Statement von Wirtschaftsminister Olaf Lies zur Ausnahmeregelung beim Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Das niedersächsische Verkehrsministerium hat die Ausnahmeregelung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot, um gewerbliche Hilfstransporte in Richtung ukrainischer Grenze zu beschleunigen, bis 30. Juni 2023 verlängert.
Minister Olaf Lies: „Als Folge des russischen Angriffskriegs ist es in der Ukraine zu massiven Fluchtbewegungen in Richtung polnisch-ukrainischer Grenze gekommen. Es ist unsere Pflicht, den Familien zu helfen, die in großer Not sind und die sich ohne Nahrung und warme Kleidung auf den Weg gemacht haben.“
Hintergrund: Die Ausnahmegenehmigung gilt seit 3. März für gewerbliche Beförderungen (und Leerfahrten) durch Lkw über 7,5 Tonnen, die der Unterstützung der in angrenzende Länder geflüchteten ukrainischen Bevölkerung dienen. Humanitäre Hilfsgut-Transporte von gemeinnützigen Organisationen, Vereinen etc. waren bereits zuvor vom Sonntags- und Feiertagsverbot ausgenommen. Die Ausnahmeregelung wäre ohne Verlängerung am 1. Januar ausgelaufen.