Elbetourismus
Die Abgeordnete Karin Bertholdes-Sandrock (CDU) hatte gefragt:
Angesichts des Elbehochwassers ist in den anliegenden Landkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg nach übereinstimmender Expertenmeinung ein erheblicher Imageschaden im Bereich des Tourismus entstanden. Daraus folgend, ist es zu gravierenden finanziellen Ausfällen gekommen. Betroffene sprechen von zwei Wochen Totalausfall im Beherbergungs- und Gastronomiebereich und sechs Wochen Nachfolgewirkungen mit ca. 80 % Stornierungen im Übernachtungsgewerbe.
Versicherungsleistungen greifen hier in aller Regel nicht. Die Fluthilfen für Hochwassergeschädigte beziehen sich ebenfalls nur auf direkte Schadensfolgen. Indirekte Folgen wie Umsatzeinbußen werden gar nicht berücksichtigt.
Als Konsequenz daraus haben die Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg zusammen mit der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg sowie der Flusslandschaft Elbe GmbH und der Elbe-Wendland Touristik einen gemeinsamen Appell an das Wirtschaftsministerium gerichtet, um zusätzliche Mittel für Imagekampagnen zu erhalten.
Gerade in den zum Teil strukturschwachen Kommunen entlang der Elbe in den Landkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg sind die Arbeitsplätze und Einnahmen aus dem Tourismus ein wichtiges Standbein.
Ich frage die Landesregierung:
- Wie hoch schätzt die Landesregierung die Ausfälle für den Tourismus an der Elbe in den Landkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg - jeweils getrennt aufgelistet - infolge des Hochwassers?
- Welche Zahlen hat die Landesregierung dazu von den Landkreisen bekommen?
- Wie gedenkt die Landesregierung, mit diesen Einbußen umzugehen?
- Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung die Betroffenen in finanzieller und in nicht finanzieller Art unterstützen?
- Wie wird die Landesregierung die Tatsache berücksichtigen, dass die Umsatzeinbußen auch zu verringertem Steueraufkommen in den Kommunen und geringerer Ausnutzung von Infrastruktur (infolge fehlender Touristen), z. B. der Bäder, Bootsverleihe etc., führen, was wiederum zu zusätzlichen finanziellen Belastungen der betroffenen Kommunen beiträgt?
- Werden mögliche Bedarfszuweisungen dadurch erhöht?
- Können die zusätzlich notwendigen Ausgaben bzw. finanziellen Einbußen im Falle des Landkreises Lüchow-Dannenberg die Selbstentschuldung des Landkreises und seiner Samtgemeinden gefährden?
- Wie wird die Landesregierung diesen Umstand berücksichtigen?
Die Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg sind durch das Elbehochwasser im Zeitraum 18. Mai 2013 bis 04. Juli 2013 betroffen. Die Landkreise haben deutlich gemacht, dass obwohl die Betriebe und die touristischen Infrastrukturen in den Landkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg nur in sehr geringem Maße durch Hochwasserschäden beeinträchtigt sind, die wirtschaftlichen Folgen der Region schwer zu schaffen machen.
Grundsätzlich muss man festhalten, dass solche Schadensereignisse vielfältige Auswirkungen haben können, die nicht in jedem Einzelfall durch die bestehenden Finanzausgleichssysteme sofort und vollständig berücksichtigt werden können. Auch der Hagelsturm, der im Sommer über den Osten Hannovers hinweggezogen ist, hat sicher bei dem einen oder anderen Betrieb Auswirkungen hinterlassen, die nicht direkt durch bestehende gesetzliche Regelungen aufgefangen werden. Die Finanzausgleichssysteme sind aber so konstruiert, dass ein sinkendes Steueraufkommen in einer Gemeinde dem Grunde nach im Folgejahr höhere Zuweisungen auslöst.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Aktuell liegen von der amtlichen Statistik die Übernachtungszahlen bis einschließlich Juni 2013 vor.
