Fahrplanangebot am Bahnhof Bad Gandersheim
Der Abgeordnete Uwe Schwarz (SPD) hatte gefragt:
Die Bahnanbindung hat für das Kur- und Heilbad Bad Gandersheim nach wie vor einen hohen Stellenwert, nicht zuletzt reist eine nicht unerhebliche Zahl von Patientinnen und Patienten der hiesigen Rehakliniken mit der Bahn an. Ungeachtet dessen wurde das Serviceangebot seitens der Bahn in den vergangenen zehn Jahren zunehmend verschlechtert (Reduzierung der Öffnungszeiten, Privatisierung des Fahrkartenschalters, Reduzierung der Fahrkartenautomaten und begrenzter Einzugsbereich, Verkauf des Bahngebäudes, Ausdünnung der Zugverbindungen, fehlende Barrierefreiheit).
Auf diesen Tatbestand habe ich seit 2006 wiederholt in mehreren schriftlichen Anfragen gegenüber der Landesregierung hingewiesen. Der frühere FDP-Wirtschaftsminister Bode hat zuletzt in der Beantwortung meiner Anfrage (Drs. 16/1173) hinsichtlich der fehlenden Barrierefreiheit die Serviceverschlechterungen mit zurückgehenden Fahrgastzahlen begründet. Danach seien die Fahrgastzahlen von 433 Personen pro Tag im Jahr 2001 auf 375 Fahrgäste pro Tag im Jahr 2010 zurückgegangen. Einen Zusammenhang zwischen dem Rückgang der Fahrgastzahlen und dem schlechteren Service einschließlich des reduzierten Zugangebotes stellt Minister Bode nicht her.
Nunmehr verstärken sich Hinweise, dass die Deutsche Bahn AG im Zusammenhang mit dem Fahrplanwechsel 2015 Maßnahmen plant, die zu einer weiteren Verschlechterung für die Reisenden führen werden.
Demnach soll u. a. der bisher um 7.01 Uhr in Bad Gandersheim abfahrende Regionalzug Richtung Kreiensen gestrichen werden oder später abfahren. Somit wäre ein Erreichen des noch um 7.13 Uhr in Kreiensen Richtung Hannover fahrenden IC nicht mehr möglich. Schon heute ist diese Verbindung aufgrund der engen Taktung bei einer Verspätung der Regionalbahn nur bedingt gewährleistet.
Unabhängig davon hat es bisher auch keinerlei Korrekturen zur Überwindung der fehlenden Barrierefreiheit am Bahnhof Bad Gandersheim gegeben. Dieses wäre mit relativ geringen Mitteln realisierbar, indem die wenigen Züge entweder alle von Gleis 1 abfahren oder eine Absenkung der Bahnsteigkante zwischen Gleis 1 und 2, wie früher vorhanden, erfolgen würde.
Dieses vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung:
- Sind der Landesregierung die geplanten Änderungen im Zusammenhang mit dem Fahrplanwechsel 2015 bekannt?
- Wenn ja, welche Möglichkeiten gibt es, die damit verbundenen weiteren Verschlechterungen für Berufstätige zu vermeiden?
- Plant die Bahn durch Veränderungen beim Zubringerangebot parallel auch eine weitere Verschlechterung des verbleibenden IC-Angebotes am Bahnhof Kreiensen?
- Sind die gesetzlichen Vorgaben (UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen und das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz) auch für die Deutsche Bahn verpflichtend?
- Wenn ja, was beabsichtigt die Bahn zur Sicherstellung der Barrierefreiheit am Bahnhof Bad Gandersheim umzusetzen?
- Welche Voraussetzungen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit müssten durch die grundsätzliche Abfahrt von Gleis 1 bzw. alternativ durch das punktuelle Absenken der Bahnsteigkante erbracht werden?
Verkehrsminister Olaf Lies beantwortete die Anfrage im Namen der Landesregierung am 18.11.2013 wie folgt:
Der Landesregierung ist bekannt, dass die Deutsche Bahn AG als Eigentümerin des Bahnhofs Bad Gandersheim in der Vergangenheit Maßnahmen ergriffen hat, ihr Serviceangebot zu modifizieren und dass dies oftmals nicht auf Zustimmung der Fahrgäste gestoßen ist. Diese unternehmerischen Entscheidungen der Bahn wie die Veräußerung des Bahnhofgebäudes liegen allein in der privatwirtschaftlichen Verantwortung des Unternehmens und sind dem Einfluss des Landes entzogen.
