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Landesweite Kontrollen von Kommunen und Zoll gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Kommunen und Zoll überprüften 728 Betriebe und stellten 343 Verdachtsfälle fest


In dieser Woche führten die kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden gemeinsam mit den Einsatzkräften der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Hauptzollämter Braunschweig, Bremen, Hannover, Oldenburg und Osnabrück vom 22. bis 24. April 2024 landesweit Kontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durch. Unterstützt wurden sie dabei zusätzlich von 34 Bediensteten der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Jobcenter, Ausländerbehörden, der staatlichen Gewerbeaufsichtsämter und der Deutschen Rentenversicherung. Der Schwerpunkt der Überprüfungen lag auf Betrieben mit handwerks- und gewerberechtlichen Arbeits- und Aufgabenbereichen. Neben Baustellen kontrollierten die Prüfbehörden u.a. Kfz-, Friseur- und Gastronomiebetriebe.

Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium koordinierte gemeinsam mit der Generalzolldirektion (GZD) die dreitägige Aktion, die zwei Mal jährlich stattfindet.

Insgesamt überprüften die Bediensteten in ganz Niedersachsen 728 Betriebe und 1.946 Personen und deckten 343 Verdachtsfälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit auf.

Die beteiligten 118 Bediensteten der Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbständigen Städte konzentrierten sich auf Verstöße gegen die Handwerks- und Gewerbeordnung und stellten 24 (Handwerksordnung) sowie fünf (Gewerbeordnung) mutmaßliche Verstöße fest.

Bei den Überprüfungen durch die 274 Bediensteten der FKS-Standorte der Hauptzollämter ergaben sich zudem in 39 Fällen Anhaltspunkte für mögliche Verstöße gegen Mindestlohnbestimmungen. Darüber hinaus befinden sich 30 Fälle hinsichtlich eines möglichen Sozialleistungsmissbrauchs und 95 Fälle mit mutmaßlichen aufenthaltsrechtlichen Verstößen in Klärung. Ferner besteht in 81 Fällen der Verdacht der Beitragsvorenthaltung. Zudem wurden 69 Fälle mit Anhaltspunkten für weitere Rechtsverstöße wie etwa Zuwiderhandlungen gegen sozialversicherungsrechtliche Meldevorschriften oder Ausweismitführungspflichten festgestellt.

Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies betont: „Organisierte Schwarzarbeit verhindert einen fairen Wettbewerb und schadet nicht nur der Wirtschaft, sondern auch unserer Gesellschaft. Ziel der Aktionstage ist es daher, weiterhin konsequent gegen die Schattenwirtschaft vorzugehen und rechtmäßig handelnde Unternehmen zu stärken. Ich danke allen Beteiligten für ihren gemeinsamen Einsatz bei den mehrtägigen Überprüfungen. Sie haben nicht nur mutmaßliche Rechtsverstöße aufgedeckt, die sich gegen unsere Wirtschaftsordnung richten, sondern einmal mehr dazu beigetragen, das Bewusstsein für die negativen Folgen der Schwarzarbeit in unserer Gesellschaft zu schärfen.“

Frau Voß, Präsidentin der Direktion VII der Generalzolldirektion, sagte zu den Aktionstagen: „Die Ergebnisse des diesjährigen Frühjahrsaktionstags bestätigen erneut die überaus gute

Zusammenarbeit zwischen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls und den Kommunen. Das gemeinsam abgestimmte, gezielte Vorgehen ist wesentlicher Baustein effizienter und nachhaltiger Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Die Aktionstage leisten somit einen wichtigen Beitrag zum Schutz des Gemeinwesens, der Stabilität der Sozialsysteme sowie der wirtschaftlichen Gerechtigkeit.“

Ergebnisse aus den einzelnen Regionen:

Im Bereich Braunschweig waren 38 Bedienstete der Kommunen, 25 Bedienstete der FKS sowie zehn Bedienstete der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Ausländerbehörde, sowie des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes in den Landkreisen Gifhorn, Goslar, Göttingen, Northeim und Peine sowie in den Städten Braunschweig, Wolfsburg und Goslar im Einsatz. Sie stellten fünf mutmaßliche Rechtsverstöße gegen die Handwerksordnung und einen mutmaßlichen Rechtsverstoß gegen die Gewerbeordnung fest. Die Stadt Salzgitter war unterstützend tätig.

Besondere Vorkommnisse:

Im Landkreis Gifhorn wurde durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt aufgrund von mangelhaft errichteten Gerüsten und der daraus resultierenden Absturzgefahr sowie weiterer Mängel im Arbeitsschutz die Weiterarbeit in Teilbereichen auf einer Baustelle untersagt. Im Landkreis Northeim wurden drei sich illegal in Deutschland aufhaltende Personen ohne Arbeitserlaubnis angetroffen.

Im Bereich Oldenburg waren 41 Bedienstete der Kommunen, 85 Bedienstete der FKS sowie elf Bedienstete der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Ausländerbehörde und des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes in den Landkreisen Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Leer, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wesermarsch, Wittmund und den Städten Emden, Oldenburg, Osnabrück, Lingen und Norden im Einsatz. Die Kontrollen offenbarten zehn mutmaßliche Rechtsverstöße gegen die Handwerksordnung und zwei mutmaßliche Verstöße gegen die Gewerbeordnung.

Besondere Vorkommnisse:

Im Landkreis Osnabrück versuchte eine Person, sich der Kontrolle durch Flucht zu entziehen, konnte jedoch daran gehindert werden. Es besteht der Verdacht der illegalen Ausländerbeschäftigung.

Im Bereich Hannover waren insgesamt 26 Bedienstete der Kommunen, 45 Bedienstete der FKS sowie acht Bedienstete der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Ausländerbehörden und des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes in den Landkreisen Diepholz, Hildesheim, Holzminden, Nienburg, Schaumburg, der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und in den Städten Hameln und Hildesheim im Einsatz. Dabei wurden sechs mutmaßliche Verstöße gegen die die Handwerksordnung und zwei mutmaßliche Rechtsverstöße gegen die Gewerbeordnung festgestellt.

Besondere Vorkommnisse:

Im Landkreis Diepholz wurden auf mehreren Baustellen Bauarbeiter angetroffen, die ihren offiziellen Wohnsitz in Deutschland haben, jedoch ein selbständiges Gewerbe im Ausland betreiben. Sie wurden nach eigenen Angaben über eine weitere Firma aus dem Ausland beauftragt, die wiederum von einer deutschen Firma beauftragt worden ist. In der Landeshauptstadt Hannover wurde auf einer Baustelle bei drei Personen ein illegaler Aufenthalt festgestellt, verbunden mit zwei erfolglosen Fluchtversuchen.

Im Bereich Lüneburg waren insgesamt 13 Bedienstete der Kommunen, 119 Bedienstete der FKS sowie fünf Bedienstete der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, des Jobcenters, der Ausländerbehörde und der Deutschen Rentenversicherung in den Landkreisen Cuxhaven, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Uelzen und der Stadt Cuxhaven im Einsatz. Dabei stellten die Bediensteten drei mutmaßliche Rechtsverstöße gegen die Handwerksordnung fest.

Besondere Vorkommnisse:

Im Bereich der Stadt Lüneburg wurden bei den Prüfungen zwei ausländische Bauarbeiter kontrolliert und festgestellt, dass der Verdacht des unerlaubten Aufenthaltes und der unerlaubten Arbeitsaufnahme besteht.


Artikel-Informationen

erstellt am:
26.04.2024

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