Millionensubvention für umstrittene Abholzung am Wurmberg, Braunlage
Der Abgeordnete Christian Meyer (GRÜNE) hatte gefragt:
Seit Anfang September sind die Baumfällarbeiten, die die Landesforsten am Wurmberg in der Gemeinde Braunlage durchführten, aufgrund einer Klage eines Umweltverbandes eingestellt worden. Die Klage richtet sich gegen die Genehmigung einer Sesselliftanlage durch die dafür zuständige Landesstraßenbaubehörde. Die Überprüfung der Genehmigung kann nach Einschätzung von Beobachtern als ein Indiz dafür gewertet werden, dass Zweifel daran bestehen, dass die Auswirkungen der Maßnahme sorgfältig genug abgewogen worden sind. Die Rodung erfolgt für die Errichtung der Liftanlage, die aber nur einen Teil der dort geplanten Maßnahmen darstellt. Durch die Baumfällung und teilweise Rodung werden jedoch Fakten geschaffen, die schwer umkehrbar sind, auch wenn das Projekt aus anderen Gründen noch scheitern sollte. Die Finanzierung des Projektes mit einem hohen Anteil von Fördermitteln des Landes bzw. Geldern der Kommune deutet nach Auffassung von Beobachtern darauf hin, dass die Wirtschaftlichkeit der Erweiterung der Wintersportanlagen am Wurmberg ohne die Subventionen nicht gegeben ist.
Die Stadt Braunlage, die mit kommunalen Kassenkrediten von 1 720 Euro pro Einwohner (Stand 31.12.2010) zu den am höchsten verschuldeten Kommunen Niedersachsens gehört, hatte in ihren Haushalt ursprünglich 5,4 Mio. Euro für das Wurmbergprojekt eingestellt. Der Rat hat allerdings Anfang August lediglich 1,1 Mio. Euro als Zuschuss an die Wurmbergseilbahngesellschaft beschlossen. Die Gelder fließen auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt, den Landesforsten und der Betreibergesellschaft. Die Goslarsche Zeitung berichtete am 10.08.2012 dazu:
„Dieser (der Wurmbergseilbahngesellschaft) greift die Stadt, eingedenk ihrer 17-prozentigen Unternehmensbeteiligung über die Braunlager Tourismus-GmbH, mit knapp 1,1 Mio. Euro bei der Finanzierung von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzzahlungen an die Forst für ,unreif’ gefällte Fichten unter die Arme.“
Laut Presseberichten soll das Wurmbergprojekt zudem mit bis zu 2 Mio. Euro vom Land gefördert werden.
Das Land Sachsen-Anhalt hat in der durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt erarbeiteten und im April 2010 durch die Landesregierung verabschiedeten Strategie des Landes Sachsen-Anhalt zur Anpassung an den Klimawandel vorgeschlagen, auf den Einsatz von Kunstschnee im Harz prinzipiell zu verzichten und den Fokus der touristischen Entwicklung stattdessen auf den Ausbau der Sommerangebote zu legen. Hier heißt es:
„Beschneiungsanlagen werden für Sachsen-Anhalt nicht befürwortet. Das Thema ist eher im alpinen Skisport relevant, der in Sachsen-Anhalt keine Bedeutung hat. (…) Der Harz wird sich darauf einstellen müssen, dass die Anzahl der Winter ohne Schnee bzw. mit wenig Schnee zunehmen werden. Dies ist im Hinblick auf die touristischen Leitbilder und auf Investitionen in den Wintertourismus zu berücksichtigen. Die Auswirkungen auf den Sommertourismus werden als überwiegend positiv eingeschätzt, zumal sich die Saisonanteile in den nächsten Jahren verschieben können. Der Harz entwickelt deshalb Themen, welche die zukünftigen klimatischen Bedingungen berücksichtigen. In der Region müssen vermehrt Ganzjahresangebote im Outdoor- und Indoorbereich entwickelt werden, die auch unabhängig vom Schnee attraktiv sind.“ (Strategie des Landes Sachsen-Anhalt zur Anpassung an den Klimawandel, Seite 56/57).
