatzschild 1006-34 "bei Nässe") hingewiesen.
Zu 2.:
Das Unfallgeschehen war in den letzten Jahren in dem in Rede stehenden Kurvenbereich unauffällig. Der Unfallbereich ist keine Unfallhäufungsstelle.
Weitergehende Maßnahmen als die unter Ziffer 1 genannten, sind nicht erforderlich.
Zu 3.:
Ob und wann eine Fahrbahnerneuerungsmaßnahme durchgeführt wird, ergibt sich aus dem landesweiten Erhaltungskonzept. Dieses basiert auf der landesweiten Zustandserfassung sämtlicher Landesstraßen, zuletzt im Jahre 2005.
Ein Termin für die Sanierung der Fahrbahn in der Ortsdurchfahrt Hüpede ist noch nicht avisiert.
Artikel-Informationen
erstellt am:
17.02.2010
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010