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Küstenautobahn A 20 - Starke Anbindung Niedersachsens an Europa und die Welt?

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 11.11.2010 - TOP 29. Antwort von Verkehrsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Hans-Heinrich Ehlen, Carsten Heineking, Jens Nacke, Kai Seefried, Björn Thümler, Ulf Thiele, u. a. (CDU)


Die Abgeordneten Hans-Heinrich Ehlen, Carsten Heineking, Jens Nacke, Kai Seefried, Björn Thümler, Ulf Thiele, Dirk Toepffer und Astrid Vockert (CDU) hatten gefragt:

Die derzeit in Planung befindliche Küstenautobahn A 20 in Niedersachsen wird mit einer Länge von rund 121 km neben der A 39, der A 14 in Sachsen-Anhalt und der A 94 in Bayern zu den größten deutschen Neubauvorhaben im Straßenbereich gehören. Das Bauvolumen selbst bewegt sich nach derzeitiger Schätzung in einer Größenordnung von weit mehr als einer Milliarde Euro.

Die A 20 wird nach Fertigstellung ein entscheidendes Bindeglied einer notwendigen Nord-West-Verbindung im innereuropäischen Güterverkehr sein. Sie verbindet Skandinavien, Polen und das Baltikum mit Norddeutschland und dient über die A 31 zugleich als Anbindung an das westliche Ruhrgebiet. Warenströme werden auf ihr schnell ins Hinterland befördert. Auch die niedersächsischen Metropolen werden durch eine verbesserte Anbindung im Bereich des Tourismus von der Küstenautobahn profitieren.

Die A 20 trägt zugleich zur Sicherung der mehr als 300 000 Arbeitsplätze in der norddeutschen Hafenwirtschaft sowie in der Luftfahrtindustrie bei. Produktionsstandorte werden erhalten und Anreize zur Unternehmensansiedlung werden geschaffen.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Welche Vorteile werden sich für Niedersachsen unter Berücksichtigung des derzeitigen Planungsstands aus der Realisierung der Küstenautobahn A 20 ergeben?
  2. Wie werden die Bedenken der Anwohner und Kritiker durch die Planungsbehörden berücksichtigt?
  3. Welche Folgen wird die Küstenautobahn unter Berücksichtigung der wachsenden Warenströme im internationalen Güterverkehr für das Verkehrsaufkommen in Niedersachsen haben?
Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Die Küstenautobahn ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz des Bundes) im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht und mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag“ ausgewiesen. Die Kosten für das Projekt mit einer Länge von rd. 121 km (Neubaulänge rd. 114 km) werden auf ca. 1,27 Mrd. Euro geschätzt. Die Baukosten sind vom Bund zu tragen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Die Anforderungen an ein funktionierendes Verkehrssystem sind in einem Flächenland wie Niedersachsen wegen seiner zentralen Lage in Deutschland und des sehr hohen Transportverkehrs besonders hoch. Die Anbindung aller Wirtschaftsräume durch verkehrsgerechte Bundesfernstraßen – insbesondere der Bundesautobahnen – ist für die wirtschaftliche Entwicklung in Niedersachsen dringend erforderlich. Neben dem Neubau der A39 gehört der Neubau der A20 (früher A22) zu den wichtigsten Infrastrukturvorhaben in Niedersachsen.

Hierzu wurde am 25.06.2010 ein bedeutender Meilenstein erreicht, als das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung das Linienbestimmungsverfahren für die Küstenautobahn A 20 abgeschlossen und die Linie gem. § 16 FStG förmlich bestimmt hat. Damit konnte nunmehr mit der detaillierten Entwurfsplanung begonnen werden, um die Planung zügig bis zur Baureife voranzubringen.

Zu 2.:
Einerseits werden den Planungsprozess begleitend die Kommunen und andere Träger öffentlicher Belange im Rahmen von verschiedenen Arbeitskreisen beteiligt. Andererseits können Anwohner und Kritiker die verschiedensten Kommunikationsebenen mit den Planungsbehörden nutzen, um ihre Bedenken oder Anregungen einzubringen. Zudem erfolgt im Rahmen des gesetzlichen Planfeststellungsverfahrens nach erfolgter Anhörung und Erörterung eine Abwägung aller von dem Bauvorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange.

Zu 3.:
Mit der Schaffung einer leistungsfähigen Ost-West-Achse wird das transeuropäische Netz im Hinblick auf die dynamische Entwicklung des Güterverkehrs 2025 zukunftsgerecht ergänzt. Bereits heute vorhandene Engpässe im Zuge der A1 im Raum Osnabrück, Bremen und Hamburg werden entschärft und das regionale Straßennetz verkehrlich entlastet. Die Qualitätssteigerung durch diese Bündelung der Verkehre ist zugleich mit einem Gewinn an Verkehrssicherheit verbunden.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
11.11.2010

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