Ölaustritt in Etzel
Die Abgeordneten Abgeordnete Martin Bäumer, Ernst-Ingolf Angermann, Karl-Heinz Bley, André Bock, Helmut Dammann-Tamke, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Ansgar Focke, Rainer Fredermann, Clemens Große Macke, Karsten Heineking, Gerda Hövel, Ingrid Klopp, Klaus Krumfuß, Dr. Max Matthiesen, Axel Miesner, Frank Oesterhelweg, Gudrun Pieper, Dr. Stephan Siemer, Ulf Thiele, Dirk Toepffer, Lutz Winkelmann (CDU) hatten gefragt:
Hat der Wirtschaftsminister beim Krisenmanagement in Etzel versagt?
In einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums vom 26. November 2013 wird mitgeteilt, dass Ralf Pospich, Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), die Behörde verlasse. Auf diesen Schritt hätten sich bei einem Gespräch am 25. November 2013 Wirtschaftsstaatssekretärin Daniela Behrens und Ralf Pospich verständigt. Pospich hätte demnach in dem Gespräch Verantwortung für Defizite im Krisenmanagement im Zusammenhang mit dem Ölunfall in Etzel übernommen.
Am 23. November 2013, sechs Tage nach Bekanntwerden des Ölunfalls, verschaffte sich Wirtschaftsminister Lies vor Ort einen Überblick über die Umweltschäden. Bei dieser Gelegenheit kündigte Minister Lies an, alle 59 Gaskavernen sowie alle 92 unterirdischen Öl-Lagerstätten in Niedersachsen vom Wirtschaftsministerium überprüfen zu lassen.
Wir fragen die Landesregierung:
- Welche konkreten Versäumnisse hat das LBEG nach Auffassung der Landesregierung zu verantworten?
- Warum unterließ es das Wirtschaftsministerium, das geländetaugliche Messfahrzeug (VW LT35 mit Allradantrieb) des LBEG zeitnah in Etzel zum Einsatz zu bringen, während das NLWKN laut Pressemitteilung des Umweltministeriums vom 21. November 2013 schon am Tag nach Bekanntwerden des Ölunfalls mit Einsatzkräften bei der Ölbekämpfung in Etzel vor Ort war?
- Wie bewertet die Landesregierung Vorwürfe, wonach es sich beim Rücktritt des LBEG-Präsidenten um ein „Bauernopfer“ handele, um von der politischen Verantwortung des Ministers und seiner Staatssekretärin abzulenken?
Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr:
Am 17. November 2013 wurde die IVG Caverns GmbH (IVG) als Betreiber der Kavernenspeicheranlage in Etzel in der Gemeinde Friedeburg, Landkreis Wittmund, über einen Ölaustritt auf einem Betriebsplatz unterrichtet. Der Schaden ereignete sich oberirdisch auf einem so genannten Sammelplatz der IVG, der über Tiefbohrungen mit mehreren unterirdischen Speicherkavernen verbunden ist. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen war eine Entlüftungsarmatur an einer Betriebsleitung mit einem Durchmesser von knapp 10 mm nicht vollständig verschlossen. Es handelte sich nicht um eine Undichtigkeit an einer unterirdischen Speicherkaverne.
Nach Bekanntwerden des Schadens hat die IVG umgehend die im Alarmplan des Unternehmens festgelegte Alarmierungskette ausgelöst, sodass unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr eingeleitet werden konnten. Aufgrund der erheblichen Gewässerverunreinigung wurde die Einsatzleitung im Rahmen der unmittelbaren Gefahrenabwehr von den dafür zuständigen unteren Wasserbehörden der Landkreise Friesland und Wittmund wahrgenommen. Entsprechend der Gefahrenabwehrpläne, die den Landkreisen vorliegen, erfolgte hierbei die Koordinierung der externen Einsatzkräfte, wie der Feuerwehren oder der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk durch die Landkreise. Zu den prioritären Gefahrenabwehrmaßnahmen in den ersten Stunden und Tagen nach dem Ölsaustritt zählten das Abschöpfen des aufschwimmenden Öls von den Entwässerungsgräben bzw. die Verhinderung eines weiteren Transports in Richtung Jadebusen sowie die unmittelbare Entfernung des offensichtlich verunreinigten Bodens und Bewuchses im Bereich der Entwässerungsgräben und der Schadensstelle. Nach Erkenntnissen der Landesregierung wurde die Schadensbekämpfung von den zuständigen unteren Wasserbehörden vorbildlich organisiert.
