Bundesprogramm Bürgerarbeit startet mit 18 Projekten in Niedersachsen
Land stellt 20 Mio. Euro für ergänzende Förderung der „Bürgerarbeit in Niedersachsen“ bereit und zielt vorrangig auf Integration in reguläre Beschäftigung / Stietenroth und Liersch loben Engagement von Jobcentern und Kommunen.
Jobcenter und kommunale Träger in Niedersachsen starten mit insgesamt 18 Projekten in die Bürgerarbeit. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Weg für die Umsetzung in den Regionen frei gemacht. Damit werden alle in Berlin eingereichten Projekte aus Niedersachsen gefördert. Rund 12.000 Arbeitslosengeld II-Empfänger und –Empfängerinnen werden intensiv aktiviert und vermittelt und für rd. 2800 eröffnen sich nun Chancen auf eine mit Bundesmitteln und Geld aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierte Beschäftigung. Die Modellprojekte für „Bürgerarbeit in Niedersachsen“ zielen zunächst insbesondere auf die Integration von Arbeitslosen in reguläre Beschäftigung ab. Dafür will sich das Land Niedersachsen ergänzend zur Bundesförderung mit bis zu 20 Mio. Euro finanziell beteiligen.
Der Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion, Klaus Stietenroth, und Niedersachsens Staatssekretär für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Dr. Oliver Liersch, lobten das Engagement der Jobcenter und kommunalen Träger der Grundsicherung: „Innerhalb kürzester Zeit sind qualitativ hochwertige Projekte entwickelt worden. Alle sind vom Bund berücksichtigt worden, sodass sie umgesetzt werden können.“ Nun gelte es, im Konsens mit den lokalen Arbeitsmarktakteuren die Bürgerarbeit strikt wettbewerbsneutral zu regulärer Beschäftigung zu organisieren.
„Bürgerarbeit in Niedersachsen“ sieht vor, dass die einzelnen Projekte Arbeitslosengeld II-Empfänger aktivieren, qualifizieren und in reguläre Beschäftigung integrieren. Dies wird vom Land Niedersachsen mit bis zu 20 Mio. Euro aus dem Europäischen Sozialfonds unterstützt.
„Die Integration von Hilfebedürftigen in den ersten Arbeitsmarkt ist eines der primären Ziele der Arbeitsmarktpolitik in Niedersachsen, die unter dem Leitsatz „Erster Arbeitsmarkt zuerst“ steht. Daher freuen wir uns, dass die Anträge aus Niedersachsen so erfolgreich waren“, sagte Arbeitsstaatsekretär Dr. Oliver Liersch am Montag in Hannover.
Wo die Integration in den ersten Arbeitsmarkt nicht gelingt, münden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen in öffentlich finanzierte Beschäftigung ein. Hierfür wendet der Bund in Niedersachsen bis Ende 2013 rund 106 Mio. Euro auf.
„Bürgerarbeiter“ sollen in den einzelnen Projekten in sozialen und karitativen Einrichtungen u.a. in den Bereichen Kinderbetreuung sowie Jugendprojekten, Alteneinrichtungen und Tafeln eingesetzt werden. Über die Einrichtung von Bürgerarbeitsplätzen wird vor Ort von Tarif- und Sozialpartnern entschieden.
Hintergrund:
Das Modellprojekt „Bürgerarbeit“ setzt sich zusammen aus den vier Stufen:
- Beratung / Standortbestimmung,
- Vermittlungsaktivitäten,
- Qualifizierung / Förderung und
- der eigentlichen „Bürgerarbeit“ als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Bereich von zusätzlicher und im öffentlichen Interesse liegender Arbeit.
Mit der Bürgerarbeit erhalten Menschen, bei denen eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt noch nicht möglich ist, sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten. Wichtig ist, dass sie auch während der Beschäftigung begleitet werden, attraktive Beschäftigungsangebote erhalten und so der Übertritt in den ersten Arbeitsmarkt möglich bleibt. Der Bund fördert die eigentliche „Bürgerarbeit“ aus Bundesmitteln und Mitteln des Bundes aus dem Europäischen Sozialfonds mit einem zeitlichen Umfang von 30 Wochenstunden und einem Arbeitnehmerbrutto von 900 Euro monatlich zuzüglich 180 Euro für die Sozialversicherung.
Artikel-Informationen
erstellt am:
12.07.2010
zuletzt aktualisiert am:
13.07.2010
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