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Versorgungslücken und Funklöcher schließen, Arbeitsbedingungen verbessern und Mindestversorgung für alle sicherstellen

Die Bundesregierung verfolgt mit der laufenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (TK-NABEG) mehrere Maßnahmen zum Ausbau der Mobilfunk- und Gigabitnetze. Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium und der Bund arbeiten intensiv zusammen, und die erarbeiteten Maßnahmen – einige davon auf Vorschlag Niedersachsens – bilden bereits in gutes Paket zur Entbürokratisierung und Vereinfachung des Ausbaus. Die Länder haben zusätzlich in intensiver Detailarbeit rund 30 weitere Maßnahmen erarbeitet, die diese Initiative weiter verbessern, Ausbauhürden ausräumen und sich für klare, faire und zukunftsfähige Regelungen für den Telekommunikationsmarkt einsetzen. Der Bundesrat hat mit Beschluss vom Freitag die Bundesregierung nun aufgefordert, diese Maßnahmen umzusetzen. Das Wirtschaftsministerium begrüßt diesen Beschluss ausdrücklich und freut sich, dass es trotz teilweiser fachlich wie politisch fordernder Detailarbeit gelungen ist, einen Konsens zu erzielen.

Bedeutendste Maßnahme ist die Festlegung eines überragenden öffentlichen Interesses für den Festnetz- und Mobilfunkausbau. Wirtschaftsminister Olaf Lies:

„Wir wollen doch alle unser Land modernisieren und wettbewerbsfähig halten. Wenn in touristisch genutzten Naturschutzgebieten kein Notruf verfügbar ist, wenn das Schullandheim nicht mit Internet versorgt werden kann, wenn die Menschen im ländlichen Raum von der digitalen Gesellschaft abgehängt werden, ist das nicht mehr vermittelbar. Daher brauchen wir hier ein klares Signal – nicht etwa für unnötige Eingriffe in Umwelt und Natur, aber ein Signal für den Ausbau.“

Überragendes öffentliches Interesse für Mobilfunk- und Festnetzausbau

Die Bundesregierung möchte in ihrem Gesetzesentwurf ein überragendes öffentliches Interesse für den Ausbau der Telekommunikationsnetze festlegen. Sie beschränkt dies aber in weiten Teilen auf den Mobilfunkausbau und will die Regelung nur bis 2030 gelten lassen.

Die Länder haben dazu unter maßgeblicher Beteiligung Niedersachsens einen neuen Vorschlag erarbeitet: Das überragende öffentliche Interesse soll sowohl für den Mobilfunk- als auch für den Festnetzausbau gelten überall dort, wo noch Versorgungslücken bestehen. Die Befristung bis 2030 entfällt dafür. Nationalparke sollen weiter geschützt werden wie bisher. Auch in anderen naturschutzrechtlich geschützten Gebieten gilt, dass neue Anlagen zur erlaubt sind, wo es keine tauglichen Alternativen gibt.

Eine Befristung erscheint nicht sinnvoll: Niemand würde nachvollziehen können, wenn nach Auslaufen einer Befristung Mobilfunkmasten oder Glasfaserleitungen wieder abgerissen werden müssten oder zumindest nicht mehr ersetzt werden könnten. Diese Frage ist aber politisch stark umstritten. Einige Länder und Ministerien wollten mehr Geschwindigkeit beim Ausbau, andere Rücksicht mehr auf Umwelt und Natur. Niedersachsen hat dazu einen Kompromissvorschlag erarbeitet, den Schleswig-Holstein um den Schutz von Nationalparken ergänzt und in den Bundesrat eingebracht hat. Dahinter konnte sich nun die Mehrheit der Länder versammeln konnte.

Hintergrund

Kupfer-Glas-Migration

Der Glasfaserausbau läuft in Niedersachsen: Für über die Hälfte aller Haushalte sind Glasfaseranschlüsse verfügbar, was weit über dem Bundesdurchschnitt liegt. Niedersachsen steht bei der Glasfaserquote bundesweit auf Platz 3, sogar auf Platz 2 unter den Flächenländern.

Einige scheuen den Umstieg auf die neue Technik und vertrauen darauf, dass die Kupfernetze noch lange weiter betrieben werden.

Das ist nicht der Fall: Die Glasfasernetze werden nicht gigabitfähige Kupfernetze zunehmend ersetzen. Nachzügler werden höhere Anschlusskosten zu tragen haben, und der Ausbau insgesamt wird auch verzögert. Denn wenn Anschlüsse nur nach und nach bestellt werden, ist der Ausbau langsamer und teurer, als wenn in einem Zug gearbeitet wird.

Zwei Netze verbrauchen außerdem doppelt Energie und verursachen doppelt so viele Baustellen für Wartungsarbeiten. Der Wechsel sollte daher vorangetrieben werden: Wo Glasfaser verfügbar ist, braucht es kein Kupfer mehr. Der Bundesrat fordert nun klare Rahmen- und Investitionsbedingungen vom Bund, ab wann und unter welchen Bedingungen die Kupfernetze abgeschaltet werden.

Überbau

Dasselbe gilt für den gegenseitigen Überbau von Glasfasernetzen. Wettbewerb ist gut, aber wo sich ausbauende Unternehmen im Rennen um die attraktivsten Gebiete nur gegenseitig blockieren, braucht es Vorfahrtsregeln.

Der Bundesrat fordert auch hier auf Antrag Niedersachsens klarere Regeln als bisher. Ziel des Telekommunikationsmarktes muss die Versorgung des gesamten Landes sein, nicht überhitzter Wettbewerb nur in den Stadtkernen.

Bessere Arbeitsbedingungen im Breitbandausbau

Beim Breitbandausbau wird eine große Zahl an Bauunternehmen tätig. Darunter finden sich leider auch Unternehmen, die gegen Arbeitsschutz verstoßen, Gefahren für den Straßenverkehr verursachen oder ihren Beschäftigten nicht die geschuldeten Tarifentgelte zahlen. Damit verschaffen sie sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Bauunternehmen, die sich an die Regeln halten.

Das sind bisher Einzelfälle, aber bisher fehlt es an tauglichen Reaktionsmöglichkeiten der Kommunen. Das Wirtschaftsministerium hat daher eine Gesetzesänderung erarbeitet, die es ermöglicht, solche Unternehmen vom Breitbandausbau zukünftig vom auszuschließen.

Funktionierende Grundversorgung

In Artikel 87 f Grundgesetz hat sich der Bund verpflichtet, für alle Menschen in Deutschland eine angemessene Telekommunikationsversorgung sicherzustellen. Das sind nach Bewertung des Bundes Internetverbindungen mit einer Mindestbandbreite von 10 Mbit/s im Download, ab 2025 voraussichtlich 15 Mbit/s.

Trotzdem gibt es in Niedersachsen noch viele Gebiete, die schlechter versorgt sind und auch kein Glasfaserausbau absehbar ist. Das Wirtschaftsministerium arbeitet mit der Bundesnetzagentur bereits an Lösungen, hat sich dafür aber im Bundesrat auch der Unterstützung der anderen Ländern versichert und den Bund an seine Pflichten erinnert.

Weitere Maßnahmen

Die Stellungnahme enthält zahlreiche weitere Punkte größerer und kleiner Bedeutung, von handwerklichen Verbesserungen am Gesetzestext zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren bis zu einem Vorschlag für ein nationales Leitungskataster, das Bauschäden und Netzstörungen entgegenwirkt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.09.2024

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