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Kompensieren Haushaltsreste die zulasten der Kommunen geplante Kürzung der Mittel aus dem Nieder-sächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz?

Plenum 17. Dezember 2015 - Mündliche Anfragen - Frage 24


Abgeordneter Reinhold Hilbers (CDU)

Antwort der/des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung des Abgeordneten

In der Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen am 2. Dezember 2015 haben die kommunalen Spitzenverbände die Vorwegentnahme von 15 Millionen Euro aus den Mitteln des Entflechtungsgesetzes für die Kommunen zugunsten des Landesstraßenbaus kritisiert. Wie von den kommunalen Spitzenverbänden weiter ausgeführt wurde, habe die Staatssekretärin des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Daniela Behrens, in Gremien des NLT ausgesagt, dieser Entzug von kommunalen Mitteln werde durch Haushaltsreste kompensiert werden.

Vorbemerkung der Landesregierung

Das Land Niedersachsen erhält aus dem Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz - EntflechtG) jährlich einen Betrag in Höhe von 123,507 Mio. €. Die Mittel sind übertragbar und vom Land investiv zu verwenden.

1. Wie hoch sind die Ausgabereste aus den Entflechtungsmitteln für den Straßenbau und für den kommunalen Straßenbau?

Für den kommunalen Straßenbau standen im Haushalt 2014 67,929 Mio. € (55 % der Entflechtungsmittel) zur Verfügung. Diese wurden vollständig verausgabt. Die ausgewiesenen Haushaltsreste von 8 Mio. € resultieren aus nicht gebundenen Mitteln der Vorjahre und wurden für das Sonderprogramm „Radwegebau und Maßnahmen zur Verkehrssicherheit“ in 2015 verausgabt.

2. Wie hoch ist das Antragsvolumen für den kommunalen Straßenbau, das bisher nicht bedient werden kann?

Für das NGVFG-Jahresbauprogramm 2016 können kommunale Straßenbauvorhaben mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 55,8 Mio. Euro und einem Fördervolumen von rd. 28,9 Mio. Euro nicht berücksichtigt werden.

3. Trifft die Aussage der Staatssekretärin zu, dass die Reste den Verlust der 15 Millionen Euro für den Straßenbau/ÖPNV vollständig kompensieren, und warum wurden diese Reste nicht bereits vorher eingesetzt?

Die Aussage trifft zu. Die Haushaltsreste sind entstanden, weil Mittel in Folge zeitlicher Verschiebungen bei der Realisierung der Maßnahmen von den Kommunen nicht wie geplant abgerufen worden sind und weil das bereit gestellte Budget für ÖPNV-Förderungen in der Vergangenheit nicht ausgeschöpft wurde.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
17.12.2015

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