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Bürokratieabbau: Clearingstelle des Landes wird neu ausgerichtet

Wirtschaftsministerium und IHKN unterzeichnen die Vertragsverlängerung


Lies Clearing   Bildrechte: Foto: Meinert / MW
Olaf Lies, Kerstin Liebelt, Monika Scherf, Matthias Kohlmann

Die Projektförderung der Clearingstelle des Landes Niedersachsen wird bis Ende 2028 verlängert. Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies hat heute gemeinsam mit dem Präsidenten der Industrie- und Handelskammern Niedersachsen (IHKN), Matthias Kohlmann, und der IHKN-Geschäftsführerin Monika Scherf eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Das Kabinett hatte zuvor die Verlängerung beschlossen. Das Wirtschaftsministerium geht jedoch noch einen weiteren Schritt weiter und hat eine „gemeinsame Geschäftsordnung“ mit der Clearingstelle abgeschlossen.

Olaf Lies: „Ich freue mich, dass wir mit der erneuten Vertragsverlängerung bis Ende 2028 eine Kontinuität bei der Clearingstelle des Landes Niedersachsen schaffen, die es bisher so nicht gegeben hat. Ergänzend dazu werden die bisherigen Kompetenzen der Clearingstelle entscheidend erweitert und um ein Initiativrecht ergänzt. Mit Neuausrichtung und Weiterentwicklung legen wir den Fokus noch stärker auf die Belange der niedersächsischen Wirtschaft. Auch bestehendes Recht wird die Clearingstelle unter die Lupe nehmen. Um die Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Unternehmen positiv zu beeinflussen, gilt es unbedingt, bürokratische Lasten zu vermeiden sowie entscheidend zu reduzieren. Die Arbeit der Clearingstelle wird damit wichtiger denn je. Gemeinsam mit dem Mittelstandsbeirat – den Expertinnen und Experten aus der Praxis – wird sie weiter für Vereinfachungen kämpfen. Insbesondere so genannte Praxischecks sollen zukünftig als ein Instrument genutzt werden, um Vereinfachungspotenziale zu heben. Dass die Projektförderung der Clearingstelle weitergeht, ist ein wichtiges Signal für unseren Mittelstand.“

IHKN-Präsident Matthias Kohlmann: „Die Clearingstelle ist ein wichtiger Beitrag, um Gesetzesvorhaben so zu gestalten, dass sie in der Praxis mit möglichst wenig Bürokratie auskommen. Als IHK Niedersachsen freut uns, dass die Clearingstelle gemeinsam mit dem Mittelstandbeirat hier nun mehr Kompetenzen erhält und künftig auch bei bereits bestehenden Regularien initiativ werden und diese einem Praxischeck unterziehen kann. Die Projektlaufzeit bis Ende 2028 wollen wir nutzen, um die Clearingstelle konsequent weiterzuentwickeln.“

Hintergrund:

Ausufernde Bürokratie ist ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für unsere Wirtschaft, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Deshalb überprüft die Clearingstelle des Landes Niedersachsen Gesetzes- und Verordnungsvorhaben bereits in ihrem Entstehungsprozess auf vermeidbaren bürokratischen Aufwand für KMU und schlägt mögliche Alternativen vor. Dabei arbeitet sie unabhängig und weisungsfrei; organisatorisch getragen von der IHKN. Zukünftig gehört es zur weiteren Aufgabe der Clearingstelle, rechtliche Frage- und Themenstellungen von bürokratischer Relevanz für die niedersächsische Wirtschaft auf Vereinfachungspotenzial hin systematisch zu überprüfen. Damit werden der Clearingstelle mehr Kompetenzen übertragen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.12.2024

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