Förderquoten im kommunalen Straßenbau
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 28.03.2014 - TOP 30. Antwort vom Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Karsten Heineking, Reinhold Hilbers, Ernst-Ingolf Angermann, u.a. (CDU)
Die Abgeordneten Karsten Heineking, Reinhold Hilbers, Ernst-Ingolf Angermann, Karl-Heinz Bley, Rainer Fredermann, Gerda Hövel und Axel Miesner (CDU) hatten gefragt:
Im Februar-Plenum des Niedersächsischen Landtages hatten die Abgeordneten Karl-Heinz Bley und Reinhold Hilbers unter der Überschrift „Beabsichtigt die Niedersächsische Landesregierung eine Senkung der Förderquoten für den kommunalen Straßenbau?“ die Frage an die Landesregierung gerichtet, ob sich kommunale Spitzenverbände sowie führende Verbände der niedersächsischen Wirtschaft bislang zu einer Senkung der Förderquoten im kommunalen Straßenbau gegenüber der Landesregierung oder Landtagsgremien positioniert hätten. In der Antwort auf die Anfrage führte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 28. Februar 2014 aus: „Es ist hier nicht bekannt, ob sich die kommunalen Spitzenverbände sowie führende Verbände der niedersächsischen Wirtschaft zu einer Senkung der Förderquoten in diesem oder anderem Zusammenhang bislang gegenüber der Landesregierung oder Landtagsgremien positioniert haben.“
In der Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes über Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Niedersächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - NdsGVFG) im Niedersächsischen Landtag am 10. Januar 2014 fragte der Abgeordnete Gerd Ludwig Will (SPD), ob man zur Finanzierung von Projekten im kommunalen Straßenbau aus dem Entflechtungsgesetz mit differenzierten Förderquoten arbeiten könne. In Richtung des Niedersächsischen Städtetages fragte der Abgeordnete Will: „Können Sie sich also vorstellen, dass die Förderungen von Vorhaben nicht immer nur bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erfolgt, sondern dass variiert werden kann, um zügiger in die Finanzierungsphase zu gelangen?“ In seiner Antwort führte Heiger Scholz vom Niedersächsischen Städtetag aus, dass es aus seiner Sicht nicht um eine Absenkung der Förderbeiträge, sondern nur um eine Anhebung der Förderbeträge gehen kann, weil andernfalls die Kommunen überhaupt nicht in der Lage wären, Vorhaben zu finanzieren. Darüber hinaus führte Herr Scholz aus: „Ich habe Zweifel, ob es sich das Land antun möchte, flächendeckend alle Anträge über die Bedingungen hinaus auf eine differenzierte Förderwürdigkeit in der Höhe zu prüfen. Ich zweifle daran, ob das eine Arbeit wäre, die irgendjemandem im Ministerium oder dem Wahlkreisabgeordneten Spaß machen würde“ (Protokoll Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, 19. öffentliche Sitzung am 10. Januar 2014, Seite 10).
Wir fragen die Landesregierung:
- War das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bei der genannten Anhörung zum NdsGVFG am 10. Januar 2014 durch einen Vertreter im Wirtschaftsausschuss des Landtages zugegen?
- Warum war die oben zitierte Aussage dem Wirtschaftsministerium ausweislich der Antwort Nr. 40 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bley und Hilbers im Februar-Plenum nicht bekannt?
- Wie bewertet die Landesregierung die Anregung des Abgeordneten Gerd Ludwig Will, im kommunalen Straßenbau mit differenzierten Förderquoten zu arbeiten, wobei hierbei ausdrücklich Förderquoten unter der bisherigen Satzhöhe von 75 % gemeint sind?
Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
In der Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes über Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Niedersächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - NdsGVFG) im Niedersächsischen Landtag am 10. Januar 2014 stellte der Abgeordnete Gerd Ludwig Will (SPD) laut Niederschrift über die 19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zum Thema kommunaler Straßenbau in Richtung des Niedersächsischen Städtetages folgende Frage:
„…Können sich die Verbände vorstellen, dass man … mit differenzierten Förderquoten arbeitet? Können Sie (Herr Scholz) sich also vorstellen, dass die Förderung von Vorhaben nicht nur immer bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten erfolgt, sondern dass variiert werden kann,...“.
Daraufhin antwortete Herr Scholz vom Niedersächsischen Städtetag:
„… Man müsste sehr detailliert prüfen, nach welchen Kriterien eine solche Differenzierung von Förderquoten erfolgen könnte. Ich habe schon gesagt, dass wir es auf jeden Fall für erforderlich halten, eine Differenzierung hinsichtlich der Anträge aus sehr finanzschwachen Kommunen vorzunehmen, wobei es dann aber aus unserer Sicht nicht um eine Absenkung der Förderbeträge, sondern nur um eine Anhebung der Förderbeträge gehen kann, weil andernfalls diese Kommunen überhaupt nicht in der Lage wären, Vorhaben zu finanzieren. Im Übrigen müsste ich wissen, welche weiteren Vorstellungen damit verbunden werden. Auf diese Frage kann ich daher aus der Hüfte geschossen schwerlich antworten. ...“
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
zu 1.:
Ja.
zu 2.:
Die zitierte Aussage war dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bei Erstellung der Antwort Nr. 40 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bley und Hilbers im Februar-Plenum insoweit nicht bekannt, als dass zu dem Zeitpunkt die Niederschrift über die 19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 10. Januar 2014 dort noch nicht vorlag. Zu der seinerzeitigen Beantwortung wurden die dort schriftlich vorliegenden Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände herangezogen.
zu 3.:
Im kommunalen Straßenbau wird bereits seit 1995 mit differenzierten Förderquoten gearbeitet. Neben dem Höchstsatz von 75 % gibt es weitere Quoten. Je nach Steuereinnahmekraft erhalten die Kommunen eine Förderung ihrer Vorhaben in Höhe von 60, 65, 70 oder 75 % der zuwendungsfähigen Kosten. Finanzschwache Kommunen erhalten den Höchstsatz und werden damit bei der Vergabe der Fördermittel stärker berücksichtigt als finanzstarke. Auch zukünftig soll eine Differenzierung der Förderquoten angewendet werden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
28.03.2014
Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Pressesprecher
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