Logo MW Niedersachsen klar Logo

Rot-grüne Uneinigkeit bei der Nordumgehung von Nordhorn - Was stimmt jetzt?

Der Abgeordnete Reinhold Hilbers (CDU) hatte gefragt:

Die Nordumgehung Nordhorn stellt nach Ansicht von Verkehrsexperten eine wichtige Infrastrukturinvestition in dem Landkreis Grafschaft Bentheim dar. Die Kreisstadt Nordhorn würde dadurch vom Durchgangsverkehr entlastet. Der nördliche Landkreis Grafschaft Bentheim könnte durch diese Maßnahme schneller und verkehrsgerechter an das überörtliche Straßennetz - insbesondere an die A 31 - angeschlossen werden. Die Straßenbaumaßnahme könnte zudem einen Beitrag zur Steigerung der Standortqualität leisten. Daher haben der Landkreis Grafschaft Bentheim und die Stadt Nordhorn diese Straßenbaumaßnahme im Planungsprozess aus kommunalen Mitteln unterstützt und vorangetrieben.

Die Nordumgehung ist zudem im vordinglichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans und in der Investitionsplanung des Bundes enthalten. Der ehemalige Ministerpräsident David McAllister hat im Dezember 2012 in Uelsen erklärt, dass er von einem Baubeginn im Jahr 2014 ausgeht.

Im Rahmen der öffentlichen Diskussion um den Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis90/Grüne in Niedersachsen hat der SPD-Landtagsabgeordnete Gerd Will am 15. Februar 2013 in den Grafschafter Nachrichten (GN) folgendes erklärt: „Der Bau der umstrittenen Nordhorner Nordumgehung sei für eine rotgrüne Landesregierung nicht ‚gestorben’, versichert Gerd Will. RotGrün will bekanntlich in der Verkehrspolitik den Schwerpunkt vom Straßenbau auf Schiene und öffentlichen Nahverkehr verlegen. Deshalb sollen alle neuen Verkehrsprojekte auf den Prüfstand. Das heiße aber nicht, so Will, dass baureife Projekte nicht umgesetzt würden. ‚Die Nordhorner Nordumgehung ist eines von sechs baureifen Projekten in Niedersachsen. Sie könnte ab morgen gebaut werden, wenn der Bund Geld dafür bereitstellen würde.’“

Die örtlichen Grünen äußerten sich am 19. Februar 2013 ebenfalls in den GN: „Die Grafschafter Bündnisgrünen begrüßen einhellig die rot-grüne Koalitionsvereinbarung in Hannover, aber in einem Punkt lesen sie sie anders als der SPD-Landtagsabgeordnete Gerd Will: Dessen Aussagen zur umstrittenen Nordhorner Nordumgehung seien ‚regionales sozialdemokratisches Wunschdenken’, das sich aus dem Koalitionsvertrag nicht ableiten lasse. Die Grünen sind sicher: Die Umgehung kommt nicht.“

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie wird sich die neue Landesregierung im Hinblick auf diese Straßenbaumaßnahme beim Bund positionieren?
  2. Können sich die Stadt Nordhorn und der Landkreis Grafschaft Bentheim auch weiterhin auf die Zusagen und die Unterstützung des Landes bei dieser wichtigen Infrastrukturinvestition verlassen?
  3. Wann rechnet die Landesregierung mit dem Baubeginn?


Verkehrsminister Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Die Nordostumgehung Nordhorn im Zuge der Bundesstraßen 403 und 213 (NOU) ist im aktuellen Bedarfs­plan für die Bundesfernstraßen in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Damit hat der Bundesgesetzgeber für die Maßnahme die prioritäre Dringlichkeit festgelegt und den gesetz­lichen Auftrag zur Planung des Projektes erteilt.

Der Planfeststellungsbeschluss für die NOU erging am 31.05.2011. Der Beschluss wurde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) beklagt. Das OVG hat die erhobenen Klagen abgewiesen, abgesehen von der Standortauswahl für eine Kompensationsmaßnahme. Der Planfeststellungs­be­schluss ist seit dem 29.01.2013 bestands­kräftig. Zum vollständigen Abschluss der planungs­rechtlichen Absicherung erfolgt noch die Umplanung einer landschafts­pflege­rischen Kompen­sations­maßnahme. Dies hindert jedoch nicht die Umsetzung des Straßenbauvor­habens.

Mit dem Bau kann begonnen werden, wenn die Finanzierung der Maßnahme gesichert ist. Als Straßenbaulastträger für die Bundesfernstraßen obliegt es dem Bund die erforder­lichen Gelder bereitzustellen. Der Bund hat hier jedoch eine Finanzierungslücke. Das vom Bund für Niedersachsen vorgesehene Bundesfernstraßen­budget ist zu gering um alle baureifen Maßnahmen zu finanzieren.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. Die Landesregierung wird den Bundesauftrag zur Realisierung der Maßnahme im Rahmen der gegebenen finanziellen Randbedingungen umsetzen.

Zu 2.:
Ja.

Zu 3.:
Der Baubeginn kann erfolgen, wenn der Bund zusätzliche Finanzmittel bereitstellt. Angaben dazu liegen dem Land derzeit nicht vor. Ein konkreter Termin für den Baubeginn kann deshalb nicht benannt werden.

Logo Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.03.2013

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln