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Auswirkungen der besonderen Ausgleichsregelung nach § 40 ff. EEG auf die niedersächsischen Unternehmen

Die Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Christian Grascha (FDP) hatten gefragt:

Am 15. Oktober dieses Jahres wurde die neue EEG-Umlage für 2013 bekannt gegeben. Diese steigt zum kommenden Jahr um 46,9 % an. In diesem Zusammenhang wurde viel darüber diskutiert, dass energieintensive Unternehmen durch Inanspruchnahme der besonderen Ausgleichregelung nach § 40 ff. EEG von der Umlage befreit sind, sodass die Kosten zur Finanzierung der erneuerbaren Energien überwiegend von Privathaushalten sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen zu tragen sind.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie hoch sind die Stromkosten für die deutsche Industrie im europäischen Vergleich?
  2. Wie hoch ist die privilegierte Strommenge der niedersächsischen Unternehmen im Vergleich zu den anderen Bundesländern?
  3. Welche Bedeutung hat die Entlastung durch die besondere Ausgleichsregelung der EEG-Um­lage für die niedersächsischen Unternehmen?
Wirtschaftsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 08.01.2013 wie folgt:

Die Wettbewerbsfähigkeit der Energiepreise spielt eine besondere Rolle. Hohe Strompreise durch Steuern und öffentliche Abgaben, EEG-Umlage und Netzentgelte gefährden den internationalen Wettbewerb der Industrie, sofern diese nicht von der EEG-Umlage und Netzentgelten befreit sind. Insbesondere die energieintensiven Unternehmen brauchen wettbewerbsfähige Strompreise. Um diesem Wettbewerb Stand zu halten, ist die Preisentwicklung für Energieträger am Weltmarkt dauerhaft zu beobachten.

In den energieintensiven Branchen sind Effizienzpotentiale derzeit weitestgehend ausgeschöpft, weitere Effizienzmaßnahmen erfordern hohe Kosten, dazu müssen auch Investitionszyklen berücksichtigt werden. Nur durch Investitionssicherheit und konstante gesetzliche Rahmenbedingungen bleiben Industrie und Wirtschaft auch in Deutschland in Hinblick auf die Energieeffizienz handlungsfähig.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen. Die Kosten, die durch die Einspeisung und Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien entstehen, werden über ein mehrstufiges Umlagensystem mittels einer bundesweit einheitlichen Umlage auf die Stromlieferanten und Letztverbraucher gewälzt. Die EEG-Umlage ist Bestandteil des vom Verbraucher zu zahlenden Strompreises.

Für das Jahr 2013 beträgt die EEG-Umlage 5,277 Cent/kWh.
Damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher stromintensiver Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder Schienenbahnen durch die EEG-Umlage nicht gefährdet wird, enthält das EEG eine „Besondere Ausgleichsregelung“. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) begrenzt danach auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen die EEG-Umlage für diese Unternehmen. Die im Sommer 2011 beschlossene Neufassung des EEG zum 01.01.2012 enthält Anpassungen der Besonderen Ausgleichsregelung. Ab dem Antragsjahr 2012 können die Gesetzesänderungen erstmals Berücksichtigung finden. Auf der Basis der Anträge im Jahr 2012 ergeht die Entscheidung über die Begrenzung der EEG-Umlage damit für den Zeitraum 01.01. – 31.12.2013.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Nach Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) betrug im 1. Halbjahr 2012 der durchschnittliche Strompreis für Industrieunternehmen mit einem Jahresstromverbrauch von 500 MWh bis 2.000 MWh in Deutschland 17,03 ct/kWh. Damit liegt der Strompreis für Industrieunternehmen in Deutschland im Vergleich der 27 EU-Staaten an fünfter Position. Nur die Industrieunternehmen in den Ländern Zypern, Dänemark, Italien und Malta haben höhere Stromkosten zu tragen. Der durchschnittliche Industriestrompreis der 27 EU-Staaten betrug 14,53 ct/kWh.