Die Landesregierung in Niedersachsen hat auf solche konkreten Aussagen zu Strategien zur Anpassung an den Klimawandel bisher verzichtet und will die Errichtung von Beschneiungsanlagen am Wurmberg in Braunlage finanziell fördern. Verschiedene Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass sich die Wintersportmöglichkeiten im Harz aufgrund von schon nicht mehr abwendbaren Klimaveränderungen in den kommenden Jahrzehnten verschlechtern werden. Eine Schneesicherheit von durchschnittlich 100 Tagen im Jahr, wie sie vom Betreiber der geplanten Anlage erwartet wird, wird von Experten bezweifelt.
Ich frage die Landesregierung:
- Wie hoch ist die aktuelle Pro-Kopf-Verschuldung der Stadt Braunlage, wie hoch ist im Vergleich die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung der Kommunen in Niedersachsen, und wie bewertet die Landesregierung die finanzielle Situation der Stadt Braunlage insgesamt?
- Wie bewertet die Landesregierung als Kommunalaufsicht die Tatsache, dass sich die Pro-Kopf-Verschuldung der Stadt Braunlage aufgrund des geplanten Zuschusses an die Wurmbergseilbahngesellschaft in Höhe von 1,1 Mio. Euro um rund 175 Euro/Einwohner (auf Basis 31.12.2010) erhöhen würde?
- Welche Ausgleichsmaßnahmen sind in der Genehmigung zur Errichtung der Wintersportanlagen am Wurmberg vorgesehen? Welche Kosten sind für die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen angesetzt bzw. zu erwarten? Werden die Ausgleichsmaßnahmen als Finanzmittel oder indirekt dadurch bereitgestellt, dass gemeindeeigene Grundstücke für die Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden?
- Welche Ersatzzahlungen sind in welcher Höhe und in welchem Zeitraum für „unreif“ gefällte Fichten laut Vertrag von der Kommune oder der Betreibergesellschaft an die Landesforsten zu leisten?
- In welchen anderen Fällen wurden in den letzten zehn Jahren von den Landesforsten Einnahmen in welcher Höhe durch Ersatzzahlungen für „unreif“ gefällte Bäume erzielt?
- Welche jährlichen Pachteinnahmen erwarten die Landesforsten zukünftig durch die Nutzung ihrer Grundstücke durch den Anlagenbetreiber (Abfahrten, Sessellift, Parkplätze und sonstige Infrastruktur, bitte jeweils nach Hektar differenziert angeben)?
- In welcher Höhe sind Mittel des Landes bzw. Mittel nach dem GRW-Programm für dieses Projekt von wem beantragt, bereits zugesagt oder für dieses Projekt eingeplant oder bereitgestellt?
- Die Förderung von Projekten durch das GRW-Programm ist laut Förderrichtlinie der NBank „grundsätzlich auf 1 Mio. Euro begrenzt“. Welche besondere Situation beim Wurmbergprojekt rechtfertigt ein Abweichen vom Grundsatz der Begrenzung der Fördermittel auf 1 Mio. Euro?
- Die NBank konnte dem Antragsteller bereits mit Schreiben vom 01.11.2011 bestätigen, dass die Fördervoraussetzungen dem Grunde nach erfüllt werden, obwohl ein Gutachten, mit dem die positiven regionalwirtschaftlichen Effekte des Projekts nachgewiesen werden, erst Ende November 2011 vorgelegen hat. Auf welcher Grundlage konnte die NBank die positiven regionalwirtschaftlichen Effekte des Projektes im Einzelnen beurteilen und zu dem Ergebnis kommen, dass in diesem Fall vom Grundsatz der Begrenzung der Förderhöhe abgewichen werden kann?
- Wäre das Projekt auch ohne Zuschüsse aus Steuergeldern wirtschaftlich tragfähig?
- Wie viele Mittel der öffentlichen Hand fließen insgesamt in dieses Projekt, und welchen Anteil an den Gesamtkosten trägt der private Anteilseigner an den mit insgesamt 10 Mio. Euro bezifferten Investitionen?
- Sind bei der Beurteilung des Skigebietsprojekts im Oberharz die Auswirkungen auf das Image und die dadurch gegebenenfalls eintretenden negativen wirtschaftlichen Effekte für den Nationalpark Harz berücksichtigt worden?
- Wie beurteilt die Landesregierung Aussagen des Betreibers der Wintersportanlage, dass der Oberharz klimatisch mit den Alpen auf der Höhe von 2 000 m über NN zu vergleichen sei?
