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Verkehrsaufkommen auf der L 135

Die Abgeordnete Daniela Behrens (SPD) hatte gefragt:

Die Zunahme des Verkehrs - vor allem des Güterverkehrs - auf der L 135 beschäftigt seit Langem die Anwohner. Die Anwohner wünschen sich dringend eine deutliche Entlastung vom Schwerlastverkehr. Die Problematik ist bereits in meiner Anfrage „Mautpreller zurück auf die Autobahn: Wie will die Landesregierung die Anwohner an die L 135 schützen?“ (Drs. 16/3085) aufgegriffen worden.

Anwohner sind der Auffassung, die von der Landesregierung vorgebrachten Antworten hätten keine wirkliche Perspektive aufgezeigt, wie die dringend notwendige Verkehrsberuhigung erreicht werden könne; im Gegenteil: Es stellen sich neue Fragen. Vor allem die Angaben der Verkehrszählungen werden von den Anwohnern als zu gering bewertet.

In einer Unterrichtung durch die Bundesregierung an den Deutschen Bundestag (Drs. 16/13739) werden im „Bericht über Verkehrsverlagerungen auf das nachgeordnete Straßennetz infolge der Einführung der Lkw-Maut“ verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt. So heißt es darin: „Mit der 15. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 22. Dezember 2005 wurde ein Instrumentarium geschaffen, gezielt unerwünschten und unbeabsichtigten Verkehrsverlagerungen des Schwerlastverkehrs (≥ 12 t) infolge der Mauteinführung straßenverkehrsbehördlich begegnen zu können. Derartige Verkehrsbeschränkungen sind bereits möglich, wenn erhebliche Auswirkungen veränderter Verkehrsverhältnisse, die durch die Erhebung der Maut nach dem Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge hervorgerufen worden sind, beseitigt oder abgemildert werden können. Von diesem Instrument haben die Länder bereits Gebrauch gemacht und derartige verkehrsrechtliche Anordnungen getroffen. Teilweise wurde die Sperrung zeitlich begrenzt, um speziell nachts dem Mautausweichverkehr entgegenzuwirken. Dabei ist zu beachten, dass die Wirkung einer Maßnahme sehr entscheidend davon abhängt, wie umfangreich die Beschilderung entlang der Strecke erfolgte und wie die Einhaltung überwacht wird.“

Vor diesem Hintergrund stellten sich die Fragen, inwieweit der Verkehr an der L 135 regelmäßig überwacht und kontrolliert wird und welche Sperrungen eingerichtet werden könnten.

Daher frage ich die Landesregierung:

  1. Im November 2009 wurde die letzte siebentägige Verkehrszählung durchgeführt (siehe Antwort auf meine o. a. Anfrage). An welchen Standorten wurde die Zählung an welchen Tagen durchgeführt?
  2. Wann wird die nächste Verkehrszählung durchgeführt? Welche Standorte sollen dafür genutzt werden?
  3. Ist geplant, Dauerzählstellen an der L 135 einzurichten? Wenn ja, ab wann und wo? Wenn nein, warum nicht?
  4. Wie oft wird der Schwerlastverkehr auf der L 135 kontrolliert? Gibt es regelmäßige tägliche, wöchentliche oder monatliche Kontrollen?
  5. Wie soll der Kontrolldruck durch die Polizei verstärkt werden?
  6. Bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung lehnt die Landesregierung ab (siehe Antwort auf meine o. a. Anfrage). Will man wenigstens Nachtfahrverbote für den Schwerlastverkehr auf der L 135 aussprechen? Wenn ja, für welche Zeitfenster und ab wann? Wenn nein, warum nicht?
  7. Plant man überdies, die L 135 für Schwerlastverkehr zeitlich begrenzt zu sperren? Wenn ja, für welche Zeitfenster und ab wann? Wenn nein, warum nicht?
  8. Gibt es Planungen, weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen für die L 135 auszusprechen, z. B. ein Ausdehnen der bestehenden 70er-Zonen? Wenn nein, warum nicht?
Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 10.03.2011 wie folgt:

Wie bereits zur Kleinen Anfrage Drs. 16/3085 ausgeführt wurde, wird die L 135 zwischen Bremen und Bremerhaven seit der Einführung der LKW-Maut hinsichtlich möglicher Mautausweichverkehre beobachtet, da sie in einer direkten Parallellage zur A 27 verläuft. Hierbei wurde in den letzten Jahren eine Zunahme des Schwerverkehrs festgestellt. Trotz dieser Verkehrszunahme ist die L 135 in diesem Streckenabschnitt für ihren Ausbauzustand nur durchschnittlich stark belastet.