Der durchschnittliche Strompreis für Industrieunternehmen mit einem Jahresstromverbrauch von 500 MWh bis 2.000 MWh ohne Steuern, Abgaben und Umlagen betrug im 1. Halbjahr 2012 nur 8,95 ct/kWh und lag damit unter dem durchschnittlichen Strompreis der 27 EU-Mitgliedsstaaten in Höhe von 9,76 ct/kWh. Der Anteil der Steuern und Abgaben beträgt insgesamt 29,9 Prozent und ist damit der höchste Wert im Vergleich der anderen 27 EU-Mitgliedsstaaten.

Der durchschnittliche Strompreis ohne Steuern, Abgaben und Umlagen für Industrieunternehmen mit einem Jahresverbrauch von 70.000 MWh bis 150.000 MWh betrug nach Angaben des BDEW im 1. Halbjahr 2012 in Deutschland 6,53 ct/kWh. In den 27 EU-Mitgliedsstaaten lag der durchschnittliche Strompreis bei 7,05 ct/kWh. Der Strompreis ohne erstattungsfähige Steuern betrug für Großverbraucher 9,31 ct/kWh. Damit liegt Deutschland im Vergleich der 27 EU-Mitgliedsstaaten auf Platz 5. Der Strompreis ist nur noch in den Ländern Zypern, Italien, Slowakei sowie Tschechien höher. Der durchschnittliche Strompreis für die Großverbraucher betrug innerhalb der 27 EU-Mitgliedsstaaten 8,26 ct/kWh.

Auch der Anteil der Steuern und Abgaben am Strompreis für Industrieunternehmen mit einem Verbrauch von 70.000 MWh bis 150.000 MWh betrug in Deutschland 29,9 Prozent. Deutschland nimmt damit im Vergleich der 27 EU-Mitgliedsstaaten Platz 1 ein. Der durchschnittliche Anteil der Steuern und Abgaben der 27 EU-Mitgliedsstaaten betrug 14,6 Prozent. Europaweit betrachtet ist der Anteil der Steuern und Abgaben mit einem Anteil von 30,1 Prozent noch in Norwegen etwas höher als in Deutschland.

Zu 2.:
Im Jahr 2012 wurden insgesamt 734 Unternehmen bzw. Unternehmensteile in Deutschland durch die besondere Ausgleichsregelung entlastet. Die auf diese Weise privilegierte Strommenge beträgt dabei etwa 85,4 GWh.

Die Verteilung der privilegierten Strommenge innerhalb Deutschlands wird in der folgenden Abbildung dargestellt.

Bundesland

Privilegierte Strommenge [GWh]

Anteilig

Baden-Württemberg

5.782,71

6,8%

Bayern

10.491,68

12,3%

Berlin

599,69

0,7%

Brandenburg

4.952,17

5,8%

Bremen

164,07

0,2%

Hamburg

3.582,65

4,2%

Hessen

4.872,62

5,7%

Mecklenburg-Vorpommern

550,41

0,6%

Niedersachsen

9.748,20

11,4%

Nordrhein-Westfalen

29.001,54

34,0%

Rheinland-Pfalz

3.022,08

3,5%

Saarland

1.363,17

1,6%

Sachsen

3.506,97

4,1%

Sachsen-Anhalt

4.660,84

5,5%

Schleswig-Holstein

1.499,04

1,8%

Thüringen

1.604,33

1,9%

Deutschland

85.402,17

Abbildung 1: Verteilung der privilegierten Strommenge innerhalb Deutschlands im Jahr 2012
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (2012)


Zu 3.:
Ohne Härtefallregelung sind Industrien wie Chemie, Stahl, Zink etc. in Niedersachsen kaum noch wettbewerbsfähig.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
31.01.2013
zuletzt aktualisiert am:
27.09.2013

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