- Wie beurteilt die Landesregierung die Schneesicherheit - auch mit künstlicher Beschneiung - für die am Wurmberg geplante neue Wintersportanlage in ungünstiger Südhanglage und von infolge des Klimawandels zu erwartenden steigenden Temperaturen und weniger Frosttagen im Harz?
- Wie beurteilt die Landesregierung den Ausbau der Wintersportanlagen am Wurmberg vor dem Hintergrund von Plänen zum Ausbau der Wintersportmöglichkeiten unweit von Braunlage im sachsen-anhaltischen Schierke? Werden hier möglicherweise mit staatlichen Geldern konkurrierende Privatunternehmen gefördert?
- Wie beurteilt die Landesregierung die Planungen am Bocksberg in Hahnenklee, der ebenfalls zum Erlebnisberg ausgebaut werden soll, aus wirtschaftlicher und ökologischer Sicht (Planung: zwei neuen Skiabfahrten, Beschneiungsanlagen, Speichersee, Schlepplifte, Tubingpiste etc.; Bauleitplanung läuft seit Juni 2012)?
- Sind für das Projekt in Hahnenklee Anträge auf Förderung aus Förderprogrammen des Landes oder an anderer Stelle gestellt worden, bzw. sind solche Anträge angekündigt worden oder bereits Zusagen gemacht worden?
- Teilt die Landesregierung die oben zitierte Aussage der Landesregierung Sachsen-Anhalt zum Verzicht auf Beschneiungsanlagen im Harz, wenn nein, warum nicht?
Wirtschaftsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 31.10.2012 wie folgt:
Die Wurmbergseilbahn plant den Ausbau des Skigebietes am Wurmberg. Vorgesehen ist neben dem Bau einer neuen Aufstiegshilfe und der Anlage neuer Skipisten auch der Einsatz einer modernen Beschneiungsanlage. Damit soll die Zahl der Betriebstage der Seilbahn deutlich erhöht und sowohl für Reiseveranstalter als auch die Hotellerie im Harz eine höhere Buchungssicherheit erreicht werden. Das Projekt wird im „Zukunftskonzept Tourismus Harz 2015“ durch die Gutachter ausdrücklich als Handlungsempfehlung benannt, ebenso hat der Landkreis das Projekt in sein Strategieprogramm 2030 aufgenommen. Der Erfolg der touristischen Wettbewerber unter den Mittelgebirgsregionen – beispielhaft zu nennen sind das Sauerland und der Bayerische Wald – bestätigt die ökonomische Relevanz der Planungen. Das Projekt findet in der Region breite Unterstützung in der Bevölkerung und der Politik.
Der Harz wird im touristischen Wettbewerb nur bestehen können, wenn er sein Potenzial voll ausschöpft, dazu gehören neben dem Naturtourismus und der Vermarktung des reichen montanhistorischen Erbes der Region sicherlich auch Angebote des Aktivtourismus. Zudem hat der Harz anders als andere niedersächsische Destinationen eine starke Abhängigkeit vom Wintergeschäft. So erzielt Braunlage alleine in der Wintersaison von Dezember bis März rd. 195.000 Übernachtungen. Die unmittelbar von der Seilbahn abhängige Wertschöpfung beträgt in Braunlage rd. 20 Mio. € pro Jahr. Die Winterurlauber erwarten allerdings marktfähige, moderne Infrastrukturen und Angebote, sowohl im alpinen als auch im nordischen Bereich.
Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Die Pro-Kopf-Verschuldung für investive Kredite der Stadt Braunlage zum 31.12.2011 beträgt gemäß den Angaben des Landesbetriebs für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) 417 Euro. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Zahl auf die am 01.11.2011 neu entstandene Stadt Braunlage bezieht, die durch die Fusion der Stadt Braunlage und der Bergstadt St. Andreasberg entstanden ist. Die investive Pro-Kopf-Verschuldung aller Kommunen in Niedersachsen zum 31.12.2011 beträgt gemäß den Angaben des LSKN 1.024 Euro. Die finanzielle Situation der neuen Stadt Braunlage ist auch nach der Fusion weiterhin angespannt. Ein Haushaltsausgleich wird derzeit noch nicht erreicht. Allerdings erhält die Stadt Braunlage gemäß dem Entschuldungsvertrag eine Entschuldungshilfe, die zu einer dauerhaften Verbesserung der finanziellen Situation führt. Nach den Vorgaben des Entschuldungsvertrages soll das Haushaltsdefizit schrittweise verringert und der Haushaltsausgleich spätestens im Jahr 2020 erreicht werden. Es liegen bisher keine Erkenntnisse vor, dass die entsprechenden Haushaltsziele gemäß dem Entschuldungsvertrag nicht erreicht werden.
