Erneuerung störanfälliger Signalanlagen an Bahnübergängen
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 28.03.2014 - TOP 30. Antwort vom Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Detlef Tanke (SPD)
Der Abgeordnete Detlef Tanke (SPD) hatte gefragt:
An Bahnübergängen im Landkreis Gifhorn ist es in den vergangenen Jahren wiederholt zu Problemen mit Ampelanlagen bei Bahnübergängen gekommen - Dauerrot oder Totalausfälle -, dies führte mehrfach zu Unfällen und bindet Polizeikräfte für die Verkehrsregulierung. Die Behebung dieser Vorfälle kann nur durch Techniker der Bahn erfolgen. Die Ampelanlagen sind mit den Signalanlagen der Bahn verknüpft.
Besondere Problemanlagen sind:
- Dragenkreuzung - B188 - K114
- Gifhorn Bahnübergang Calberlaher Damm
- Bahnübergang B 4 bei Ausbüttel (Winter 2012/2013 35 Ausfälle).
Die Bahn kündigte an, dass die Anlagen frühestens 2017 erneuert werden würden.
Ich frage die Landesregierung:
- Wie bewertet die Landesregierung die Situation mit den fehleranfälligen Signalanlagen aus der Sicht der Verkehrssicherheit?
- Gibt es in Niedersachsen weitere Signalanlagen, bei denen es häufig zu Störungen kommt?
- Gibt es Bemühungen seitens des Landes, die Erneuerung störungsanfälliger Anlagen zu beschleunigen, bzw. die Möglichkeit, die Deutsche Bahn zu verpflichten, die Erneuerung schneller durchzuführen?
Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Die Sicherheit des Betriebes der DB Netz AG wird durch das Eisenbahn-Bundesamt überwacht. Ungeachtet der bestehenden Aufsichtskompetenzen des Bundes sind jedoch einige grundsätzliche Ausführungen zu den hier angesprochenen Fragen möglich.
Da Störungen niemals völlig ausgeschlossen werden können, sind die technischen Sicherungseinrichtungen der Eisenbahn so ausgelegt, dass die Betriebssicherheit auch bei ihrem etwaigen Ausfall gewährleistet bleibt.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Beim Ausfall einer technischen Bahnübergangssicherung kann der betreffende Bahnübergang nicht mehr ohne Weiteres befahren werden. Vielmehr wird der Eisenbahnbetrieb automatisch unterbrochen. Bis der Bahnübergang durch stationäre Posten gesichert wird, hat das Zugpersonal besondere Regelungen zu beachten. so dass der Eisenbahnbetrieb trotz der Störung weiterhin sicher jedoch mit verkehrlichen Einschränkungen abgewickelt werden kann. Somit ist auch die Verkehrssicherheit für die Straßenverkehrsteilnehmer beim Ausfall einer technischen Bahnübergangssicherung gewährleistet.
Zu 2.:
Da die Aufsicht über die Eisenbahnen des Bundes dem Eisenbahn-Bundesamt obliegt, verfügt die Landesregierung nicht über derartige Informationen.
Zu 3.:
Auch wenn die Landesregierung trotz der grundgesetzlich festgeschriebenen Finanzverantwortung des Bundes für den Erhalt des Bestandsnetzes der DB Netz AG Erneuerungs- und Ausbauvorhaben der DB Netz AG bezuschusst, soweit sie dem Schienenpersonennahverkehr dienen, engagiert sich das Land nicht für die isolierte Erneuerung abgängiger Anlagen.
Die o.g. Kompensationshandlungen beeinträchtigen jedoch die Verkehrsabwicklung. Daher liegt es im Interesse des betreffenden Eisenbahninfrastrukturunternehmens, dass die vorhandene Technik eine möglichst hohe Verfügbarkeit garantiert und so kostenträchtige Störungen weitgehend vermieden werden. Grundsätzlich ist die DB Netz AG daher hier zunächst selbst in der Pflicht, für einen zeitgerechten Ersatz veralteter und damit potenziell störungsanfälliger Bahnübergangstechnik zu sorgen.
Eine gesetzliche Kostenbeteiligung Dritter wäre nur dann gegeben, wenn die Erneuerung gleichzeitig zur Verbesserung der Verkehrssicherheit notwendig ist. In diesen Fällen greift § 3 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes und verpflichtet den Träger der Baulast der kreuzenden Straße zur Übernahme von 1/3 der Kosten. Das letzte Drittel – das sog. „Staatsdrittel“ – übernimmt in diesen Fällen der Bund. Nur unter den Voraussetzungen dieser Vorschrift kann der Träger der Straßenbaulast der kreuzenden Straße beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in der Funktion als sog. Anordnungsbehörde ggf. die Erneuerung der Sicherungsanlage auch gegen den Willen der DB Netz AG erzwingen.
Allerdings sträubt sich die DB Netz AG nicht gegen den Ersatz der Anlagen. Vielmehr ist nach Auskunft der DB Netz AG die Erneuerung der genannten Bahnübergänge in 2017 vorgesehen. Eine Beschleunigung dürfte jedoch allein aufgrund der dafür notwendigen Planungen und der notwendigen Planrechtsverfahren kaum möglich sein.
Artikel-Informationen
erstellt am:
28.03.2014
Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
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30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
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