Verbindungen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zur Montanindustrie - Welche Konsequenzen wurden gezogen?
Der Abgeordnete Hendrik Tonne (SPD) hatte gefragt:
Im April 2012 wurde in diversen Presseartikeln darüber berichtet, dass gegen einen Abteilungsleiter des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden musste, weil selbiger seine Nebentätigkeit nicht angezeigt hatte. Der Abteilungsleiter ist in seiner Behörde für Genehmigungen an Erdgasunternehmen zuständig und war gleichzeitig für eine Firma tätig, die möglicherweise Rohstoffe an diese Unternehmen geliefert hat. Nach Zeitungsberichten war man sich beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie dieser Interessenkollision bewusst.
Ich frage die Landesregierung:
- Zu welchem Ergebnis ist das Disziplinarverfahren gelangt?
- Inwieweit hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie das Disziplinarverfahren zum Anlass genommen, auch die weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie auf interessenkollisionsmögliche Nebenjobs zu überprüfen?
- Zu welchen Ergebnissen hat diese Überprüfung geführt, bzw. wenn sie nicht durchgeführt worden ist, warum nicht?
Wirtschaftsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Im April d. J. ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) durch Presseberichterstattung darauf aufmerksam geworden, dass ein leitender Beamter der Behörde seit 2009 Prokurist einer Firma in Nordrhein-Westfalen ist, die Rohstoffe vertreibt, die beim „Fracking“ zum Einsatz kommen. Eine Prüfung ergab, dass der Beamte versäumt hatte, dem LBEG diese Nebentätigkeit anzuzeigen und dass die Ausübung der Nebentätigkeit verboten worden wäre, da eine Interessenkollision nicht ausgeschlossen werden konnte. Noch im April d. J. hat der Beamte beantragt, seine Prokura löschen zu lassen.
Die unterlassene Anzeige der Nebentätigkeit ist eine Dienstpflichtverletzung, die disziplinarisch durch das Niedersächsische Ministeriumfür Wirtschaft, Arbeit und Verkehr geahndet wurde. Das Disziplinarverfahren ist inzwischen rechtskräftig abgeschlossen.
Der Beamte hat darüber hinaus glaubhaft versichert, keinerlei Geschäftstätigkeiten für die Firma wahrgenommen zu haben. Es habe auch zu keiner Zeit ein Telefonanschluss oder ein E-Mail-Konto auf seinen Namen bei der Firma bestanden. Die Prokura sei ausschließlich aus familiären und erbrechtlichen Gründen eingetragen worden, um im Falle eines Ausfalls seines Schwiegervaters, der Geschäftsführer der Firma ist, für eine Übergangszeit handlungsfähig zu sein. Ein Entgelt hierfür sei zu keiner Zeit gezahlt worden.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Gegen den Beamten wurde eine Disziplinarmaßnahme verfügt. Über die konkrete Disziplinarmaßnahme kann aufgrund des Schutzes des Persönlichkeitsrechts des Beamten und der Fürsorgepflicht keine Angabe gemacht werden.
Zu 2. und 3.:
Bei der Anzeige von Nebentätigkeiten wird stets geprüft, ob Interessenkollisionen möglich sind. Zudem wird anlassbezogen geprüft, wenn in Einzelfällen neue Umstände bekannt werden; dies kann auch zu generellen Überprüfungen ähnlicher Fälle führen.
Eine besondere Überprüfung auch anderer Nebentätigkeiten ist im Zusammenhang mit den in Rede stehenden Ereignissen nicht erfolgt. Wenn, wie im vorliegenden Fall, eine Nebentätigkeit nicht angezeigt wird, ist eine systematische Prüfung durch den Dienstherrn nicht möglich, soweit sich im Dienstbetrieb keine entsprechenden Anhaltspunkte ergeben.
Artikel-Informationen
erstellt am:
07.12.2012