Zu 2.:
Die Aussagen in der Frage zwei sind in der Weise nicht mehr zutreffend, als dass an die Wurmbergseilbahngesellschaft kein Zuschuss mehr gezahlt wird. Richtig ist aber, dass seitens der Stadt Braunlage mit einer Gesamtbelastung von 1,1 Mio. Euro über den gesamten Projektzeitraum gerechnet wird. Ein Großteil der Summe entfällt aber nunmehr auf den Kauf einer Parkplatzfläche und den Ausbau des Parkplatzes. Diese Investition wird über den Haushalt der Städtischen Betriebe Braunlage abgewickelt. Eine Refinanzierung soll über die Gebühren aus der Bewirtschaftung des Parkplatzes erfolgen, so dass die Mehrbelastung zumindest in Teilen aufgefangen werden kann. Direkt im Haushalt der Stadt werden die zurzeit in Zeitpunkt und Höhe noch nicht genau feststehenden Kosten für Ausgleichsmaßnahmen veranschlagt werden. In welcher Höhe es durch diese Maßnahmen tatsächlich zu einem Anstieg der investiven Pro-Kopf-Verschuldung der Stadt Braunlage kommt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Angesicht der derzeitigen Pro-Kopf-Verschuldung wäre ein maßvoller Anstieg aber nicht grundsätzlich abzulehnen. Die Vorgaben aus dem Entschuldungsvertrag lassen dabei allerdings keinen großen Spielraum für eine investive Neuverschuldung zu. Da trotz Entschuldungshilfe die Stadt Braunlage den Haushaltsausgleich nicht sofort erreichen kann, sind an die Haushaltsprüfung und Genehmigung weiterhin strenge Maßstäbe anzulegen. Evtl. Mehrbelastungen müssen kompensiert werden.
Zu 3.:
Die Ausgleichsmaßnahmen zur Genehmigung des Vorhabens der Wurmbergseilbahn-Gesellschaft umfassen Kompensationsmaßnahmen nach NWaldLG (Ersatzaufforstungen für Waldumwandlungen) und schutzgutbezogen nach BNatSchG. Die Kosten zur Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen werden im landschaftspflegerischen Begleitplan zum Ausbau der touristischen und sportlichen Infrastruktur des Wurmberges bei Braunlage (ALNUS GbR 2012, nicht veröffentlichtes Gutachten) wie folgt geschätzt:
Nach NWaldLG:
- 16,5 ha Ersatzaufforstungen ca. 270.000 €
- 13,5 ha Waldverbessernde Maßnahmen ca. 80.000 €
Nach BNatSchG:
- Konzept zur Besucherlenkung (Schutzgut Mensch) ca. 5.000 €
- 20,0 ha Biotoppflege (Schutzgut Tiere und Pflanzen) ca. 0,00 €
- 36 Vogelnistkästen (Schutzgut Tiere und Pflanzen) ca. 2.000 €
- 30 Fledermauskästen (Schutzgut Tiere und Pflanzen) ca. 2.000 €
- Monitoring Fische (Schutzgut Tiere und Pflanzen) ca. 10.000 €
- 100 m2 Uferbepflanzung und Strauchmantel (Schutzgut Tiere und Pflanzen) ca. 3.000 €
- Pflanzung von 211 Großbäumen (Schutzgut Landschaftsbild) ca. 55.000 €
- 7,5 ha Moorrenaturierung (Schutzgut Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild) ca. 175.000 €
- 3,0 ha Wiederherstellung Wiesenlandschaft (Schutzgut Tiere, Pflanzen, Landschaftsbild) ca. 40.000 €
Die Gesamtkosten werden auf ca. 640.000 € geschätzt.
Die Ausgleichsmaßnahmen werden als Finanzmittel bereitgestellt, die Stadt Braunlage stellt keine Grundstücke für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung. Die zu nutzenden Flächen verbleiben bei den bisherigen Eigentümern.
