Fachkräftemangel begegnen - Frauen und Ältere für den Arbeitsmarkt gewinnen
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 27.05.2011 - TOP 26. Antwort von Arbeitsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage die Abgeordneten Elke Twesten und Enno Hagenah (GRÜNE)
Die Abgeordneten Elke Twesten und Enno Hagenah (GRÜNE) hatten gefragt:
Laut der aktuellen Studie „Wettbewerbsfaktor Fachkräfte - Strategien für Deutschlands Unternehmen“ von der Unternehmensberatung McKinsey & Company werden bis 2020 bereits 2 Millionen Fachkräfte in Deutschland fehlen. Das Wirtschaftsforschungsunternehmen Prognos rechnet mit 5,2 Millionen fehlenden Fachkräften im Jahr 2030. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vermutet, dass schon fünf Jahre zuvor 5,2 Millionen Fachkräfte vergeblich gesucht werden. Der Mangel an Fachpersonal hat gravierende Folgen für unsere Wirtschaftsentwicklung: Laut Prognos gehen bis 2030 rund 4 600 Milliarden Euro verloren. Das Problem fehlenden Fachpersonals ist kein Zukunftsproblem: Schon heute haben öffentliche Arbeitgeber und mittelständische Unternehmen Schwierigkeiten, geeignetes Personal zu finden - besonders in den MINT-Berufen. Schon heute fehlen bundesweit 36.000 Ingenieurinnen und Ingenieure 66 000 Computerspezialistinnen und -spezialisten. Aktuell dauert in Baden-Württemberg, Hamburg und Bayern die durchschnittliche Vakanzzeit für Maschinen- und Fahrzeugbauingenieurinnen und -ingenieure rund 40 % länger als im Bundesdurchschnitt aller Berufe. Aus Sicht von McKinsey „erfordert die Bewältigung des Fachkräftemangels einen Kraftakt der Unternehmen und der öffentlichen Hand - mit koordinierten, in die gleiche Richtung weisenden Strategien und Maßnahmen“. Seriös geschätzt, glaubt McKinsey, dass mit jährlichen Mehrausgaben durch den Staat in Höhe von 18 bis 25 Milliarden Euro mindestens rund 2 Millionen zusätzliche Fachkräfte im Jahr 2025 zur Verfügung stehen könnten. Insbesondere bei Frauen (maximal zusätzlich 2,1 Millionen Vollzeitstellen) und Älteren (bis zu 1,2 Millionen Vollzeitbeschäftigte) vermutet das Beratungsunternehmen hohe, ungenutzte Potenziale. Diese lassen sich u. a. durch eine hochwertige und ausgeweitete Betreuung vor allem im Bereich der unter Dreijährigen, eine Pflege von Angehörigen, die sich mit dem Beruf vereinbaren lässt, und durch die Abschaffung des Ehegattensplittings erschließen. Zu ähnlichen Schlüssen kommt die aktuelle Analyse der Bundesagentur für Arbeit „Perspektive 2025: Fachkräfte für Deutschland“.
Wir fragen die Landesregierung:
- Welche neuen Maßnahmen mit welchen dafür nötigen Zusatzausgaben plant die Landesregierung für den Einsatz gegen den Fachkräftemangel in Niedersachsen in den kommenden Haushaltsjahren ein?
- Wie lange warten im Vergleich zum Bundesdurchschnitt aller Berufe niedersächsische Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber darauf, eine frei gewordene Stelle mit einer Ingenieurin/einem Ingenieur oder einer Computerspezialistin/einem Computerspezialisten neu zu besetzen?
- Über welche Ideen und Planungen verfügt die Landesregierung, um es den immer noch häufig in Teilzeit arbeitenden Frauen zu ermöglichen, ihre wöchentliche Arbeitszeit zu erhöhen, damit Niedersachsen allein aus diesem Bereich bis zum Jahr 2025 über ca. 200 000 zusätzliche Fachkräfte verfügen kann?
Der Arbeitsmarkt hat sich in Niedersachsen in den vergangenen Jahren ausgesprochen positiv entwickelt. Die Arbeitslosigkeit liegt in Niedersachsen auf dem niedrigsten Stand seit 19 Jahren, gleichzeitig gibt es einen Höchststand bei den Erwerbstätigen und einen Zuwachs bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Zudem hat sich die Jugendarbeitslosigkeit seit 2005 mehr als halbiert.
