Landesinitiative Breitband
Der Abgeordnete Enno Hagenah (Grüne) hatte gefragt:
Vor einem Jahr hatte das Wirtschaftsministerium verkündet, den flächendeckenden Ausbau der Breitbandanbindung besonders in bislang unterversorgten Gebieten Niedersachsens fördern zu wollen. Das Ministerium stellte zusammen mit dem Landwirtschaftsministerium ein Paket aus verschiedenen Mitteln zusammen: aus dem Konjunkturpaket II, EFRE, GAK, GRW, ELER. 30 Mio. Euro wollte das MW an sogenannte Cluster vergeben - an 20 unterversorgte Landkreise, die zu den Fördergebieten Nordwestniedersachsen, Heide und Südniedersachsen zusammengefasst wurden. weitere 20 Mio. Euro wollte das MW an einzelne Kommunen vergeben, die sich in einer Eigeninitiative um die Fördergelder bewerben sollten und die für ihre Projekte bis zu maximal 1 Mio. Euro erhalten sollten. Die Grünen fragten im März 2009 in einer Kleinen Anfrage nach, wie die Landesregierung unter den gegebenen Rahmenbedingungen sicherstellen wollte, dass die angekündigte Förderung sich nicht wie „ein Tropfen auf dem heißen Stein“ ohne Wirkung verflüchtigen würde (Drs. 16/1025). Denn Landkreise, die wie Osterholz in Eigeninitiative parallel zur Landesinitiative sich für den flächendeckenden Breitbandanschluss einsetzten, rechneten mit 73 Mio. Euro an Kosten und einer Vorlauf- und Umsetzungsdauer von insgesamt fünf Jahren. In der Antwort der Landesregierung hieß es dann: „Über die Wettbewerbsbeiträge (…) wird sichergestellt, dass mit den geförderten Breitbandinvestitionen kurzfristig generell positive Nachfrageimpulse einhergehen und positive strukturelle Impulse für Wachstumspotenziale in weitere Breitbandinvestitionen, die dann vom Markt erbracht werden, zu erwarten sind.“
Am Mittwoch, 12. Mai 2010, sprach Minister Bode während einer Pressekonferenz von einem „Erfolgsmodell“ bei der Landesinitiative zum Breitbandausbau. Der Wirtschaftsminister kündigte an, dass Land und Politik die „intensive Zusammenarbeit“ fortsetzen würden.
Ich frage die Landesregierung:
- Wie viele der 20 Mio. Euro Fördermittel hat die Landesregierung an welche Einzellandkreise in welcher Höhe jeweils vergeben, und wie hoch werden die davon ausgelösten „weitere(n) Breitbandinvestitionen, die dann vom Markt erbracht werden“, sein?
- Was ist konkret mit „kurzfristig generell positive Nachfrageimpulse“ im Zusammenhang mit der Vergabe von Fördermitteln an einzelne Landkreise gemeint?
- Wann wird die Landesregierung die Vergabe an die einzelnen Landkreise voraussichtlich abschließen, bzw. wann werden die eingeplanten 20 Mio. Euro vollständig ver- und zugeteilt sein?
- Wann werden welche geförderten Landkreise den Ausbau der Breitbandanbindung voraussichtlich abschließen?
- Wie viele Mittel aus dem Konjunkturpaket II sind in den 50 Mio. Euro, die für den Ausbau der Breitbandanbindung eingeplant sind, enthalten, und wie verteilen sich die Konjunkturfördermittel jeweils auf die Cluster und die einzelnen Landkreise?
- Bis Ende 2011 müssen Mittel aus dem Konjunkturpaket II abgerechnet sein, wenn sie nicht verfallen sollen. In welcher Weise stellt die Landesregierung sicher, dass der Breitbandausbau, der mithilfe der Konjunkturmittel gefördert wird, bis Ende 2011 abgeschlossen und abgerechnet sein wird?