Danach konnte der Landkreis Lüneburg im Juni 2013 65.548 Übernachtungen verzeichnen, das bedeutet einen Zugewinn gegenüber dem Vorjahresmonat von +8,9 %. Die Übernachtungszahlen in den ersten 6 Monaten des Jahres 2013 haben mit 263.129 Übernachtungen geringfügig unterhalb des Vorjahreszeitraumes gelegen. Der Rückgang beträgt -1,0 %.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg konnte im Juni 2013 21.936 Übernachtungen verzeichnen, das bedeutet einen Rückgang gegenüber dem Vorjahresmonat von -21,6 %. Die Übernachtungszahlen in den ersten 6 Monaten des Jahres 2013 haben mit 104.535 Übernachtungen unterhalb des Vorjahreszeitraumes gelegen. Der Rückgang beträgt -13 %.
Schätzungen möglicher Ausfälle der Tourismuswirtschaft in den vorgenannten Landkreisen sind auf dieser Basis nicht möglich.
Zu 2.:
Die Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg haben keine eigenen Erhebungen zur Entwicklung der Übernachtungszahlen vorgelegt. Dem Wirtschaftsministerium liegen lediglich Meldungen über die aufgetretenen Schäden im Bereich der touristischen Infrastruktur und bei touristischen Betrieben vor.
Zu 3.:
Aus dem nationalen Aufbaufonds „Aufbauhilfe“ können Unternehmen entstandene Hochwasserschäden erstattet bekommen. Förderfähig sind die unmittelbaren Schäden durch das Hochwasser, Ausgaben zur Wiederherstellung der touristischen Infrastruktur und Ausgaben für Maßnahmen die unmittelbar der Abwehr oder der Begrenzung hochwasserbedingter Schäden für die touristische Infrastruktur gedient haben. Die Förderung beträgt bis zu 100 % des Schadens.
Allerdings werden von der Tourismuswirtschaft überwiegend Umsatzausfälle beklagt, deren Erstattung beihilferechtlich nicht zulässig ist. Durch das Hochwasser bedingte Verluste wie z.B. Folgen von Buchungsrückgängen werden nicht ersetzt.
Zu 4.:
Über die zu Frage 3 beschriebenen Fördermöglichkeiten des Landes hinaus hat die TourismusMarketing Niedersachsen (TMN) die Region bereits durch Marketingaktivitäten, wie die Herausgabe eines Newsletters und durch Beteiligung an einer Kampagne für das Auslandsmarketing der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) „We are open“ unterstützt.
Gemeinsam mit der Region sind für das Frühjahr 2014 weitere Maßnahmen zur Marketingunterstützung des Elberadweges verabredet worden. Die TMN wird dazu u.a.
- den Elberadweg im Rahmen des Radportals der TMN besonders hervorheben,
- einen Artikel in der Sonderausgabe Rad der Reisenews schalten sowie einen weitern erneute Radnewsletter herausgeben,
- die gemeinsame Bewerbung des Elberadweges mit Schleswig-Holstein in der DBmobil in 2014 verfolgen.
Zu 5.:
Geringere Steuereinnahmen werden mit geringem zeitlichem Versatz im bewährten System des kommunalen Finanzausgleichs begünstigend berücksichtigt.
Zu 6.:
Die Bedarfszuweisungen orientieren sich neben anderen Kriterien am Fehlbetrag des jeweils zurückliegenden Haushaltsjahres. Sollte sich der Fehlbetrag hochwasserbedingt erhöht haben, würde dies bei der Berechnung der Bedarfszuweisung daher indirekt berücksichtigt. Allerdings hat die Landesregierung gleich nach Bekanntwerden der Hochwasserlage die in diesem Jahr eingeplanten Bedarfszuweisungen an den Landkreis Lüchow-Dannenberg und die Samtgemeinde Elbtalaue in Höhe von je 3 Mio. EUR sofort und unter Verzicht auf eine sonst übliche Zielvereinbarung vollständig zur Entlastung der Kommunen ausgezahlt.
Zu 7.:
Weder der Landkreis noch die betroffenen Samtgemeinden haben bislang abschließende Angaben zu den Ausgaben bzw. Einbußen gemacht. Sollten diese das Ziel eines Haushaltsausgleichs nachhaltig beeinträchtigen, wären sie ggf. über die in den Antworten zu 5 und 6 beschriebenen Kompensationen hinaus durch geeignete Konsolidierungsmaßnahmen zu kompensieren.
Zu 8.:
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 5-7 verwiesen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.11.2013
Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427