Begünstigt durch die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt wird der demografische Wandel zunehmend sichtbar. Die Zahl der Erwerbspersonen wird in Zukunft deutlich abnehmen. Somit wird das Thema der Fachkräftesicherung in den kommenden Jahren zur zentralen Herausforderung für Unternehmen und Politik in Niedersachsen. Die Landesregierung hat sich dieser Herausforderung bereits frühzeitig gestellt und in 2009 zusammen mit Partnern aus Kammern, Verbänden und Arbeitsagenturen die Qualifizierungsoffensive Niedersachsen gestartet.
Mit der Qualifizierungsoffensive haben die Partner einen sehr breiten Ansatz verabredet:
Dazu gehören:
- die Orientierung hin zu gewerblich technischen Berufen und MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) Studiengängen bereits in der Schule und früher fördern,
- dem akademischen Fachkräftemangel vorbeugen und die Zahl der MINT-Absolventinnen und Absolventen erhöhen,
- die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung verbessern,
- die berufliche Weiterbildung fördern,
- die Erwerbsbeteiligung von Frauen fördern und die Arbeitswelt familienbewusster gestalten und
- die Qualifizierung arbeitsloser Menschen noch zielgerichteter organisieren.
Dabei stehen auch die bislang unterrepräsentierten Gruppen wie ältere Beschäftigte und Menschen mit Migrationshintergrund besonders im Fokus.
Außerdem setzt die Landesregierung gemeinsam mit den Partnern den erfolgreichen Niedersächsischen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs bis 2013 fort.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Zur Sicherung des künftigen Fachkräftebedarfs setzt die Landesregierung insbesondere auf Weiterbildung und Qualifizierung. Dazu werden die bewährten Förderprogramme „Arbeit durch Qualifizierung“ (AdQ), „Weiterbildungsoffensive Niedersachsen“ (WOM) und „Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen“ (IWiN) fortgeführt.
Schwerpunkte der Förderung werden im laufenden Jahr 2011 zur beruflichen Qualifizierung arbeitsloser Migrantinnen und Migranten im Rahmen des Programms AdQ sowie zugunsten älterer Beschäftigter in kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen des Programms WOM gesetzt. Angesichts der wachsenden Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften leistet die Landesregierung so gezielte Beiträge dazu, das Fachkräftepotential dieser Zielgruppen im Interesse der niedersächsischen Unternehmen stärker auszuschöpfen.
Zudem wurde für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ein neues Förderangebot entwickelt, das im strukturschwachen Konvergenzgebiet des ehemaligen Regierungsbezirks Lüneburg zum Einsatz kommt. Es ergänzt die bisherigen Angebote und heißt deshalb WOM Plus. Die Förderung ist ausgerichtet auf betriebsspezifische Weiterbildungen für KMU. Ein Weiterbildungsträger kommt direkt zu den Unternehmen ins Haus und schult die Beschäftigten vor Ort.
Hinzu kommt ein neues Programm „Modellprojekte betriebliche Ausbildung“, mit dem das Land Projekte fördert, die auf eine Verbesserung der Lage auf dem niedersächsischen Ausbildungsstellenmarkt, eine nachhaltige Fachkräftesicherung für die niedersächsischen Unternehmen durch die betriebliche Ausbildung oder eine Steigerung der Qualität und Attraktivität der Berufsausbildung abzielen.
Für die Ausbildungs- und Qualifizierungsförderung werden jährlich gut 30 Millionen Euro aus Mitteln des Landes und der EU eingesetzt.
Ein bedeutendes Instrument zur Fachkräftesicherung ist zudem die Arbeit von Netzwerken, in denen Akteure aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft eng zusammen arbeiten und neue Kompetenzen aufbauen. Netzwerke werden daher von der Landesregierung in vielfältiger Weise unterstützt. So wird unter anderem ein landesweites Netzwerk der IT-Wirtschaft (IKN 2020) gefördert, das sich neben anderen Themen auch intensiv mit der Fachkräftesicherung in IT-Unternehmen beschäftigt.
Weitere Maßnahmen werden an den Hochschulen sowie in Zusammenarbeit von Trägern der beruflichen, der hochschulischen und der Erwachsenenbildung umgesetzt. Die derzeitig wichtigsten Vorhaben zur Steigerung der Zahl der Absolventinnen und Absolventen in den MINT-Berufen stellen die Bereitstellung zusätzlicher Studienplätze im Rahmen des doppelten Abiturjahrgangs (Hochschulpakt 2020) und das Vorhaben der Offenen Hochschule Niedersachsen (OHN) dar.