- Von den 30 Mio. Euro, die an die drei Cluster gehen sollten, sind laut MW nach dem Ende des Ausschreibungsverfahrens 6 Mio. Euro übrig geblieben. An wen wird nach welchen Kriterien und bis wann das Fördergeld vergeben werden, bzw. wird die Vergabe der 6 Mio. Euro ebenso lange dauern wie die Vergabe der jetzt zugeteilten 24 Mio. Euro, nämlich 13 Monate, also bis Juni 2011?
- Für die Jahre 2009 und 2010 stellte der Bund aufgrund der Wirtschaftskrise einmalig Konjunkturmittel zur Verfügung, mit denen Niedersachsen u. a. den Breitbandausbau fördert. Wenn der Wirtschaftsminister von einer fortdauernden intensiven Zusammenarbeit mit der Wirtschaft spricht, welche Mittel in welcher Höhe wird die Landesregierung dann in den kommenden Jahren von 2012 an für den Breitbandausbau zur Verfügung stellen?
- Wie viele der Haushalte, die bis 2011 einen schnellen Zugang durch die Förderung des Landes haben sollen, werden über Kabel- bzw. über Funktechnik erreicht werden?
Wirtschaftsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 02.07.2010 wie folgt:
Leistungsfähige Internetanschlüsse sind eine für Wirtschaft und Bürger zunehmend wichtige Infrastruktur. Das Bemühen der Niedersächsischen Landesregierung ist darauf gerichtet, den flächendeckenden Ausbau von schnellem Internet und die Bereitstellung von Breitbandanschlüssen voranzutreiben.
Der Auf- und Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur unterliegt allerdings marktwirtschaftlichen Bedingungen. Dies bedeutet, dass nur dort von den Unternehmen in einen Ausbau der Infrastruktur investiert wird, wo ein ausreichendes Potential für den Rückfluss der eingesetzten Mittel gegeben ist. Niedersachsen als Flächenland steht vor der Herausforderung, die zahlreichen unterversorgten Gebiete („weiße Flecken“) an Breitband anzuschließen.
Da in diesen Regionen der Aus- und Aufbau nicht wirtschaftlich erfolgen kann, stellt die Landesregierung Fördermittel bereit. Im Rahmen des Konjunkturpaket II (KP II) der Bundesregierung hat Niedersachsen für Investitionen in die Breitbandversorgung Mittel in Höhe von 50 Mio. Euro bereit gestellt.Das Förderprogramm im Rahmen des KP II sah vor, dass in einem ersten Schritt der Anschluss sogenannter „weißer Flecken“ in drei Clustern vom Wirtschaftsministerium europaweit ausgeschrieben wird (Nordwest- (12 Mio. €), Heide- (8 Mio. €) und Süd-Cluster (10 Mio. €)). Dafür stehen 30 Millionen Euro an Fördermitteln bereit.
Alle Landkreise und kreisfreien Städte, die nicht in einem der drei Cluster eingebunden sind, hatten die Möglichkeit, ihre Breitbandprojekte in einem vom Landwirtschaftsministerium ausgeschriebenen Wettbewerb einzubringen. Dafür sind insgesamt 20 Millionen Euro verfügbar.
Zusätzlich zu den Mitteln aus dem KP II stehen weitere Förderinstrumente aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutz“, der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung zur Verfügung.
