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53. Wie geht es mit der Schiffbarkeit der Oberweser weiter?

Plenum 5. Juni 2015 - Mündliche Anfragen


Abgeordnete Christian Grascha, Hillgriet Eilers, Hermann Gruppe, Jörg Bode und Gabriela König (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Das Potenzial der Oberweser und die Bedeutung des Erhalts der Schiffbarkeit sind fraktionsübergreifend anerkannt: Eine Herabstufung der Oberweser als „sonstige Wasserstraße“ wäre einer Entwicklung der Oberweser abträglich. Im Januar-Plenum machte die Landesregierung Ausführungen sowohl zu ihren Aktivitäten für die Oberweser als auch zu offenen Fragestellungen. Der HNA (Ausgabe vom 8. Mai 2015) war unter der Überschrift „Oberwesergemeinden bündeln Kräfte“ zu entnehmen, dass sich die Bürgermeister von Bodenfelde, Hannoversch Münden, Bad Karlshafen, Oberweser, Reinhardshagen und Wahlsburg für die Sicherung der Schiffbarkeit der Oberweser als Bundeswasserstraße einsetzen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Oberweser ist als „sonstige Wasserstraße“ eingestuft, da derzeit die Einstufung nach Transportmengen und nicht nach transportierten Werten erfolgt. Das BMVI hat aber der Wirtschaft für die nächsten 25 Jahre die Erhaltung des heutigen Zustandes der Oberweser zugesichert.

Die Potenziale der Oberweser für einen umweltfreundlichen Gütertransport, insbesondere von Großraum- und Schwertransporten, sind durch ein Gutachten der Firma Railistics analysiert und bewertet worden. Die Landesregierung unterstützt alle Initiativen der örtlichen Kommunen und Unternehmen, diese Potenziale durch geeignete Maßnahmen zu nutzen. Es ist zunächst Aufgabe der Unternehmen, ein wirtschaftlich tragfähiges Umsetzungskonzept aufzustellen.

1. Vor dem Hintergrund der Ausführungen der Landesregierung in der 54. Plenarsitzung am 20. Januar 2015, Seiten 5127 und 5128, zu den Aktivitäten und Standortbedingungen entlang der Oberweser: Wie ist der Stand der offenen Vorarbeiten, um auf der Oberweser ideale Entwicklungen für Schwerlast- und Großraumtransporte zu ermöglichen?

Am Standort Hann.Münden ist eine spezialisierte Umschlagsanlage für die Montage und den Umschlag von großvolumigen und besonders schweren Gütern geplant. Für den vorgesehenen Standort werden zurzeit die technischen und planerischen Rahmenbedingungen ermittelt. Hierzu gehört im ersten Schritt die Erarbeitung eines hydraulischen Gutachtens nach § 78 Wasserhaushaltsgesetz, welches die Hochwasserneutralität unter Beachtung der nautischen Rahmenbedingungen bewerten und mögliche bauliche Maßnahmen zur Abschwächung der Auswirkungen bei bestimmten Hochwasserereignissen aufzeigen soll. Das Gutachten ist von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Hann.Münden in Auftrag gegeben worden, das endgültige Ergebnis liegt zurzeit noch nicht vor.

2. Wie ist der Stand der Untersuchungen, und wie lautet das Ergebnis der intensiven Gespräche, „um den Bau einer speziellen Umschlagsanlage in Hannoversch Münden zu realisieren“?

Am 27.05.2015 hat ein Planungsgespräch mit den zuständigen Behörden und Unternehmen stattgefunden, in dem der bisherige Bearbeitungsstand und die weiteren Schritte erörtert worden sind. Auf dieser Grundlage wird zunächst das Hydrologische Gutachten fertig gestellt. Weiterhin soll vor dem Hintergrund der Berichterstattung der HNA vom 27.05.2015 zur wirtschaftlichen Situation der in Hessen ansässigen Firma Richter die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Investitionen durch den Investor mit Hilfe einer aktualisierten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung neu bewertet werden.

3. Wie ist der Sachstand des angekündigten Gutachtens, welches die hydrologischen Rahmenbedingungen der Oberweser klären soll?

Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
05.06.2015
zuletzt aktualisiert am:
08.06.2015

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