Inselflüge von Flugverkehrssteuer ausnehmen
Bode: Verkehrsausschuss im Bundestag schließt sich der Position Niedersachsens an
HANNOVER. Der Verkehrsausschuss des Bundestags hat sich heute dafür ausgesprochen, Inselflüge innerhalb Deutschlands von der geplanten Flugverkehrssteuer auszunehmen. Für den Niedersächsischen Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Jörg Bode ist das Votum des Ausschusses ein erster wichtiger Schritt. „Ich freue mich besonders, dass sich nun nach den Verkehrs- und Wirtschaftsausschüssen des Bundesrates auch der Verkehrssauschuss des Bundestages der niedersächsischen Position mehrheitlich angeschlossen hat. Das lässt hoffen, dass die Ostfriesischen Inseln am Ende ohne irgendwelche Einbußen durch eine Flugverkehrssteuer davonkommen. Flüge von und zu den Inseln gehören zur Daseinsvorsorge.“
Eine Besteuerung der kurzen Inselflüge würde nach Ansicht Bodes zu einer unverhältnismäßigen Verteuerung der Flugpreise führen. „Ein Flug, der nur fünf Minuten dauert, könnte dann bis zu 25 % mehr kosten“, so der Verkehrsminister. Es reiche auch nicht, nur diejenigen Flüge, die der medizinischen Versorgung oder der hoheitlichen Aufgabenwahrnehmung dienen, von der Flugverkehrssteuer auszunehmen. „Deutlich teurere Flüge würden vermutlich zu einem Rückgang der Passagierzahlen und in der Folge zu einer Einschränkung des Flugbetriebs führen. Im schlimmsten Fall könnte der für die Inseln unverzichtbare regelmäßige, ganzjährige Flugbetrieb gefährdet sein“, erläuterte Bode.
Deshalb habe er sich in einem Schreiben an die Bundestagsfraktionen von CDU und FDP im Vorfeld für die Ausnahme der Inselflüge von der Flugverkehrssteuer eingesetzt. „Die Entscheidung des Bundestagsverkehrsausschusses ist ein gutes Zeichen, dass unsere Argumente in Berlin ankommen“, sagte der Minister.
Artikel-Informationen
erstellt am:
07.10.2010
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