Parallel dazu hat Staatsanwaltschaft Aurich die Ermittlungen zur Aufklärung des Vorfalls aufgenommen. Zu den Ergebnissen bzw. zum Sachstand dieser Ermittlungen liegen der Landesregierung derzeit keine Erkenntnisse vor.
Die Bewältigung von Schadensfällen verlangt ein zielgerichtetes und schnelles Handeln der zuständigen Behörden, um sowohl die Ausbreitung des Schadens als auch die unvermeidbaren Umweltauswirkungen effektiv einzugrenzen. Neben der Gefahrenabwehr und den eingeleiteten Ermittlungen stellen aber auch die effektive Zusammenarbeit der zuständigen Behörden vor Ort sowie die zeitnahe Unterrichtung der Öffentlichkeit elementare Bestandteile des Krisenmanagements dar. An dieser Stelle hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für den Kavernenbergbau in Niedersachsen eine besondere Verantwortung. Vor dem Hintergrund einer effektiven Gefahrenabwehr sowie dem berechtigten Interesse der Bürgerinnen und Bürger vor Ort auf eine schnelle und umfassende Weitergabe von Informationen hat dieser Schadensfall entsprechende Defizite offenbart.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Nach Einschätzung der Landesregierung ist bei der Bewältigung derartiger Schadensereignisse neben der unverzüglichen Einleitung und Wahrnehmung von Gefahrenabwehrmaßnahmen auch ein transparentes und kommunikativ offenes Agieren einer Landesbehörde erforderlich, um die zuständigen Behörden vor Ort und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zeitnah, sachlich und umfassend zu informieren. Angesichts des frühzeitig erkennbaren Schadensausmaßes hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) es versäumt, die dafür notwendigen Schritte schnellstmöglich einzuleiten.
Zu 2.:
Nach Einschätzung des LBEG konnte eine unmittelbare Gefährdung des Grundwassers und damit des Trinkwassers bereits in einem sehr frühen Stadium aufgrund der im LBEG bekannten hydrogeologischen Verhältnisse in dieser Region ausgeschlossen werden. Untersuchungen, die auf mittel- und langfristige, z.T. nicht direkt erkennbare Auswirkungen ausgerichtet sind, treten erfahrungsgemäß in den ersten Tagen nach einem Austritt von Rohöl gegenüber den unmittelbaren Gefahrenabwehrmaßnahmen in den Hintergrund. Für Untersuchungen zum Grundwasser bestand keine unmittelbare Gefahrensituation, die sofortiges Handeln auch im Sinne von eigenen Untersuchungen erforderte.
Aufgrund der im LBEG bekannten und vor Ort anzutreffenden Bodenbeschaffenheit bestand auch für das Schutzgut Boden kein unmittelbarer Untersuchungsbedarf, weil offensichtliche Schäden durch ausgetretenes Rohöl direkt durch Auskofferung beseitigt wurden. Im Gegensatz dazu können bis dato „unerkannte“ und allein durch laboranalytische Bodenuntersuchungen feststellbare Schäden keine derart nachteiligen Auswirkungen hervorrufen, die ein sofortiges Handeln begründet hätten. Auch für den Boden bestand demnach keine unmittelbare Gefahrensituation.
Mit dem Ende der Sofortmaßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr nach dem Ölaustritt hat das LBEG mit seinem Messfahrzeug am 23.11.2013 die Untersuchungen von Wasser- und Bodenproben aufgenommen, um mögliche mittel- bis langfristige Auswirkungen feststellen zu können.
Zum Einsatz des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ist anzumerken, dass dieser als Fachberater aufgrund seiner Expertise und Ausrüstung zur unmittelbaren Schadensbekämpfung bei Ölunfällen an der Küste von den zuständigen Gefahrenabwehrbehörden hinzugezogen wurde.
Zu 3.:
Diese Vorwürfe sind unzutreffend.
Artikel-Informationen
erstellt am:
16.12.2013
zuletzt aktualisiert am:
09.01.2014
Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
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