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Lkw-Parkplätze an niedersächsischen Autobahnen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.03.2010 - TOP 29


Der Abgeordnete Abgeordnete Enno Hagenah (GRÜNE) hatte gefragt:

Durch seine zentrale Lage in Deutschland gehört Niedersachsen zu den Bundesländern mit besonders starkem Transportverkehr. Wegen der stark gestiegenen Lkw-Transportleistung und der vermehrten Just-in-time-Anlieferung und -Abholung in den Häfen von Hamburg und Bremerhaven entsteht ein erheblicher "Wartezonenplatzbedarf" für Lkw, die in Niedersachsen einen Zwischenstopp einlegen, weil die Hafenstädte keinen Platz dafür anbieten. Dabei geraten zum einen anliegende Kommunen durch die Planung großflächiger Autohöfe in der Nähe der Autobahnen in Bedrängnis. Zum anderen verursachen Planungen zur Schaffung neuer und Erweiterung bestehender Rastplätze Ängste vor Lärmbelästigung und Beeinträchtigung der Wohnqualität.

Der ehemalige niedersächsische Verkehrsminister Rösler hat im Juni 2009 eine Vereinbarung mit dem Bundesverkehrsministerium zum Ausbau der Lkw-Parkplätze an Niedersachsens Autobahnen unterzeichnet. Danach sollen bis Ende 2010 rund 500 zusätzliche Lkw-Stellplätze in Niedersachsen geschaffen werden. Das zuständige Ministerium verlautbarte dazu, hierbei handele es sich um eine erste Tranche von insgesamt über 3 000 Lkw-Stellplätzen, deren Fertigstellung bis 2015 geplant sei. Der damalige Bundesverkehrsminister Tiefensee kündigte ebenfalls im Juni 2009 an, allein auf der Ost-West-Achse A 2 zwischen Hannover/Buchholz und dem Kreuz Wolfsburg/Königslutter bis Ende des Jahres 2010 300 neue Lkw-Stellplätze einzurichten. An der A 1 bei Bramsche, der A 7 bei Schlochau/Northeim, der Rastanlage Waldseite an der A 30 und weiteren Rastanlagen sollte das Parkplatzangebot nach damaliger Aussage "in den kommenden Monaten" deutlich aufgestockt werden. Nach den personellen Veränderungen in der Bundes- und der Landesregierung stellt sich die Frage nach dem Fortbestand und der Vollständigkeit dieser Angaben.

Geplant sind seitens der Bundesstraßenverwaltung z. B. auch der Neubau der BAB-Tank- und -Rastanlage Elbmarsch im Norden Seevetals (BAB-Rastanlage Hamburg-Stillhorn soll unbewirtschaftet fortbestehen) und die Erweiterung der Lkw-Rastanlagen Hasselhöhe sowie Seevetal-Ost. In Seevetal, das von drei Autobahn-/Eisenbahntrassen durchschnitten wird, regt sich in der Bevölkerung bereits deutlicher Unmut wegen der jetzt schon hohen Lärmbelastung. Der Seevetaler Gemeinderat lehnt die Planungen wegen befürchteter Eingriffe in die Natur und der Nähe zur Wohnbebauung einhellig ab.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wo sind in Niedersachsen zusätzliche Lkw-Parkplätze oder Rastanlagenerweiterungen jeweils mit wie vielen Stellplätzen für die kommenden drei Jahre geplant oder in den vergangenen drei Jahren bereits geschaffen worden?
  2. Welche Möglichkeiten der bürgerschaftlichen oder politischen Einflussnahme lassen der aktuelle Verfahrensstand hinsichtlich der Standortwahl z. B. für den Neubau der Tank- und Rastanlage Elbmarsch und die Erweiterung der Rastanlagen Hasselhöhe sowie Seevetal-Ost noch offen?
  3. Anhand welcher Kriterien und gegebenenfalls mit welchen Abwägungsergebnissen wurden/werden Alternativstandorte zu den besagten Rastanlagen geprüft (Entscheidungsmatrix, Kartenmaterial)?

Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Der große Nachholbedarf an zusätzlichen Lkw-Parkkapazitäten ist kein ausschließlich niedersächsisches Problem, sondern besteht bundesweit an hochfrequentierten Autobahnen. Mit dem "Bericht des BMVBS an den deutschen Bundestag zur Lkw-Parkstandssituation auf und an BAB" im Oktober 2008 wurde deutlich, dass 14.200 Parkstände fehlen. Niedersachsen hat das länderspezifische Ergebnis in enger Abstimmung mit dem BMVBS konzeptionell aufbereitet und die Anfang 2008 schon forcierten Um-, Aus- und Neubauplanungen zum Arbeitsschwerpunkt erklärt.

Der Fehlbestand und die Notwendigkeit des sofortigen Handelns werden über alle parteipolitischen Grenzen hinweg gesehen. Im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, der Ruhe suchenden Lkw-Fahrer und auch der durch verdrängte Verkehre betroffenen Kommunen wird mit hohem Engagement der berechtigten Forderung nach zusätzlichen Lkw-Parkständen zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten nachgekommen. Die aktuelle Diskussion muss nicht nur den jetzigen Fehlbestand, sondern auch die zu erwartende Verkehrssteigerung der nächsten Jahre berücksichtigen.

Es ist selbstverständlich, dass dabei auch die Interessen der Kommunen und der Bürger beachtet werden. Eine zügige Realisierung hängt auch von der Dauer der Verfahren zur planungsrechtlichen Absicherung ab. Dies ist unabwendbar im Sinne rechtsstaatlich korrekter Verfahren.

Neben dem öffentlichen Auftrag hat der Bund als Baulastträger die Pflicht, länderübergreifend zu denken und die Partnerschaft mit der Wirtschaft zu nutzen. Eine einseitige Inanspruchnahme Niedersachsens lässt sich damit nicht vereinbaren.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich namens der Niedersächsischen Landesregierung die Fragen wie folgt:

Zu 1.:
In den Jahren 2007 bis 2009 sind 365 neue Lkw-Parkstände geschaffen worden. Davon 58 auf der BAB A1, 22 auf der BAB A2, 80 auf der BAB A7, 45 auf der BAB A27 und 158 auf der BAB A30.

Für die Jahre 2010 bis 2012 sind weitere 1.855 Lkw-Parkstände geplant. Davon 488 auf der BAB A 1, 569 auf der BAB A 2, 430 auf der BAB A 7, 135 auf der BAB A 27, 75 auf der BAB A 30 und 158 auf der BAB A 39.

Zu 2.:
Bereits in der frühen Planungsphase werden Landkreise und Fachbehörden eingebunden. Die Beteiligung der politischen Gremien vor Ort und der betroffenen Bürger ist - wie üblich - über die Rechtsverfahren gesichert.

Bei der Rastanlage Elbmarsch im Zuge der BAB A 1 sind die ersten Abstimmungen mit den Trägern Öffentlicher Belange bereits erfolgt. Im weiteren Planungsverfahren werden die betroffenen Bürger beteiligt. Nach einer ersten Raumanalyse stimmte das BMVBS der Erweiterung der beiden Rastanlagen im Zuge der BAB A 7 grundsätzlich zu. Im nächsten Schritt werden Mitte März 2010 die Öffentlichkeit, die regional Verantwortlichen und die Betroffenen informiert.

Zu 3.:
Die Erweiterung vorhandener Rastanlagen hat Vorrang vor einem Neubau. Die Standortwahl berücksichtigt wirtschaftliche (vorhan-dene Infrastruktur, Raststätten, Tankanlagen, Ver- und Entsorgung, vertraglich gesicherte Konzessionen) und verkehrliche Aspekte (Lage im Netz, Abstände zu anderen Rastanlagen, Zu- und Abfahrten). Ebenso werden in Abstimmung mit den Stellen vor Ort Vorgaben aus der Raumordnung, dem Naturschutz und dem Landschaftsschutz beachtet. Ist eine Erweiterung nicht Ziel führend, erfolgt eine Untersuchung für einen Neubau. Für die Stand-ortwahl der Rastanlage Elbmarsch im Zuge der BAB A 1 erfolgte eine Bewertung mit den Zielen Verkehr, Kosten, Umwelt und Sonstiges unter Berücksichtigung der Raumordnungsprogramme und der naturschutzrechtlichen Fachplanungen des Landes, der Region und des Landkreises.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
18.03.2010
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010

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