Im Rahmen des Hochschulpakts 2020 werden an den niedersächsischen Hochschulen im Studienjahr 2011/12 knapp 11.000 zusätzliche Studienmöglichkeiten geschaffen, so dass der aus dem doppelten Abiturjahrgang resultierende zusätzliche Bedarf vollständig gedeckt werden kann. Für die zweite Phase des Hochschulpakts in den Jahren 2011 bis 2015 ist von insgesamt 39.000 zusätzlichen Studienmöglichkeiten auszugehen.
Die Beteiligung der Universitäten hat im Vergleich zur ersten Phase (2007 bis 2010) deutlich zugenommen. Während in den Jahren 2007 bis 2010 rund 70 Prozent der neuen Studienmöglichkeiten an Fachhochschulen angeboten wurden, sind dies jetzt nur noch etwas über 50 Prozent. Die Natur- und Ingenieurwissenschaften sind bei der Schaffung neuer Studienmöglichkeiten überproportional mit einem Anteil von etwa 45 Prozent beteiligt. Bereits zwischen 2008 und 2010 ist die Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger im ersten Hochschulsemester in Niedersachsen um mehr als 10 Prozent von 27.989 auf 30.864 gestiegen. Hiermit einher geht eine vollumfängliche Erfüllung der Verpflichtungen aus der ersten Phase des Hochschulpakts, in denen insgesamt 13.268 zusätzliche Studieninteressierte den Weg an die Hochschulen gefunden haben. Über 70 Prozent dieser Studierenden wurden in Studiengänge der Natur- und Ingenieurwissenschaften eingeschrieben, so dass die Erwartung deutlich höherer Absolventenzahlen in den MINT-Fächern in wenigen Jahren gerechtfertigt ist.
Ebenfalls stark erhöht werden konnte die Zahl der dualen MINT-Studiengänge, die in Kooperation von Hochschulen und Unternehmen durchgeführt werden und durch den Hochschulpakt 2020 unterstützt werden.
Mit Wirkung vom 10. Juni 2010 hat der Niedersächsische Landtag der von der Landesregierung eingebrachten Novelle zum Niedersächsischen Hochschulgesetz zugestimmt, welche eine erhebliche Ausweitung der Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte vorsieht. Hiermit ist dem Anliegen vieler Verbände, Organisationen und Unternehmen Rechnung getragen und eine breite Öffnung der Hochschulen ermöglicht worden.
Die bereits im Jahr 2009 vom Land weiter geförderten vier Modellprojekte „Offene Hochschule“ haben regional und überregional bereits zahlreiche Kooperationsnetzwerke mit den Berufs- und Fachschulen aufgebaut, um die Absolventen und Bildungsinteressierte gezielt über das Studium und Weiterbildung durch Werbemaßnahmen zu informieren. Die niedersachsenweite Koordination der Aktivitäten im Bereich der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung soll zukünftig durch das Projekt der Offenen Hochschule Niedersachsen (OHN) forciert werden. Ein auch quantitativ spürbarer Ausbau von berufsbegleitenden Bachelorstudiengängen ist durch die Beteiligung der niedersächsischen Hochschulen am Bund-Länder-Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschulen“ vorgesehen. Mehrere branchenbezogene Verbundanträge befinden sich aktuell in der Begutachtung. Bei positiver Einschätzung erfolgen die Projektstarts ab dem Wintersemester 2011/12.
Um dem drohenden Fachkräftemangel in der Pflege zu begegnen, werden in Niedersachsen seit Beginn des Jahres 2010 im Rahmen eines Förderprogramms - als ein Teil des „Pflegepaketes“ - Ausbildungsplätze in der Altenpflege durch das Land besonders gefördert.
Dabei handelt es sich einerseits um Maßnahmen zur Stärkung der Bereitschaft von Pflegeeinrichtungen, Ausbildungsverhältnisse im Ausbildungsberuf Altenpflegerin/ Altenpfleger zur Verfügung zu stellen. Zur Steigerung der Attraktivität der Pflegeausbildung und Sicherstellung der Qualität in der Pflege erhalten die Einrichtungen einen monatlichen Zuschuss für die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen in der Altenpflege im stationären und ambulanten Bereich. Zum anderen unterstützt das Land zur Aktivierung der Altenpflegeausbildung und Qualitätssicherung in der Altenpflege im Rahmen des Förderprogramms Altenpflegeschülerinnen und –schüler mit einem monatlichen Zuschuss zu dem von ihnen an privaten Altenpflegeschulen zu leistenden Schulgeld.
