NBank - Projekt Jugendwerkstätten
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 09.09.2010 - TOP 28. Antwort von Wirtschaftsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Stefan Klein, Marco Brunotte, Markus Brinkmann, Ulla Groskurt, Dr. Silke Lesemann, u.a. (SPD)
Die Abgeordneten Stefan Klein, Marco Brunotte, Markus Brinkmann, Ulla Groskurt, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Uwe Schwarz, Petra Tiemann und Ulrich Watermann (SPD) hatten gefragt:
Seit dem Jahr 2008 übernimmt die NBank die Aufgabe als Bewilligungs- und Abrechnungsstelle des vom Land Niedersachsen und vom Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderten Projektes Jugendwerkstätten. Zurzeit existieren in Niedersachsen über 100 Jugendwerkstätten, die sich um erwerbslose junge Menschen mit Eingliederungshemmnissen und besonderem sozialpädagogischen Förderbedarf kümmern, um sie sozial und schulisch wieder einzugliedern.
Im Rahmen der Aufgabenübertragung an die NBank im Jahr 2008 gab es Kritik von Praktikern, die sich u. a. auch darauf bezog, dass sich Veränderungen bei der Einreichung der Verwendungsnachweise ergaben. Zudem klagen die Träger über die Dauer der Bearbeitung bei den quartalsweisen Mittelabrufen.
Nach Einreichung der Zwischennachweise für die Jahre 2008 und 2009 bekamen nun die Träger die Information, dass die NBank aus „personellen Gründen“ diese Nachweise grundsätzlich erst gemeinsam mit den Endverwendungsnachweisen prüfen werde, eine Zwischenprüfung demnach entfalle.
Bei vielen Trägern besteht gerade aufgrund der neuen Zuständigkeit der NBank die Sorge, dass Abrechnungen nicht im Sinne der Förderbedingungen erstellt bzw. als förderfähig vermutete Ausgaben nicht abzurechnen sind. Das kann zur Folge haben, dass sich nicht abrechnungsfähige Ausgaben bis zum Ende der Abrechnungsperiode (in 2011) durchtragen und zu hohen Rückforderungen an die Träger führen. Durch die bisher übliche Zwischenprüfung konnte dieses vermieden und auch veränderten Auffassungen bei der Förderfähigkeit Rechnung getragen werden.
Zeitnah würden lediglich einige Zwischennachweise größerer Projekte geprüft.
Wir fragen die Landesregierung:
- Welche Projekte gelten als „größere Projekte“ und führen damit zu einer Prüfung der Zwischennachweise?
- Welche Schritte unternimmt die Landesregierung, um die Prüfung der Zwischennachweise für die Jahre 2008 und 2009 und die zeitnahe Bearbeitung der Mittelabrufe zu ermöglichen?
- Wie sichert die Landesregierung, dass die Träger - bei einer erstmaligen Prüfung im Rahmen der Endabrechnung - vor unverhältnismäßigen Rückforderungen geschützt werden?
Wirtschaftsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Seit dem Jahr 2007 ist die NBank als zentrale Bewilligungsbehörde für alle EU-Programme zuständig, die aus EFRE und ESF kofinanziert werden. Diese Bündelung der Kompetenzen wurde seinerzeit durchgeführt, um den für die EU-Förderperiode 2007-2013 stark angestiegenen Anforderungen in dem Bereich Finanzkontrolle Rechnung zu tragen.
So sind seitdem u. a. sämtliche Mittelabrufe aller EU-Projekte zu kontrollieren, indem die einzelnen Belege und Rechnungen in jedem Einzelfall überprüft werden,
Teilnehmerlisten nachzuprüfen, Kofinanzierungsleistungen (z.B. Arbeitslosengeld) exakt (und nicht als Durchschnittswerte) nachzuweisen.
Dies hat dazu geführt, dass die Prüfungen, die im Rahmen von Verwendungsnachweisen und Mittelauszahlungen, durchgeführt werden müssen, sehr viel umfangreicher ausfallen, als dies in früheren EU-Förderperioden der Fall war. Dies betrifft jedoch sämtliche aus EU-Mitteln kofinanzierten Projekte, und beschränkt sich nicht auf den Bereich der Jugendwerkstätten.
Jedoch sind im Bereich der Jugendwerkstätten die Auswirkungen dieser Neuregelungen besonders deutlich spürbar, da es sich bei den Jugendwerkstätten (im Vergleich zu vielen anderen ESF-Projekten) um besonders komplexe Projekte mit überdurchschnittlich hohen Gesamtkosten handelt.