Im Hinblick auf das Fahrplanangebot in Bad Gandersheim hat die Landesregierung ein großes Interesse, den Fahrgästen ein attraktives Zugangebot unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Verkehre anzubieten. Die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) hat sich daher in Vorbereitung der Vergabe des sog. Ausschreibungsnetzes DINSO, Los 1, gemeinsam mit dem Zweckverband Großraum Braunschweig, der für den Streckenabschnitt östlich von Bad Gandersheim verantwortlich zeichnet, eingehend mit dem Fahrplanangebot beschäftigt, um trotz der in Teilen überproportional steigenden Betriebskosten die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche und auf Dauer angelegte Leistungserbringung zu schaffen. Das künftige Betriebskonzept sieht neben verschiedenen Angebotsverbesserungen (z.B. Einrichtung einer zusätzlichen täglichen Abendverbindung von Bad Harzburg über Bad Gandersheim nach Göttingen) u.a. vor, dass die Regionalbahn (derzeitige Abfahrt am Bahnhof Bad Gandersheim: 7.01 Uhr) ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2014 um 7:12 Uhr von Bad Gandersheim abfährt.
Hierdurch sind gute Anschlüsse in Kreiensen (Ankunft der Regionalbahn: 7:18) sowohl in Richtung Göttingen (Abfahrt des metronoms: 7:23 Uhr) als auch in Richtung Hannover (Abfahrt des metronoms: 7:34 Uhr) gewährleistet.
Insofern wird das Angebot auf der Strecke Bad Harzburg – Kreiensen systematisch vertaktet und, wie von vielen Kunden auch aus tariflichen Überlegungen gewünscht, konsequent auf den weiterführenden und stündlich verkehrenden Nahverkehr ausgelegt. Zudem erlaubt die geringfügige Modifikation der Abfahrtszeit von Bad Gandersheim eine wesentliche Optimierung des künftigen Fahrzeugeinsatzes auf dem gesamten Betriebsnetz (Dieselnetz Niedersachsen-Südost). Dies ist nicht zuletzt deswegen von Bedeutung, weil eine erste Ausschreibung dieses Teilnetzes im letzten Jahr mangels wirtschaftlicher Angebote aufgehoben werden musste.
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Ja. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.
Zu 2.:
Die Landesregierung ist bestrebt, Verschlechterungen des Fahrplanangebots insbesondere für Berufstätige zu vermeiden, um die Attraktivität des Verkehrsträgers Schiene nicht zu gefährden. Gleichzeitig werden aber auch wirtschaftliche Gesichtspunkte hierbei in den Blick genommen. Insofern ist es das Ziel der Landesregierung, einen attraktiven und wirtschaftlichen Schienenpersonennahverkehr anzubieten.
Zu 3.:
Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor, da die Organisation des Schienenpersonenfernverkehrs eine unternehmerische Aufgabe der DB Fernverkehr ist.
Zu 4.und 5.:
Selbstverständlich ist die Deutsche Bahn AG verpflichtet, die Belange behinderter Menschen zu achten und diesbezügliche gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Daneben ist die Bahn gemeinsam mit dem Bund verantwortlich für die Erhaltung und den Ausbau der Schieneninfrastruktur einschließlich der Stationen.
Angesichts des immensen Investitionsbedarfs scheint die flächendeckende Herstellung barrierefreier Zugangsmöglichkeiten allerdings nur langfristig erreichbar.
Die Landesregierung ihrerseits hat ein großes Interesse daran, mobilitätseingeschränkten Fahrgästen einen barrierefreien Zugang zu Bahnsteigen und Zügen zu verschaffen. Von daher unterstützt sie entsprechende Maßnahmen, indem sie auf freiwilliger Basis in erheblichem Umfang Mittel für die Modernisierung und den mobilitätsgerechten Ausbau von Stationen bereitstellt. Die Landesregierung strebt daher nach Abschluss der beiden laufenden Bahnhofsmodernisierungsprogramme an, den Bahnhof Bad Gandersheim für ein neues, künftiges Stationsausbauprogramm vorzusehen.
Zu 6.:
Entsprechende Informationen liegen der Landesregierung nicht vor.
Artikel-Informationen
erstellt am:
16.12.2013
zuletzt aktualisiert am:
09.01.2014
Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
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