Dies vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Die Frage wird mit der Darstellung in einer Tabelle beantwortet:
Lfd.Nr. |
Landkreis |
Förderung KP II |
Förderung KP II |
Investitions- |
1 |
Göttingen |
1.979.660,24 € |
4.575.164,12 € |
|
2 |
Aurich |
1.609.833,75 € |
5.587.951,00 € |
|
3 |
Lüneburg |
1.548.050,00 € |
3.232.500,00 € |
|
4 |
Uelzen |
1.433.700,00 € |
3.100.500,00 € |
|
5 |
Osnabrück |
1.422.918,00 € |
4.315.343,00 € |
|
6 |
Friesland |
1.409.054,50 € |
2.286.986,00 € |
|
7 |
Hameln-Pyrmont |
1.281.965,22 € |
3.912.649,03 € |
|
8 |
Emsland |
1.192.689,75 € |
3.348.462,00 € |
|
9 |
Wesermarsch |
1.165.500,00 € |
2.145.756,00 € |
|
10 |
Cuxhaven |
1.114.870,75 € |
3.047.063,00 € |
|
11 |
Wittmund |
992.572,88 € |
2.974.962,00 € |
|
12 |
Soltau-Fallingbostel |
959.175,00 € |
2.391.500,00 € |
|
13 |
Ammerland |
881.741,88 € |
2.221.434,00 € |
|
14 |
Schaumburg |
874.507,18 € |
3.674.837,55 € |
|
15 |
Northeim |
798.123,22 € |
2.006.703,65 € |
|
16 |
Leer |
710.818,50 € |
2.738.959,00 € |
|
17 |
Lüchow-Dannenberg |
702.187,50 € |
1.930.000,00 € |
|
18 |
Holzminden |
630.530,43 € |
1.938.369,83 € |
|
19 |
Osterode am Harz |
457.138,05 € |
1.627.488,50 € |
|
20 |
Goslar |
122.475,91 € |
1.628.106,50 € |
|
21 |
Celle |
1.750.000,00 € |
2.407.000,00 € |
|
22 |
Osterholz |
1.750.000,00 € |
7.677.480,10 € |
|
23 |
Diepholz |
1.720.330,00 € |
2.869.510,75 € |
|
24 |
Harburg |
1.690.590,00 € |
4.382.324,05 € |
|
25 |
Gifhorn |
1.543.900,00 € |
2.352.787,00 € |
|
26 |
Grafschaft Bentheim |
957.720,00 € |
2.360.991,00 € |
|
27 |
Cloppenburg |
1.750.000,00 € |
3.772.237,00 € |
|
28 |
Rotenburg-Wümme |
875.000,00 € |
1.409.668,05 € |
|
29 |
Vechta |
1.207.220,00 € |
2.316.370,70 € |
|
30 |
Helmstedt |
869.470,00 € |
2.114.720,00 € |
|
31 |
Oldenburg |
866.250,00 € |
1.425.750,00 € |
|
32 |
Verden |
862.250,00 € |
1.667.138,00 € |
|
33 |
Wolfenbüttel |
854.350,00 € |
1.550.000,00 € |
|
34 |
Stade |
1.709.420,00 € |
3.380.024,40 € |
|
35 |
Hannover, Region |
831.250,00 € |
1.936.394,00 € |
|
36 |
Nienburg |
537.250,00 € |
2.855.872,00 € |
Zu 2:
Bereits die zur Bedarfsermittlung erfolgte Befragung hat in der Bevölkerung eine nachhaltige Resonanz ausgelöst, die sich in der Forderung nach einer besseren Breitbanderschließung gegenüber der örtlichen Politik ausgedrückt hat. Dadurch ist eine anfangs in einigen Gemeinden spürbare Zurückhaltung gegenüber der Thematik schnell gewichen. Damit verbunden war und ist ein erhebliches Nachfragepotential der Kommunen bei den Telekommunikationsunternehmen, um unterversorgte Bereiche zu erschließen.
Die Förderung initiierte Folgeinvestitionen, die ohne weitere öffentliche Mittel zu einer Erschließung geführt haben. So sind zum Beispiel zahlreiche Gewerbegebiete erschlossen worden. Diese Folgeeffekte zur Erschließung ohne Fördermitteleinsatz sind ein wichtiges Ziel der Landesregierung.
Die Ausweitung der Netze wird dazu führen, dass die Entfernung von leistungsfähiger Infrastruktur zu den noch unterversorgten Gebieten stetig geringer wird.
Die Telekommunikationsunternehmen schaffen beim derzeitigen Ausbau oftmals bereits die Voraussetzungen für die zukünftige Erschließung mit modernerer Technologie, die über den Markt erfolgt. So nehmen die ländlichen Räume nachhaltig teil am technischen Fortschritt.
