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Castortransports im ÖPNV und SPNV

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 09.12.2010 - TOP 22. Antwort von Verkehrsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Karin Bertholdes-Sandrock, Karsten Heineking und Dirk Toepffer (CDU)


Die Abgeordneten Karin Bertholdes-Sandrock, Karsten Heineking und Dirk Toepffer (CDU) hatten gefragt:

Zum wiederholten Male kam es anlässlich des Castorentransportes Anfang November zu einer signifikanten Beeinträchtigung und Ausdünnung von Verkehrsleistungen im Großraum Lüneburg und Dannenberg.

Zahlreiche Fahrgäste konnten nur mit großer Verspätung ihr vorgesehenes Ziel erreichen, da sie aufgrund der zeitweisen Einstellung des Personenverkehrs auf der Strecke Lüneburg und Dannenberg zum Umsteigen auf zur Verfügung gestellte Busverkehre angewiesen waren.

Vor diesem Hintergrund ist zu berücksichtigen, dass insbesondere die Beförderung von Fahrgästen, die alters- oder gesundheitsbedingt in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sowie von Fahrrädern und Kinderwagen nur in eingeschränktem Maße möglich war.

Wir frage die Landesregierung:

  1. Inwieweit waren Verbindungen im ÖPNV und SPNV im Großraum Lüneburg und Dannenberg von Verspätungen oder Ausfällen anlässlich des Castortransports im November 2010 betroffen?
  2. Welche finanziellen Schäden sind der LNVG als Aufgabenträger sowie den betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen in diesem Zusammenhang durch Zugausfälle, Verspätungen und Sachbeschädigungen entstanden?
  3. Wie wurde die Beförderung von Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität während des Castortransports im November 2010 sichergestellt?
Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Im unmittelbaren Vorfeld und während des Castortransports kam es insbesondere im Großraum um den letzten Teil der Transportsstrecke zwischen Lüneburg und Dannenberg zu Beeinträchtigungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Die Auswirkungen des Transportes auf der eingleisigen Schienenstrecke bezogen sich vor allem auf den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Aber auch der straßengebundene Personenverkehr sowie der Schienenersatzverkehr wurden aufgrund der von Demonstrationen blockierten Straßen behindert (z. B. längere Reisezeiten, Anschlussverluste, Komforteinschränkungen).

Das Land Niedersachsen ist seit der Regionalisierungim Jahre 1996 für die Planung, Organisation und Finanzierung des SPNV verantwortlich. Diese Aufgabe wird außerhalb der Region Hannover und des Gebietes des Zweckverbandes Großraum Braunschweig von der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) wahrgenommen. Die LNVG kann daher über die finanziellen Konsequenzen Auskunft geben, die sich in der Folge von Zugausfällen aus dem Verkehrsvertrag mit dem bestellten Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) ergeben. Alles Weitere liegt in der Verantwortung des EVUs, in diesem Fall der Deutschen Bahn AG (DB AG). Die DB AG ist gegenüber dem Land jedoch nicht auskunftspflichtig.

Der straßengebundene ÖPNV wird dagegen von den Landkreisen und kreisfreien Städten in ihrem jeweiligen Gebiet im eigenen Wirkungskreis organisiert und finanziert. Aufgrund dieser im Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz geregelten Verantwortlichkeiten sind die betroffenen Aufgabenträger ebenfalls nicht auskunftspflichtig gegenüber dem Land.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

zu 1.:
Die Strecke Lüneburg – Dannenberg (KBS 112) wurde auf Anordnung durch die Konzernsicherheit (DB AG) ab Donnerstag, den 04. November 2010 bis zum Ende des Castortransports und dessen Nachwirkungen für den SPNV gesperrt. Aufgrund dieser Maßnahme wurde zwischen Lüneburg und Dannenberg (Ost) sowie in der Gegenrichtung Schienenersatzverkehr eingerichtet.

Inwieweit im straßengebundenen ÖPNV Beeinträchtigungen aufgetreten sind, ist der Landesregierung nicht im Einzelnen bekannt. Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.

zu 2.:
Die Abrechnung der Ersatzleistungen erfolgt nach den Bestimmungen des Verkehrsvertrags zwischen der DB AG und der LNVG. Danach werden ausgefallene Züge nicht und der Schienenersatzverkehr nach einem festen Satz von der LNVG vergütet. Da in diesem Zeitraum kein Zugverkehr stattfand, wurden auch keine Verspätungen pönalisiert. Ein direkter finanzieller Schaden ist der LNVG nicht entstanden. Indirekt führen die Unwägbarkeiten bei einem Schienenersatzverkehr (z. B. längere Reisezeiten, Anschlussverluste, Komforteinschränkungen) zu einer zumindest temporären Abwanderung von Fahrgästen, so dass sich dies auch auf die Entwicklung der Einnahmen auswirkt. Dieses Risiko sowie das Risiko von Sachbeschädigungen hat in diesem Fall das Verkehrsunternehmen DB Regio AG zu tragen. Die Höhe eines eventuellen finanziellen Schadens der DB AG ist dem Land nicht bekannt. Es wird insoweit auf die Vorbemerkungen verwiesen.

zu 3.:
Die Beförderung mobilitätseingeschränkter Personen sowie die Beförderung von Kinderwagen und Fahrrädern waren in den Bussen im Vergleich zu sonst eingesetzten Zügen nur in begrenztem Umfang möglich. Nach Auskunft der DB AG kam es jedoch zu keinen konkreten Beeinträchtigungen. Die Beförderung von Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität konnte sichergestellt werden.

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erstellt am:
09.12.2010

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