Für diese Maßnahmen stehen für das Haushaltsjahr 2011 insgesamt 6,5 Millionen Euro zur Verfügung. Nach bisheriger Mittelfristiger Finanzplanung sind entsprechende Haushaltsansätze auch für die Haushaltsjahre 2012 bis 2014 weiter vorgesehen.
Der Landespflegeausschuss wird in Umsetzung des in Niedersachsen mit allen Akteuren der Altenpflege angestrebten Pflegepaktes am 07. November 2011 entscheiden, ob und gegebenenfalls welche zusätzlichen Fördermaßnahmen zur Begegnung des Fachkräftemangels in der Altenpflege darüber hinaus erforderlich sind.
Zu 2.:
Arbeitgeber sind nach Auskunft der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht verpflichtet, den Dienststellen der BA bzw. den Trägern der Grundsicherung nach SGB II freie Arbeitsstellen zu melden. Die gemeldeten Arbeitsstellen bilden daher nur einen Teil des gesamtwirtschaftlichen Stellenangebotes ab. Daher kann die Statistik der BA lediglich über die Arbeitsstellen Auskunft geben, die den Agenturen für Arbeit und Trägern der Grundsicherung nach SGB II von den Betrieben zur Besetzung gemeldet wurden.
Darüber hinaus ist festzuhalten, dass Arbeitgeber eine frei gewordene Stelle möglicherweise nicht in jedem Fall sofort, sondern zu einem späteren Zeitpunkt wieder besetzen wollen. Zur Beantwortung der Frage kann daher die abgeschlossene Vakanzzeit der gemeldeten Arbeitsstellen herangezogen werden. Die abgeschlossene Vakanzzeit berechnet sich aus der Differenz zwischen dem frühest möglichen Besetzungstermin und dem Zeitpunkt des Abgangs der Stelle, also wenn die Stelle besetzt oder storniert wurde. Wurde der Besetzungstermin nicht überschritten, beträgt die Vakanzzeit null Tage. Eine überdurchschnittlich lange Vakanzzeit kann indes auf Besetzungsprobleme einer gemeldeten Arbeitsstelle hindeuten.
Mit Datenstand Oktober 2010 betrug die abgeschlossene Vakanzzeit von Stellenangeboten für Ingenieure in Deutschland im Durchschnitt der Monate August/September/Oktober 75 Tage (2008: 91 Tage) und in Niedersachsen 81 Tage (89 Tage). Bei Datenverarbeitungsfachleuten lag die abgeschlossene Vakanzzeit in Deutschland bei 72 Tagen (83 Tagen), in Niedersachsen bei 84 Tagen (83 Tagen). Auf alle Berufe bezogen betrug die abgeschlossene Vakanzzeit im Bund 53 (59) Tage, in Niedersachsen 57 (58) Tage.
Zu 3.:
Angesichts des demografischen Wandels ist aus Sicht der Landesregierung auch eine stärkere Beteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt von zentraler Bedeutung, um dem sich abzeichnenden Fachkräftebedarf der Wirtschaft erfolgreich zu begegnen. Die Landesregierung trägt dem mit einer breiten Palette von Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen im Erwerbsleben Rechnung. Dabei berücksichtigt sie, dass die Ursachen für die geringe Erwerbsbeteiligung von Frauen vielfältig und in ihren Zusammenhängen äußerst komplex sind und Lösungsansätze entsprechend vielfältig und komplex sein müssen.
Von zentraler Bedeutung sind nach wie vor Maßnahmen, die die Bedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Dazu gehört es, Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen zu sensibilisieren, zu motivieren und dabei zu unterstützen, ihre Unternehmen familienfreundlich zu gestalten - beispielsweise durch die Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle, von Arbeitszeitkonten, Telearbeit, Heimarbeit, Serviceleistungen für Kinderbetreuung und die Pflege Angehöriger. Insgesamt ist eine Veränderung der Unternehmenskultur notwendig, um die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen.