Deshalb wurden schon frühzeitig für die Jugendwerkstätten Sonderregelungen geschaffen, die zu einer Reduzierung des bürokratischen Aufwandes führten (so besteht z.B. bei Mittelabrufen die Möglichkeit zur Einreichung von Beleglisten, so dass nicht sämtliche Originalbelege eines Projektes vorgelegt werden müssen).
Weiterhin werden die im Rahmen eines Mittelabrufes von der NBank geprüften Belege im Rahmen einer Zwischenprüfung nicht erneut geprüft.
Die hohen Prüfungsanforderungen haben zusammen mit internen Umstrukturierungen der NBank (z.B. Integration der Landestreuhandstelle) sowie einer gewissen Personalfluktuation dazu geführt, dass es in einigen Bereichen zu Arbeitsrückständen in der Bearbeitung von Zwischennachweisen gekommen ist. Diese Arbeitsrückstände werden derzeit aufgearbeitet.
Hier ist zwischen MW und der NBank vereinbart worden, in jenen Projekten, die kurz vor einer Verwendungsnachweisprüfung stehen, auf ggf. ausstehende Zwischennachweisprüfungen zu verzichten, und diese aus arbeitsökonomischen Gründen im Rahmen der ohnehin stattfindenden Endverwendungsnachweisprüfung mit zu erledigen.
Diese Absprache ist durch die NBank auch den Zuwendungsempfängern so mitgeteilt worden, ist dort jedoch, wie diese Anfrage und einige weitere Schreiben zeigen, missverständlich aufgefasst worden.
Nur im begründeten Einzelfall (wenn die Verwendungsnachweisprüfung unmittelbar bevorsteht) kann auf die Durchführung von Zwischennachweisen verzichtet werden. Ein allgemeiner Verzicht auf Zwischenprüfungen besteht ausdrücklich nicht.
Unabhängig von der Frage der Zwischenprüfung ist jeder Träger in jedem Förderprogramm zur Vorlage vollständiger und richtiger Unterlagen verpflichtet. Gerade für die Jugendwerkstätten mit ihren mehr als 10-jährigen Erfahrungen in der ESF-Förderung sollte dies kein Problem darstellen. Für Nachfragen kann darüber hinaus jederzeit (und unabhängig von jedweden Prüfungen) auf ein breites Informationsangebot der NBank in Form von Leitfäden, Arbeitshilfen, etc. zurückgegriffen oder die Beratungsabteilung der NBank in Anspruch genommen werden.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wir folgt:
Zu 1.:
Es wurden bisher insgesamt 21 Zwischennachweise geprüft. Dabei handelt es sich insbesondere um jene Projekte, bei denen es in der Projektumsetzung und im Mittelabfluss zu deutlichen Veränderungen gegenüber dem ursprünglichen Bewilligungsbescheid kam.
Zu 2.:
Die „Abteilung Verwendungsnachweisprüfung“ der NBank wird momentan personell verstärkt (u. a. durch innerbetriebliche Umsetzung von Mitarbeitern in der NBank, Neueinstellungen und Zeitarbeitskräfte). Zudem werden die Abläufe und Verfahren innerhalb der NBank beständig weiter optimiert, um einen optimalen Einsatz der personellen und finanziellen Ressourcen sicherzustellen, und kurze Bearbeitungszeiten zu gewährleisten, die auch das Abfangen von Arbeitspitzen ermöglichen und so das Entstehen von Arbeitsrückständen verhindern.
Zu 3.:
Jeder Träger ist verpflichtet, sein Projekt gemäß dem gültigen Bewilligungsbescheid umzusetzen, der NBank die zuwendungsfähigen Ausgaben seines Projektes wahrheitsgemäß anzugeben, und Veränderungen in der Projektumsetzung rechtzeitig und in vollem Umfang mitzuteilen. Wenn dies eingehalten wird, sind größere Rückforderungen nach Projektabschluss nahezu ausgeschlossen. Daneben trägt die in dieser EU-Förderperiode eingeführte umfängliche Belegprüfung im Rahmen der Mittelabrufe dazu bei, Fehlentwicklungen in den Projekten rechtzeitig zu erkennen. Ein unverhältnismäßiges Risiko des Projektträgers besteht deshalb definitiv nicht.
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erstellt am:
09.09.2010