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Maßnahmen nach Ölaustritt in Etzel

Die Abgeordneten Ulf Thiele, Ernst-Ingolf Angermann, Martin Bäumer, Karl-Heinz Bley, André Bock, Helmut Dammann-Tamke, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Ansgar Focke, Rainer Fredermann, Clemens Große Macke, Karsten Heineking, Gerda Hövel, Ingrid Klopp, Klaus Krumfuß, Dr. Max Matthiesen, Axel Miesner, Frank Oesterhelweg, Gudrun Pieper, Dr. Stephan Siemer, Dirk Toepffer und Lutz Winkelmann (CDU) hatten gefragt:

Der Weser-Kurier interviewte Wirtschaftsminister Olaf Lies in der Ausgabe vom 28. November 2013 zum Ölunfall in Etzel. Auf die Frage nach den Sicherheitsstandards antwortete er: „Ich war entsetzt.“ Eine Erklärung dafür, dass das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) so lange untätig war, gab er nicht ab, sondern verwies auf die Staatsanwaltschaft. Darüber hinaus entzog Wirtschaftsminister Lies der seinem Haus nachgeordneten Behörde das Vertrauen mit den Worten: „Das war ein klares Signal an die Spitze der Behörde, dass ich nicht das nötige Vertrauen in sie habe.“ Weitere personelle Konsequenzen im LBEG schloss er nicht aus. Dazu machte er folgende Ausführung: „Wir werden intensiv darüber nachdenken, wie wir Vertrauen zurückgewinnen können und inwieweit das mit Personen zusammenhängt.“ Den Rücktritt an der Spitze bezeichnete er als „wichtiges Signal“.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Welche Maßnahmen wurden durch die Landesregierung, das LBEG, die Betreibergesellschaft IVG und Hilfskräfte eingeleitet, nachdem der Ölaustritt an der Kavernenanlage Etzel bemerkt worden war?
  2. Von wem genau wurden die Maßnahmen eingeleitet?
  3. Wann wurden die Maßnahmen eingeleitet?

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr:

Der Austritt von Rohöl am 17. November 2013 auf dem Betriebsgelände der IVG Caverns GmbH in Etzel, Gemeinde Friedeburg, Landkreis Wittmund, verursachte einen Großeinsatz der umliegenden Feuerwehren der Gemeinde Friedeburg, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) und des Gefahrgutzuges des Landkreises Wittmund.
Durch die hohe Fließgeschwindigkeit der betroffenen Gewässer konnte sich die über den Vorfluter ausgetretene Ölmenge von ca. 40.000 Litern schnell über eine Länge von ca. 6,2 Kilometern verteilen. Aufgrund des Schadensausmaßes wurden weitere Feuerwehrkräfte aus den Landkreisen Wittmund und Friesland nachalarmiert, um entsprechende Ölsperren in den betroffenen Gewässerabschnitten auszubringen. Parallel zu den Eindämmungsmaßnahmen des Schadensausmaßes wurde unverzüglich mit dem Absaugen der Öllachen begonnen. Insgesamt waren bis zu 280 Einsatzkräfte der Feuerwehren und des THW unter Leitung der zuständigen unteren Wasserbehörden der Landkreise Wittmund und Friesland vor Ort. Um auch großräumig eine Kontrolle der Vorfluter durchzuführen, kamen mehrfach Polizeihubschrauber zum Einsatz. Durch den Einsatz der externen Hilfskräfte konnte nach deren Einschätzung bereits innerhalb der ersten Woche nach dem Schadensfall mehr als 75 Prozent des Rohöls aufgefangen und durch Fachfirmen vor Ort entsorgt werden.
Nachdem am 23. November 2013 die Sofortmaßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr von den unteren Wasserbehörden der Landkreises Wittmund und Friesland für beendet erklärt wurden, werden im Laufe der nächsten Wochen die notwendigen Maßnahmen zur Sanierung der betroffenen Gewässerabschnitte unter Federführung der unteren Wasserbehörden geplant und durchgeführt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Am 22. November 2013 hat die Landesregierung durch das fachaufsichtlich zuständige Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zunächst mündlich angewiesen, folgende Maßnahmen gegenüber dem Betreiber der Kavernenanlage in Etzel IVG Caverns GmbH (IVG) anzuordnen:

  • Ausrüstung der Betriebsplätze, bei denen die Gefahr des Austritts größerer Rohölvolumina besteht, mit technischen Systemen für eine schnelle und zielgerichtete Detektion von Ölaustritten sowie
  • Ergreifung technischer oder organisatorischer Maßnahmen, die bis zur Inbetriebnahme der Detektionssysteme eine Erkennung von Ölaustritten gewährleisten (z.B. Erhöhung der Kontrolldichte der betrieblichen Anlagen).

