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Verkehrssicherheit für Schülerinnen und Schüler in Eggermühlen

Die Abgeordneten Christian Calderone (CDU) und Gabriela König (FDP) hatten gefragt:

Im Kreuzungsbereich der Landstraße 73 (L 73) und Kreisstraße 131 (K 131) in der Gemeinde Eggermühlen wird schultäglich mit einem Aufkommen von 65 Schülerinnen und Schülern, die morgens in Richtung Bersenbrück mit dem Bus zu verschiedenen Schulen gebracht werden, gerechnet. Mehrere Geschwindigkeitsmessungen der Polizei Bersenbrück (2011 und 2012) haben an der Haltestelle für den Schülertransport innerorts erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen ergeben. Derzeit werden die Bushaltestellen in diesem Bereich neu geplant und mit Mitteln des ÖPNV-Förderprogramms 2013 der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) gefördert. Für den Kreuzungsbereich der L 73 und der K 131 liegt zudem eine Entwurfsplanung für einen Kreisverkehrsplatz, der die besagten Bushaltestellen einschließt, vor. Die Förderung des Kreisverkehrsplatzes mit Landesmitteln ist aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens und geringer Unfallzahlen nur in einem sehr beschränkten Umfang (ca. 3 %) in Aussicht gestellt worden. In Ermangelung eigener Mittel ist die Gemeinde nicht in der Lage, den Kreisverkehrsplatz eigenständig zu finanzieren.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie beurteilt die Landesregierung die Verkehrssicherheit für Schülerinnen und Schüler im Kreuzungsbereich der L 73 und K 131, einschließlich der besagten Bushaltestellen, in der Gemeinde Eggermühlen?
  2. Würde der geplante Kreisverkehrsplatz zu einer erheblichen Verbesserung der Verkehrssicherheit im besagten Bereich, z. B. durch eine erforderliche Geschwindigkeitsreduzierung des Durchgangsverkehrs, führen? Wenn nicht, warum nicht?
  3. Wäre nach Auffassung der Landesregierung der beplante Kreisverkehrsplatz durch das laufende Dorferneuerungsprogramm gegebenenfalls mit einer Streckung über zwei Jahre förderfähig, falls nein, warum nicht?

Verkehrsminister Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 28.06.2013 wie folgt:

Im Zuge der Landesstraße 73 zwischen Bippen und Ankum ist die Ortsdurchfahrt Eggermühlen in einem für Landesstraßen überdurchschnittlich guten Ausbauzustand. Es gibt einen abgesetzten Geh-/Radweg an der Nordseite und an dem angesprochenen vierarmigen Knotenpunkt eine Bushaltestelle mit Busbucht. Diese ist fußläufig über einen Gehweg erreichbar. Zur Sicherung des Fußverkehrs bzw. der Busfahrgäste ist auf der L73 eine Mittelinsel als Querungshilfe angelegt. Eine weitere Bushaltestelle befindet sich an der K 131 ca. 50m vor dem Kreuzungsbereich mit der L 73. Auch hier ist eine Mittelinsel als Querungshilfe angelegt. Beide Bushaltestellen liegen innerhalb der geschlossenen Ortschaft, so dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit dort 50 km/h beträgt. Ein Unfallschwerpunkt lag und liegt hier nicht vor. Aufgrund der geringen und für Landesstraßen unterdurchschnittlichen Verkehrbelastung (DTV 2010 rund 1800 Kfz/Tag) ist eine hohe Verkehrsqualität gegeben. Ein weiterer Ausbau dieser Ortsdurchfahrt oder Umbaumaßnahmen am o.a. Knotenpunkt sind daher aus verkehrlicher Sicht nicht erforderlich. Für die Straßenbauverwaltung des Landes besteht daher kein Handlungsbedarf.

Auf Bitten der Gemeinde hat der regionale Geschäftsbereich Osnabrück der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr dem Umbau des o.a. Knotenpunktes in einen kleinen Kreisverkehr unter der Bedingung zugestimmt, dass Planung und Bau samt Finanzierung vollständig von der Gemeinde ausgeführt werden. Die Maßnahme wird daher als „Planung Dritter“ bei der Landesbehörde geführt.

Am 14.08.2012 wurde vom Landkreis Osnabrück der Planverzicht ausgesprochen, sodass die Maßnahme nunmehr baulich umgesetzt werden könnte.

Eine Mitfinanzierung durch das Land Niedersachsen wurde bei keinem der diversen Vorgespräche mit der Gemeinde in Aussicht gestellt. Bei den in der Kleinen Anfrage aufgeführten 3% "Landeszuschuss" handelt es sich um einen fiktiven Erneuerungsbeitrag in Höhe von 10.000 €. Dieser wurde von der Niedersächsischen Straßenbauverwaltung und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr im Vorfeld zugesagt.