Nach NWaldLG:
-
16,5 ha Ersatzaufforstungen auf Flächen von Landwirten im Raum Seesen.
-
13,5 ha Waldverbessernde Maßnahmen auf Flächen der Niedersächsischen Landesforsten.
Nach BNatSchG:
- Konzept zur Besucherlenkung (Schutzgut Mensch) auf Flächen der Niedersächsischen Landesforsten.
- 20,0 ha Biotoppflege (Schutzgut Tiere und Pflanzen) auf Flächen der Niedersächsischen Landesforsten.
- 36 Vogelnistkästen (Schutzgut Tiere und Pflanzen) auf Flächen der Niedersächsischen Landesforsten.
- 30 Fledermauskästen (Schutzgut Tiere und Pflanzen) auf Flächen der Niedersächsischen Landesforsten.
- Monitoring Fische (Schutzgut Tiere und Pflanzen) ohne direktem Flächenbezug.
- 100 m2 Uferbepflanzung und Strauchmantel (Schutzgut Tiere und Pflanzen) auf Flächen der Niedersächsischen Landesforsten.
- Pflanzung von 211 Großbäumen (Schutzgut Landschaftsbild) auf Flächen der Niedersächsischen Landesforsten.
- 7,5 ha Moorrenaturierung (Schutzgut Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild) auf Flächen der Niedersächsischen Landesforsten.
- 3,0 ha Wiederherstellung Wiesenlandschaft (Schutzgut Tiere, Pflanzen, Landschaftsbild) auf Flächen der Niedersächsischen Landesforsten.
Zu 4.:
Grundsätzlich steht jedem Eigentümer, der aufgrund z. B. öffentlich – rechtlicher Bauplanungen, geschädigt wird, eine Entschädigung zu. Sofern Waldflächen betroffen sind und dort zwangsweise nicht hiebsreife Bäume geschlagen werden müssen, wird der Entschädigungswert im Rahmen eines Waldwertgutachtens nach guter fachlicher Praxis ermittelt. Für Waldbewertungen in den Niedersächsischen Landesforsten (NLF) ist die Waldbewertungsrichtlinie WBR-2008 anzuwenden.
Im vorliegenden Fall zahlt die Wurmbergseilbahngesellschaft eine Hiebsunreifeentschädigung in Höhe von rd. 13.700 € für die vorzeitig auf den Pachtflächen abgetriebenen Waldbestände.
Zusätzlich hat die Wurmbergseilbahngesellschaft eine Fläche von 4,6314 ha zur Anlage des Speichersees, der Betriebsgebäude und der Gebäude für den Sessellift von den NLF gekauft. Auf diesen Flächen wurde der Fichtenbestand mit erworben und es fielen keine Hiebsunreifeentschädigungen an.
Für den 2,8 ha großen Parkplatz am Kaffeehorst zahlt die Stadt Braunlage eine Hiebs-unreifeentschädigung in Höhe von 8.792,00 €.
Zu 5.:
Hiebsunreifeentschädigungen, d. h. Zahlungen für das Schlagen „unreifer Bäume“ erhalten die NLF aus verschiedensten Gründen:
z.B. für Straßen- und Siedlungsbau, Gewerbegebietsausweisungen, für Gas- und Stromleitungstrassen, für Photovoltaikanlagen, Zuwegungen zum Bau von Windkraftanlagen etc. Da die Hiebsunreifeentschädigungen bei der Abwicklung der o. g. Projekte nur eine untergeordnete Rolle spielen, werden diese Entschädigungen weder in der Kosten-Leistungsrechnung noch in der Bilanz der NLF separat ausgewiesen. Sie können daher nicht beziffert werden.
Zu 6.:
Für die Fläche, die für die neuen Lifte, Skiabfahrten, Snow-Tubing-Area, Rodelbahn und die Beschneiungsanlagen benötigt werden, hat das Nds. Forstamt Lauterberg mit der Wurmbergseilbahngesellschaft GmbH einen Pachtvertrag abgeschlossen. Für eine Fläche von rd. 28,7 ha zahlt die GmbH jährlich rd. 10.200 € bzw. 356 €/ha und Jahr. Darüber hinaus besteht seit 1992 ein Gestattungsvertrag mit der Wurmbergseilbahn-gesellschaft. Dieser Vertrag legt fest, dass die NLF mit aktuell 2,7 %, mindestens aber mit 38.500 € am Umsatz der Seilbahn und des Sesselliftes beteiligt ist.