Weiterhin hat das MW das LBEG angewiesen, die behördlichen Vor-Ort-Inspektionen bei der IVG zu intensivieren und alle niedersächsischen Untergrundspeicher im Hinblick auf die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verhinderung des Austritts von wassergefährdenden Stoffen zu überprüfen. Dabei werden auch die zur Verfügung stehenden Mittel zur Ölbekämpfung (Ölsperren) kontrolliert. Des Weiteren hat das LBEG entsprechend der fachaufsichtlichen Weisung des MW eine systematische Kontrolle der Betreiber von Untergrundspeichern im Hinblick auf die unternehmerischen Maßnahmen zum Schutz der Umwelt vorgesehen (Managementsystemaudit).
Am 25. November 2013 wurde diese Anweisung dem LBEG schriftlich erteilt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird vom MW im Rahmen der Fachaufsicht intensiv begleitet.
Unmittelbar nach Bekanntwerden des Ölaustritts am 17. November 2013 wurden die nachfolgend tabellarisch aufgelisteten Maßnahmen von der IVG bzw. dem LBEG ergriffen, um den entstandenen Umweltschaden einzudämmen, das Schadensausmaß festzustellen, die notwendige Sanierung der verunreinigten Boden- und Gewässerflächen einzuleiten sowie die Ursachen für Schadensfall aufzuklären.

Datum

Beteiligte

Maßnahme

17.11.2013

IVG

12:15 Uhr: Information der IVG durch einen Passanten über Ölschlieren auf Gewässer

17.11.2013

IVG

Alarmierung der Bereitschaft von IVG, Außerbetriebnahme Ölverpumpung Nordfeld, Einleitung Schadenserkundung

17.11.2013

IVG

12:36 Uhr: Alarmierung der Einsatzleitstelle des Landkreises Wittmund

17.11.2013

IVG

Erste Maßnahmen zur Schadensbekämpfung durch IVG-Personal

17.11.2013

ab 13:00 Uhr: Eintreffen externer Hilfskräfte und Aufnahme von Maßnahmen zur Schadensbekämpfung, Nachalarmierung weiterer Kräfte durch Feuerwehr-Einsatzleitung, großräumige Erkundung

17.11.2013

IVG

13:15 Uhr: Alarmierung der Rufbereitschaft des LBEG

17.11.2013

LBEG

ca. 15:15 Uhr: LBEG vor Ort, Sachstandsermittlung

17.11.2013

IVG

ca. 17:00 Uhr: erste Presseinformation durch IVG und Landkreis Wittmund

17.11.2013

Abstimmung der Gefahrenabwehrmaßnahmen mit Polizei, Feuerwehr, Landkreisen, IVG und LBEG, Aufforderung an IVG zur Einschaltung Sachverständiger für Gewässer und Boden durch LBEG

17.11.2013

LBEG

22:32 Uhr: Information des MW per E-Mail

18.11.2013

LBEG

Pressemitteilung des LBEG zum Ereignis

18.11.2013

LBEG

Aufnahme der Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Aurich, Veranlassung Ausbau des Kükenhahns und Untersuchung durch einen unabhängigen Sachverständigen

21.11.2013

LBEG

Ermittlungen gemeinsam mit Vertretern der Polizei Wittmund

21.11.2013

LBEG

Pressemitteilung zu möglichen Betroffenheiten Boden und Grundwasser in Abstimmung mit NLWKN

22.11.2013

LBEG

Planung und Veranlassung von Boden-, Grundwasser-, Oberflächenwasser- und Futtermittel-Probenahme,

23.11.2013

LBEG

Grundwasser-Probenahmen

26.11.2013

LBEG

Anhörung zur Anordnung gegen IVG zur messtechnischen Nachrüstung der Betriebsanlagen sowie zur Ergreifung technischer oder organisatorischer Maßnahmen bis zur Umsetzung des Vorgenannten

26.11.2013 bis 28.11.2013

LBEG

Ermittlungen - Einsichtnahme in Unterlagen (Betriebspläne, Rohrleitungsbuch), Kontrolle aller Kavernenplätze hinsichtlich der von IVG ergriffenen Erstmaßnahmen (Nachrüstung der Leitungsenden mit Blindstopfen)

27.11.2013

LBEG

Abstimmung mit Landkreisen Wittmund und Friesland, IVG, MW und hinzugezogenen Gutachtern (Boden, Gewässer) zum Stand bzw. weiteren Ablauf der Sanierungsarbeiten (Sanierungskonzept)

28.11. 2013

LBEG, LAVES

Bodenprobenahme auf angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen

29.11.2013

LBEG

Anordnung gegen IVG zur messtechnischen Nachrüstung der Betriebsanlagen sowie zur Ergreifung technischer oder organisatorischer Maßnahmen bis zur Umsetzung des Vorgenannten

02.12.2013

LBEG

Pressemitteilung zu ersten Auswertungen der Grundwasser-Probenahmen

04.12.2013

LBEG

Ermittlungen - Zeugenbefragung

Über die von den zuständigen Landkreisen und den externen Einsatzkräften getroffenen Maßnahmen liegen der Landesregierung derzeit keine detaillierten Erkenntnisse vor.

Zu 2.:
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

Zu 3.:
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
16.12.2013
zuletzt aktualisiert am:
09.01.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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