Vergleichbare Umbauwünsche von Knotenpunkten zu Kreisverkehren von Gemeinden gibt es in Niedersachsen zahlreich.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Im Kreuzungsbereich der L 73 / K 131/ sind in den vergangenen acht Jahren von der Polizei lediglich zwei Verkehrsunfälle aufgenommen worden. Bei beiden Verkehrsunfällen waren keine Personenschäden zu verzeichnen und keine Fußgänger, Radfahrer und Kinder beteiligt. Die beiden Unfälle lagen in den Nachmittagsstunden, sodass ein direkter Bezug zum Schul- oder Schülerverkehr nicht erkennbar ist. Auch die von der Polizeiinspektion Osnabrück bei Geschwindigkeitsüberwachungen in den Jahren 2011 und 2012 festgestellten Verstöße stehen nicht in einem zeitlichen Bezug zum Schulbusverkehr.

Zu 2.:
Grundsätzlich führt jeder Kreisverkehr auf Grund der vorgegebenen fahrgeometrischen Gegebenheiten im Vergleich zu einem geradeaus durchgehend befahrbaren Knotenpunkt zu einer mehr oder weniger stark ausgeprägten punktuellen Absenkung der gefahrenen Geschwindigkeiten im Kraftfahrzeugverkehr. Das ist im Regelfall mit einer Verringerung des Gefährdungsrisikos am Knotenpunkt – ausgehend vom fließenden Kraftfahrzeugverkehr – verbunden. Dadurch könnte im Kollisionsfall die Unfallschwere abnehmen.

Zu 3.:
Im Rahmen der Dorferneuerung Eggermühlen wurde seitens der Gemeinde Eggermühlen am 06.12.2011 beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung - Regionaldirektion Osnabrück (LGLN) der Antrag über den Ausbau der Kreuzung L 73 mit der K 131 und dem Samtgemeindeverbindungsweg „Große Allee“ zu einem Kreisverkehrsplatz eingereicht. Beantragt wurde die Förderung für den gestalterischen Mehraufwand beim Kreisverkehr inklusive Rad- und Fußweg und Überquerungshilfen, damit die Maßnahmen zur Verkehrssicherheit gerade für Fußgänger und Radfahrer auch gestalterisch, weiter optimiert werden können. Dieser Antrag hatte bereits während der EU-Förderperiode 2000-2006 vorgelegen, musste jedoch aufgrund eines erforderlichen planungsrechtlichen Verfahrens wieder zurück genommen werden. Dieses Verfahren wurde im Dezember 2012 abgeschlossen.
Nach Zuweisung der EU-Haushaltsmittel 2013 durch das ML an das LGLN konnte diese Dorferneuerungsmaßnahme im landeseinheitlichen Ranking ausgewählt werden. Die politische Gemeinde ist bereits entsprechend informiert worden. Gegenwärtig werden die entsprechend notwendigen Schritte eingeleitet (Schließen von Verträgen mit dem Landkreis Osnabrück, der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und der Samtgemeinde Bersenbrück sowie das Vorbereiten der Ausschreibungsunterlagen). Sobald diese Unterlagen vorliegen erfolgt umgehend die Bewilligung der Zuwendung. Die Förderung wird sich auf die Dorferneuerungsmaßnahme beschränken. Eine Förderung der Gesamtmaßnahme einschließlich der eigentlichen Straßenbaumaßnahmen ist aus Mitteln der Dorferneuerung nicht möglich.
Mit der Gemeinde Eggermühlen wurde seitens des LGLN abgesprochen, dass mit der Maßnahme vorbehaltlich der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung noch in diesem Jahr begonnen werden soll, damit sichergestellt wird, dass die beantragten Fördermittel auch tatsächlich innerhalb der EU - Förderperiode 2007-2013 abfließen können. Die Gemeinde Eggermühlen hat dieses bereits positiv bestätigt. Am 11.06.2013 fand bereits ein weiteres Abstimmungsgespräch mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr statt. Die eingesetzten EU-Mittel sind aufgrund der auslaufenden Förderperiode nach derzeitigem Kenntnisstand bis spätestens 30.06.2014 abzurufen. Eine Fertigstellung ist für Mai 2014 vorgesehen, sodass die Maßnahme haushaltstechnisch für die Gemeinde Eggermühlen über zwei Jahre abgewickelt werden kann.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
30.08.2013
zuletzt aktualisiert am:
24.10.2013

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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