Zu 7.:
Die Wurmbergseilbahn hat am 16.09.2011 einen Förderantrag gestellt. Beantragt war ein Zuschuss aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Für eine Förderung des Vorhabens sind Mittel in Höhe von 2 Mio. € eingeplant. Die NBank hat der Wurmbergseilbahn am 22.12.2011 einen Letter of Intent erteilt und einen Zuschuss in Aussicht gestellt. Mit Datum vom 10.10.2012 hat die NBank dem Investor einen Zuwendungsbescheid über einen Zuschuss von bis zu max. 2 Mio. € erteilt.
Zu 8.:
Die Verfahrensregelung für die einzelbetriebliche Investitionsförderung lassen im Einzelfall einen Zuschuss von bis zu 2 Mio. € für Investitionen von besonderer regionalpolitischer Bedeutung zu. Die regionalpolitische Bedeutung ist im vorliegenden Fall durch ein Gutachten von Montenius Consult aus 2011 im Hinblick auf die von der Seilbahn induzierte Wertschöpfung, die damit verbundenen Arbeitsplatzeffekte sowie die Bedeutung des touristischen Wintergeschäfts ausführlich dargestellt worden. Der Landkreis Goslar hat die regionalwirtschaftliche Bedeutung des Vorhabens ebenfalls festgestellt und vorgeschlagen, bei der Bewertung der Qualitätskriterien die maximal möglichen 100 Punkte zu vergeben.
Zu 9.:
Das von Montenius Consult vorgelegte Gutachten zur regionalwirtschaftlichen Bedeutung des Projektes trägt das Datum vom 18. Juli 2011 und lag daher bereits bei der Erteilung der grundsätzlichen Förderfähigkeitsbescheinigung vom 01.11.2011 vor. Im Rahmen dieser Bewertung wird von der NBank nur geprüft, ob die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden.
Zu 10.:
Die LHO schreibt die Nachrangigkeit der öffentlichen Förderung fest. Ohne die beantragte Förderung ist die Wurmbergseilbahn nicht in der Lage das Vorhaben zu realisieren. Das Unternehmen muss einen Betrag von mehr als 6 Mio. € finanzieren.
Zu 11.:
Das Land Niedersachsen hat einen Zuschuss in Aussicht gestellt. Die NBank hat mit Bescheid vom 10.10.2012 einen Zuschuss von bis zu max. 2 Mio. € bewilligt. Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen ausweislich des Förderantrages 8.082.057,- € und werden entsprechend vom Investor getragen.
Die Stadt Braunlage kalkuliert die Kosten der Kommune für Grundstückskauf, Parkplatzbau und Ausgleichsmaßnahmen mit ca. 1,1 Mio. €.
Zu 12.:
Die vom Ausbauvorhaben am Wurmberg in Anspruch genommenen Flächen lagen zu keiner Zeit im Nationalpark Harz. Eine direkte Betroffenheit gibt es daher nicht. Der gesamte Bereich, der für die Entwicklung eines alpinen Skigebietes vorgesehen ist, liegt außerhalb von Naturschutzgebieten und ist Vorranggebiet für Sport und Erholung. Da das Projekt in der Region ganz überwiegend positiv bewertet wird, sich außerhalb des Nationalparks Harz befindet und keine Interessenkollision aus Sicht der touristischen Kunden besteht, wird keine Auswirkung auf das Image des Nationalparks Harz erwartet. Der im Zusammenhang mit dem attraktiven Wintersportangebot prognostizierte Anstieg von Tagesbesuchern und Übernachtungsgästen in der Region wird sich voraussichtlich auch positiv auf die Besucherzahlen im Nationalpark auswirken.
Zu 13.:
Entsprechende Aussagen des Betreibers sind hier nicht bekannt. Richtig ist die Feststellung, dass die gemessenen Lufttemperaturen der Harzer Höhenlagen in den Alpen erst in deutlich größerer Höhe angetroffen werden. Da es auch in den Alpen erhebliche Unterschiede z. B. zwischen Alpennord- und Alpensüdseite gibt, ist allerdings eine detailscharfe Festlegung der Vergleichbarkeit schwierig. In der Diskussion um das Vorhaben ist auf Unterschiede in der Baumgrenze eingegangen worden. In den Alpen geht man davon aus, dass die Baumgrenze durchschnittlich bei 2000 m (bei regionalen Abweichungen) liegt. Beim Brocken als höchstem Berg des Harzes liegt die Baumgrenze bei rund 1100 m.
Zu 14.:
Die grundsätzliche Eignung des Wurmbergebietes für die künstliche Beschneiung ist gut dokumentiert. Die für den Betrieb der Anlage erforderlichen -2 °C werden nach Messungen in den Wintern 2004/2005 bis 2011/2012 im Zeitraum von November bis März durchschnittlich in mehr als 1.550 Stunden erreicht. Selbst ein Temperaturanstieg im langjährigen Mittel um 2 °C, wie etwa in Prognosen für 2040 erwartet, ließe im Winter noch mögliche Schneizeiten von 750 Stunden zu.
Zu 15.:
Die Stadt Wernigerode hat für den Ortsteil Schierke ein integriertes Entwicklungskonzept für die städtebauliche und wirtschaftliche Entwicklung des Ortes erstellen lassen. Aktuell wird der 1. Baustein des Ortsentwicklungskonzeptes umgesetzt. Dabei geht es im Wesentlichen um eine verkehrliche Beruhigung des Ortes und die Anlage eines Großparkplatzes. Ein weiterer möglicher Baustein des Konzeptes ist die Entwicklung des Winterberges in Schierke zu einem Wintersportgebiet. Hinsichtlich der Entwicklung eines alpinen Wintersportangebotes wird nach Äußerungen des Oberbürgermeisters von Wernigerode, Peter Gaffert, über die Nutzung des Winterberges nachgedacht. Die Möglichkeit einer Skischaukel mit einer Vernetzung der Abfahrts- und Liftangebote der Wurmbergseilbahn ist grundsätzlich interessant. Konkrete Planungsunterlagen liegen der Landesregierung noch nicht vor.
Zu 16.:
Die Landesregierung kann nur die ihr bekannten Teile der Planungen am Bocksberg bewerten, die auch Gegenstand der Landesförderung sind. Die dort veranschlagten Maßnahmen zielen im Wesentlichen auf die Entwicklung ganzjähriger Angebote ab. Vorgesehen ist ein Wie-Li, ein auf Schienen geführter Sessellift für Ausflügler, Wanderer, Biker, Rodler, Ski- und Snowboardfahrer. Eine Allwetterrodelbahn mit einem eigenen Liftsystem ist bereits realisiert. Weiterhin ist ein Kinder-, Spiel- und Freizeitgelände sowie eine Sommer- und Winter-Tubing-Anlage geplant.
Nach Einschätzung der Landesregierung wird das Vorhaben sich positiv auf die wirtschaftliche Situation im Ortsteil Hahnenklee und in der Stadt Goslar auswirken. Die im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen von den Investoren übernommene Seilbahnanlage ist der touristische Kernanziehungspunkt für Hahnenklee und von existentieller Bedeutung für das Wintergeschäft aber auch von erheblicher Relevanz für die übrige Saison. Es werden Einnahmeeffekte für Einzelhandel, Gastronomie und Beherbergung erwartet. Zudem werden mit der Privatisierung von in kommunaler Hand befindlichen Liftanlagen und der Schaffung neuer Ganzjahresangebote Handlungsempfehlungen aus dem Masterplan Harz aufgegriffen.
Zu 17.:
Für das beschriebene Vorhaben in Hahnenklee ist ein Zuschuss aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in Höhe von 1.114.000 € bewilligt worden.
Zu 18.:
Angesichts der Tatsache, dass Sachsen-Anhalt kein alpines Wintersportangebot vorhält, ist die zitierte Aussage der Landesregierung Sachsen-Anhalt, die sich ausdrücklich auch nur auf den sachsen-anhaltinischen Harzteil bezieht, nachvollziehbar. Für Niedersachsen stellt sich eine Beurteilung anders dar, da der alpine Wintersport eine erhebliche Rolle im touristischen Geschäft spielt. Die technischen und betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen für einen sinnvollen Einsatz von Beschneiungsanlagen sind für den Wurmberg nachweislich gegeben.
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erstellt am:
09.11.2012