Sanierung des innerörtlichen Radweges entlang der L 410 in Sarstedt
Der Abgeordnete Markus Brinkmann (SPD) hatten gefragt:
In der Stadt Sarstedt ist der Radweg entlang der stark befahrenen Hildesheimer Straße (L 410) seit Jahren stark beschädigt.
Durch Verwurzelungen und Unebenheiten ist er genauso wie durch seine zu geringe Breite und die mangelhafte Beleuchtung zu einer Gefahrenquelle für die Benutzer geworden, die immer häufiger deshalb auf die Straße ausweichen.
Das wiederum führt zu Gefährdungen im fließenden Straßenverkehr. Eine Sanierung des Radweges wird von den Benutzern daher für dringend erforderlich gehalten.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Wann ist eine Sanierung des Radweges in Sarstedt an der Hildesheimer Straße (L 410) seitens des Landes Niedersachsen geplant?
- Welche Kosten werden für die Sanierung des Radweges entstehen?
- Gibt es vor dem Hintergrund des stark sanierungsbedürftigen Radweges die Bereitschaft des Landes Niedersachsen, mit der Stadt Sarstedt gegebenenfalls eine sogenannte Vorfinanzierungsvereinbarung zu treffen?
Der von Herrn MdL Brinkmann angesprochene schlechte bauliche Zustand des Radweges entlang der L 410 „Hildesheimer Straße“ in Sarstedt ist bekannt. Es sind in einigen Abschnitten deutliche Schadstellen vorhanden.
Um die Funktionstüchtigkeit der Landesstraßen wie auch des Radwegenetzes an Landesstraßen insgesamt weiterhin sicher zu stellen, hat die Landesregierung die „Sanierungsoffensive Landesstraßen“ für 2012 und 2013 initiiert. Im Landesstraßenbauplafond (TGr 61) werden in beiden Haushaltsjahren jeweils 87,5 Mio. € zur Verfügung gestellt, davon kommen jeweils 5 Mio. € der Radwegerhaltung zugute. Damit ist es jetzt möglich, den strapazierten Zustand von Fahrbahnen, Radwegen und Brücken zu verbessern.
Der vorhandene Radweg grenzt unmittelbar an einen sehr schadhaften Gehweg der Stadt Sarstedt. Hier kann eine Radwegerneuerung nur sinnvoll im Zusammenhang mit einer Gehwegerneuerung durch die Stadt Sarstedt erfolgen. Für die gemeinschaftliche Maßnahme wird der Abschluss einer Vereinbarung erforderlich.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Diese Radweg-Erneuerungsmaßnahme ist ein für 2013 vorgesehenes Projekt.
Zu 2.:
Die Kosten für diese Maßnahme werden auf ca. 80.000 € geschätzt.
Grundsätzlich wird jedes kommunale Engagement begrüßt.
Eine Vorfinanzierung wäre jedoch nicht zielführend, da die Durchführung dieser Maßnahme ohnehin für 2013 vorgesehen ist. Eine Vorfinanzierung und ihre Rückzahlung würden zu einer Verpflichtung und Vorbelastung des Landeshaushaltes führen. Unabhängig von Fragen der Haushaltsordnung wäre der Spielraum für neue Maßnahmen eingeengt.
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erstellt am:
11.05.2012