Die L 135 ist aufgrund der engen räumlichen Anbindung an die A 27 für Störfalllagen als Umleitungsstrecke ausgewiesen.

Bedingt durch derzeitige Baumaßnahmen auf der A 27 im Streckenabschnitt „Bremen–Nord“ bis zur Anschlussstelle „Schwanewede“ sind auf der Umleitungsstrecke auch vermehrt Fahrzeuge des gewerblichen Güterverkehrs zu verzeichnen, um baustellenbedingte Stauungen auf der A27 zu umfahren. Nach Abschluss der Bauarbeiten kann davon ausgegangen werden, dass sich die Verkehrsströme wieder auf das Normalmaß einpendeln werden.

Nach Feststellungen der Polizei ist die Beteiligung des Schwerlastverkehrs an Verkehrsunfällen im Landkreis Osterholz - gemessen am Anteil der Verkehrsbelastung - als unauffällig zu qualifizieren. Auch die tatsächlich festgestellten Verstöße des Schwerlastverkehrs gegen straßenverkehrsrechtliche Regelungen sind verhältnismäßig gering einzustufen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Die Zählungen wurden auf der L 135 im Bereich der Anschlussstelle zur A 27 „Bremerhaven-Süd“, im Bereich „Hahnenknoop“, im Bereich „Börsten““ und im Bereich „Heilshorn“ in der Zeit vom 25.10. – 01.11.2009 vorgenommen. Im Bereich „Lange Heide“ wurde auf der L 135 vom 07.11. – 14.11.2009 gezählt.

Zu 2.:
Die allgemeine Straßenverkehrszählung wird alle 5 Jahre durchgeführt. Somit sind die nächsten Verkehrszählungen für die Jahre 2014 / 2015 vorgesehen. Um eine Vergleichbarkeit der Zählergebnisse zu erhalten, wird immer an den gleichen Standorten gezählt. Aus besonderen Anlässen sind auch Sonderzählungen an einzelnen Zählstellen möglich.

Zu 3.:
Aus Kostengründen werden auf Landesstraßen grundsätzlich keine Dauerzählstellen eingebaut. Die Verkehrszählungen werden mit transportablen Zählgeräten vorgenommen.

Zu 4. und 5.:
Bei der Verkehrsüberwachung handelt es sich um einen Teil der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit.

Das vorrangige Handlungsziel stellt dabei die Verhinderung von Verkehrsunfällen mit schweren Folgen, insbesondere Schwerverletzte und Getötete dar.

Dementsprechend konzentriert sich die Polizei auf Unfallhäufungsstellen und Unfallhäufungslinien. Diese liegen im Bereich der L135 nicht vor. Eine Überwachung des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs ist aber im Rahmen der personellen und materiellen Ressourcen in das Gesamtkonzept der Verkehrsüberwachungsmaßnahmen integriert. Schwerpunkte liegen dabei eindeutig im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung als Hauptunfallursache. Spezielle Kontrollen des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs finden im angemessenen Umfang statt.

Zu 6., 7. und 8:
Nach § 45 StVO können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus sachlichen Gründen beschränken oder verbieten. Gem. § 45 Abs.9 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen jedoch nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

Ob die Voraussetzungen für Verkehrsbeschränkungen vorliegen, haben die jeweiligen Straßenverkehrsbehörden grundsätzlich in eigener Zuständigkeit zu prüfen und letztlich, auf Basis der vor Ort gewonnenen Erkenntnisse, über die Anordnung von Beschränkungen des fließenden Verkehrs zu entscheiden.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
17.03.2011

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