Zu 3.:
Über die 20 Mio. Euro für die Wettbewerbe ist in vollem Umfang entschieden worden.
Für die ersten beiden Wettbewerbe sind die Zuwendungsbescheide i. H. von 10.726.730 Euro bereits im Dezember 2009 und im April 2010 an die Wettbewerbsteilnehmer übergeben worden. Die noch ausstehenden Bescheide des 3. Wettbewerbs wurden am 28.06.2010 durch Frau Ministerin Grotelüschen überreicht.
Zu 4.:
Aufgrund der Vorgabe des Bundes werden die Arbeiten spätestens zum 31.12.2011 abgeschlossen sein. Für die Beiträge des 1. Wettbewerbs werden frühere Fertigstellungstermine erwartet.
Zu 5.:
Die nach dem Konjunkturpaket II eingesetzten Mittel umfassen die 50 Mio. Euro einschließlich des kommunalen Anteils. Tatsächlich liegt der Förderbetrag durch zusätzliche kommunale Mittel, die über den mindestens erforderlichen Eigenanteil hinausgehen, bei 52.720.000 Euro.
Zur Mittelverteilung auf die Landkreise verweise ich auf meine Antwort zu 1.
Zu 6.:
Die Mittel zur Förderung des Breitbandausbaus werden mittels Zuwendungsbescheid im Cluster den drei Unternehmen Deutsche Telekom AG, EWE TEL sowie Vodafone und im Wettbewerb den kommunalen Gebietskörperschaften zur Verfügung gestellt. Der Zuwendungsbescheid enthält die zeitliche Befristung.
Zu 7.:
Von den aus der Clusterausschreibung noch verbleibenden Mitteln in Höhe von 5,5 Mio. Euro inklusive des kommunalen Kofinanzierungsanteils werden nach Rücksprache mit den Landkreisen und den kommunalen Spitzenverbänden 2,6 Mio. Euro in die kommunalen Wettbewerbe fließen und 2,9 Mio. Euro in eine weitere Ausschreibung des Clusters Südniedersachsen. Die Vergabe wird voraussichtlich im Oktober 2010 erfolgen.
Zu 8.:
Für die Förderung der Breitbandversorgung stehen neben den Mitteln des Konjunkturprogramms II Fördergelder aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ (7,5 Mio. Euro), aus dem „Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)“ (10 Mio. Euro) und aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ (nach Einzelfallprüfung) zur Verfügung.
Für die Jahre 2008 – 2010 stellt der Bund für die Länder zweckgebunden 10 Mio. Euro GAK-Mittel jährlich zur Verfügung. Niedersachsen erhält hiervon jährlich 1.452.000 Euro, die es mit Landesmitteln i. H. von 968.000 Euro gegenfinanziert. Die Förderung ist mit der Fortschreibung des im Dezember 2009 von der EU-Kommission notifizierten GAK-Rahmenplans bis zum 31.12.2013 verlängert worden; ob und in welchem Umfang der Bund ab 2011 erneut zweckgebundene Mittel zur Verfügung stellt, ist jedoch noch offen. Die Niedersächsische Landesregierung beabsichtigt, weiterhin 2,5 Mio. Euro ggf. im Rahmen von Umschichtungen innerhalb der GAK-Förderung aus anderen Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.
Die Förderungen aus den Schienen GAK, EFRE und GRW erfolgen derzeit parallel zum Konjunkturpaket II.
Zu 9.:
Die Förderung des Anschlusses der weißen Flecken erfolgt grundsätzlich technologieneutral, so dass keine statistische Erfassung der verwendeten Technologie erfolgt. Maßgeblich für die Zuwendungsentscheidung ist das Kriterium, dass mit der angebotenen Lösung die Leistung von 2 MBit/s im Downstream für jeden Endkunden realisierbar ist. Über die Fördermaßnahmen werden rd. 230.000 Anschlüsse technisch erschlossen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
09.07.2010