Ist die D-Linie in Hannover praxistauglich?
Der Abgeordnete Dirk Toepffer (CDU) hatte gefragt:
In einer Studie der Industrie- und Handelskammer Hannover wurde im September 2012 festgestellt, dass die Verkehrsinfrastruktur der Landeshauptstadt in etlichen Punkten verbesserungswürdig sei. Die IHK bemängelte, dass alle vorliegenden Varianten der D-Linie der Stadtbahn auf Grundlage einer Wirkungsanalyse für den Verkehr ergebnisoffen diskutiert werden müssten.
Problematisch ist aus Sicht der hannoverschen Wirtschaft der Bereich der Ernst-August-Galerie, die starke Fußgängerströme auf sich ziehe. Im Zusammenhang mit dem derzeit geplanten Verlauf der D-Linie würde eine Sperrung des Posttunnels dazu führen, dass 12 500 Fahrzeugbewegungen über andere Verkehrsstrecken erfolgen müssten und die Passanten durch den Straßenbahnverkehr beeinträchtigt würden. Aktuelle Pläne der Landeshauptstadt Hannover, die Linien 10 und 17 bis zur neuen Endstation Raschplatz fahren zu lassen und den Posttunnel am Bahnhof zur Einbahnstraße umzufunktionieren bzw. komplett zu sperren, werden von der IHK Hannover als nicht „praxistauglich“ bewertet.
Ich frage die Landesregierung:
- Wird die D-Linie nach Ansicht der Landesregierung zu einer Verbesserung der Verkehrssituation am Hauptbahnhof der Landeshauptstadt beitragen?
- Welche Umsetzungsvariante bevorzugt die Landesregierung?
- Wird sich das Land Niedersachsen - und wenn ja, in welcher Höhe - anteilig an den Investitionskosten beteiligen?
Verkehrsminister Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Die Region Hannover als Träger des öffentlichen Personennahverkehrs in ihrem Gebiet plant mit Unterstützung der Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH bauliche Ausbaumaßnahmen der vierten Stadtbahnstrecke in der hannoverschen Innenstadt (D-Strecke bzw. D-Linie).
Für die bei diesem baulichen Vorhaben erforderlich werdenden Infrastrukturmaßnahmen ist die Region Hannover als Aufgabenträger eigenverantwortlich zuständig.
Grundsätzlich sind Ausgaben für Infrastrukturmaßnahmen bei Stadtbahnvorhaben durch das Land Niedersachsen unter Beachtung der zuwendungsrechtlichen Bestimmungen förderfähig.
Voraussetzung für einen Förderbescheid ist zunächst, dass die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH im Auftrag der Region Hannover als Aufgabenträger einen Förderantrag bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH, die vom Land Niedersachsen als zuständige Bewilligungsstelle für Förderanträge von Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs bestimmt worden ist, stellt. Ein solcher Antrag liegt derzeit nicht vor, so dass keine Aussage über die Förderfähigkeit des Vorhabens, über bestimmte Umsetzungsvarianten sowie die Höhe der Förderung getroffen werden kann.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Da kein Förderantrag vorliegt, können die Auswirkungen auf die Verkehrssituation nicht bewertet werden.
Zu 2. und 3.:
Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
14.03.2013
Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
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30159 Hannover
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