Zur Unterstützung dieses Prozesses hat die Landesregierung die beiden Programme „Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA)“ und „Förderung von Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft“aufgelegt. Beide Programme tragen maßgeblich dazu bei, dass Frauen der Einstieg, der Verbleib und die Rückkehr in das Erwerbsleben mit gleichen Chancen wie Männern erleichtert werden. Sie sind wesentlicher Bestandteil der niedersächsischen Strukturfondspolitik 2007 bis 2013.
Die Verbesserung der Arbeitsmarktsituation für Frauen unter besonderer Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch passgenaue regionale und zielgruppenspezifische Projekte ist das wichtigste Ziel des Programms FIFA. Hierbei handelt es sich um ein niedersachsenweites Angebot von Projekten für Frauen auch während der Familienphase. Qualifizierungsmaßnahmen zur Erleichterung der Berufsrückkehr, anerkannte betriebliche Ausbildung für allein erziehende junge Frauen, ganzheitliche und gezielte Maßnahmen für Existenzgründerinnen, Modellprojekte zur Vereinbarkeit und zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen sind Beispiele für die Vielseitigkeit der Förderung.
Mit themen- und zielgruppenspezifischen Sonderausschreibungen und Förderaufrufen im Rahmen des Programms FIFA werden notwendige Förderschwerpunkte gesetzt. In 2009 stand die Förderung einer familienorientierten Personalentwicklung und in 2010 das „Potential Migrantinnen“ im Focus. Ab 2011 sollen verstärkt Projekte gefördert werden, die Frauen den Ein- und Aufstieg in MINT- Berufen erleichtern. FIFA wird jährlich mit rund 1,5 Millionen Euro Landesmittel sowie 4,5 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.
Mit dem Programm zur Förderung von Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft unterstützt das Land eine niedersachsenweite Beratungs- und Qualifizierungsstruktur, die sich eng an den Bedürfnissen der in regionalen Verbünden bei den Koordinierungsstellen zusammengeschlossenen Unternehmen orientiert. Gefördert werden damit arbeitsmarkt- und strukturpolitische Maßnahmen zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Verbesserung der Beschäftigung von Frauen, insbesondere von Berufsrückkehrerinnen. Zu den Aufgaben der Koordinierungsstellen in Niedersachsen gehört es, die mit ihnen zusammenarbeitenden Unternehmen- insgesamt derzeit rund 1000 Betriebe- für eine familienbewusste Gestaltung der Personalentwicklung und entsprechende Organisationsabläufe zu sensibilisieren, bei der Einführung zu beraten und zu unterstützen. Die Förderung von Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft ist ab dem Förderjahr 2011 auf 21 Koordinierungsstellen ausgebaut worden. Jährlich werden rund 0,7 Millionen Euro Landesmittel sowie rund 1,7 Millionen Euro aus den Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für das Programm eingesetzt.
Ein thematischer Schwerpunkt der Qualifizierungsoffensive Niedersachsen ist die Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen und einer familienbewussten Arbeitswelt. „Frauen sollen unabhängig vom Familienstand entsprechend ihren Qualifikationen am Erwerbsleben mit gleichen Chancen teilnehmen können“, ist das erklärte Ziel der Partner und Partnerinnen. Mit zahlreichen Maßnahmen soll bis 2013 dazu beigetragen werden, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer erleichtert und die Erwerbsbeteiligung von Frauen verbessert wird.
Der erstmals 2010 von der Landesregierung in Kooperation mit den Partnern und Partnerinnen der Qualifizierungsoffensive Niedersachen und den Kommunalen Spitzenverbänden ausgeschriebene und von der Sozialministerin verliehene „Niedersächsische Preis für familienfreundliche Unternehmen und Kommunen“ hat gezeigt, dass sich Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen auf dem richtigen Weg befinden. Aus den zahlreichen Bewerbungen wurde deutlich sichtbar, dass in den Betrieben ein Umdenken stattfindet und bereits eine große Anzahl von Maßnahmen eingeführt worden sind, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern. Neue Arbeitszeitmodelle werden in großer Vielfalt angeboten.
Die Landesregierung ist überzeugt, dass das Zusammenwirken aller Maßnahmen, insbesondere die auf Langfristigkeit angelegte Partnerschaft mit der Wirtschaft, zu mehr Chancengleichheit von Frauen in der Privatwirtschaft und in der Folge auch zu einer stärkeren Erwerbsbeteiligung von Frauen beitragen wird.
Artikel-Informationen
erstellt am:
27.05.2011