Rückschnitt von Gehölzen an Landes-, Bundesstraßen und Bundesautobahnen
Die Abgeordneten Volker Bajus und Susanne Menge (GRÜNE) hatten gefragt:
Wie die Neue Osnabrücker Zeitung berichtete, ist der in diesem Frühjahr an der Landesstraße 88 in Osnabrück von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr durchgeführte Rückschnitt der straßenbegleitenden Gehölze bei Bürgerinnen und Bürgern auf Kritik gestoßen. Bei der Maßnahme wurde der Gehölzbestand bis auf wenige Einzelbäume zurückgeschnitten.
Nach Auskunft des stellvertretenden Leiters der Landesstraßenbaubehörde in Osnabrück wachsen die zurückgeschnittenen Gehölze wieder nach. Die Maßnahme sei erforderlich gewesen, weil der Bestand im unteren Bereich sehr licht geworden sei und die Bäume zum Teil nicht mehr standfest seien. Außerdem sei es aus arbeitswirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht möglich, in kürzeren Intervallen einen weniger starken Rückschnitt vorzunehmen.
Wir fragen die Landesregierung:
- Welche Auswirkungen auf die Funktionen straßenbegleitender Gehölze als Lärmschutz und als Schutz der Umgebung vor Gas- und Staubimmissionen hat der Rückschnitt?
- In welchem Turnus werden die Arbeiten in der Regel durchgeführt bzw. nach welchen Kriterien werden die Abschnitte an Landes-, Bundesstraßen und Bundesautobahnen ausgewählt, an denen ein Gehölzrückschnitt durchgeführt wird?
- Welcher weiteren Verwendung wird das in der Regel vor Ort geschredderte Schnittgut zugeführt?
Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Säumende Bäume und Sträucher gehören vielerorts zum typischen Erscheinungsbild einer Straße. Diese straßenbegleitenden Gehölzbestände erfüllen verkehrstechnische, bautechnische, landschaftsgestalterische sowie landschaftsökologische Funktionen. Ein dauerhafter Erhalt dieser Funktionen kann nur durch eine regelmäßige Pflege gewährleistet werden. Durch die Pflegemaßnahmen werden Verkehrssicherheit, Standfestigkeit und Vitalität der Gehölze erhalten.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Da der Rückschnitt den Neuaustrieb fördert und dem Verkahlen älterer Bestände entgegenwirkt, sind die Auswirkungen auf die genannten Schutzfunktionen mittelfristig als positiv anzusehen. Bereits im kommenden Frühjahr ist mit einem kräftigen Neuaustrieb der Gehölze zu rechnen. Dabei werden i.d.R. gleich mehrere Triebe gebildet, sodass sich dichte strauchartige Gehölzformen entwickeln, die die volle Schutzfunktion übernehmen werden. Die damit einhergehende stärkere Verdichtung des Blattwerkes führt zu einem besseren Schutz der Umgebung vor Gas- und Staubimmissionen.
Zu 2.:
Im Regelfall führt die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Pflegearbeiten bei bis zu 10 m breiten Gehölzstreifen auf Böschungsflächen und im Straßenseitenraum in einem Turnus von 8-10 Jahren durch. Dabei wird ein abschnittsweises „Auf-den-Stock-Setzen“ mit dem Ziel der Verjüngung des Bestandes als Pflegemaßnahme angestrebt. Wie an der L 88 geschehen, werden vereinzelte, erhaltenswerte und nicht durch Konkurrenz- oder Schattendruck in ihrem Wuchs beeinträchtigte Bäume belassen.
Die Kriterien für die Auswahl der Straßenabschnitte, an denen ein Gehölzrückschnitt durchgeführt wird, sind die Dringlichkeit der Pflegemaßnahme auf Grundlage der Meldung der verantwortlichen Straßen- bzw. Autobahnmeisterei. Ohne Frage ist dabei auch auf einen verantwortungsvollen Umgang mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen zu achten. So ist ein regelmässiger Rückschnitt in kurzem mehrjährigen Abstand sowie eine nur punktuelle Entnahme einzelner Gehölzgruppen entlang eines Straßenabschnittes aufwändig und angesichts der kurzen Übergangszeit bis zum Nachwachsen der zurück geschnittenen Gehölze mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit nicht vereinbar.
Zu 3.:
Das vor Ort anfallende Schnittgut wird einer Verwertung nach Wahl des Auftragnehmers zugeführt, d.h. der Unternehmer entscheidet selbst, ob das Schnittgut an interessierte Bürger verkauft oder als Häckselgut der thermischen oder Kompostverwertung zugeführt wird.
Artikel-Informationen
erstellt am:
18.04.2013
Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427