Modellprojekt Elektromobilität im Landkreis Osterholz
Der Abgeordnete Axel Miesner (CDU) hatte gefragt:
Kommunen im Landkreis Osterholz haben ein Konzept zur Förderung der Elektromobilität entwickelt und über den ZVBN (Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen) einen Antrag auf Förderung bei der LNVG eingereicht. Nunmehr liegt der Antrag zur Entscheidung im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.
Das Projekt befasst sich mit der Installation der Ladeinfrastruktur für Kraftfahrzeuge und Fahrräder mit Elektroantrieb an (End-)Haltepunkten des ÖPNV und SPNV.
Nach Gesprächen mit dem zuständigen Ministerium über den vorliegenden Antrag wird auch die jetzige Landesregierung die Elektromobilität fördern und unterstützen. Laut Wümme-Zeitung vom 6. November 2013 „gibt es eine Zusage aus Hannover, das Pilotprojekt ‚Elektromobilität’ im Landkreis Osterholz grundsätzlich zu fördern.“ Wie hoch die Förderquote tatsächlich ausfallen werde, soll offen sein. In einem weiteren Beitrag im Osterholzer Kreisblatt vom 13. November 2013 heißt es: „Bislang hat die Landesregierung keine Förderrichtlinie oder Zuschussquote festgelegt“.
Ich frage die Landesregierung:
- Wie bewertet die Landesregierung die Initiative im Landkreis Osterholz zur Förderung der Elektromobilität?
- Wann ist mit der Entscheidung über die Bewilligung zu rechnen, und mit welcher Förderquote der zuwendungsfähigen Investition wird das Projekt unterstützt?
- Wann wird welche Förderrichtlinie angepasst, um eine Förderung dieser innovativen Maßnahmen generell zu ermöglichen?
Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr:
Die niedersächsische Landesregierung unterstützt die Elektromobilität in vielfältiger Weise. Neben den bereits begonnen und von der Landesregierung unterstützen Projekten im Rahmen des Schaufensters „Elektromobilität“ ist auch im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) eine Förderung der Ladeinfrastruktur (Ladesäulen) für elektrobetriebene Fahrräder (eBikes) und elektrobetriebene Pkw (eCars) geplant. Die Förderung dieser Infrastruktur ist im Rahmen der bisherigen ÖPNV-Förderung nicht vorgesehen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Die Zielvereinbarung des Landkreises Osterholz zwischen dem Kreistag und dem Landrat unter dem Titel „Zukunft nachhaltig gestalten“ beinhaltet als ein Teilprojekt den Ausbau von „Stromzapfsäulen“ im öffentlichen Raum. Hierzu bieten sich entsprechende Installationen an typischen ÖPNV-Umsteigepunkten wie Bahnhöfen, Park&Ride-Parkplätzen und Bushaltestellen an. Diese erste Initiative in einem größeren öffentlichen Raum in Verbindung mit dem ÖPNV wird von der Landesregierung positiv bewertet.
Zu 2.:
Über die grundsätzliche Förderung von Ladeinfrastruktur an ÖPNV-Haltestellen/ -Stationen wird noch in diesem Jahr entschieden. Einzelheiten, wie etwa die Förderquote, werden danach bekannt gegeben. Bewilligungen von Fördermitteln im Einzelfall sind nach einer entsprechenden Grundsatzentscheidung ab 2014 möglich. Bereits vorab gestellte Förderanträge für Ladeinfrastruktur werden dabei berücksichtigt.
Zu 3.:
Die unter 2. genannte Grundsatzentscheidung wird sich nicht nur auf Pilotprojekte beziehen, sondern generelle Gültigkeit haben.
Artikel-Informationen
erstellt am:
16.12.2013
Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427