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Wann wird die Landesregierung den Mautausweichverkehr auf der L 135 eindämmen?

Der Abgeordnete Axel Miesner (CDU) hatte gefragt:

Wann wird die Landesregierung den Mautausweichverkehr auf der L 135 eindämmen?

Im Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 19. Februar 2013 kündigt die Landesregierung an, den Mautausweichverkehr einzudämmen:

„Die rot-grüne Koalition wird den zunehmenden ‚Mautausweichverkehr’ zum Schutz von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie der Infrastruktur eindämmen. So wird die rot-grüne Koalition zukünftig überall, wo Mautausweichverkehr Anwohnerinnen und Anwohner belastet, Lkw-Maut und andere geeignete Maßnahmen einführen“ (Koalitionsvertrag SPD und Bündnis 90/Die Grünen, S. 62).

Offen bleibt, mit welchen Mitteln dies geschehen soll.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wann setzt die Landesregierung ihr Ziel vor allem für die Landesstraße 135 im Landkreis Osterholz um?
  2. Wird dann für den Streckenabschnitt der L 135, der parallel zur A 27 verläuft, eine Lkw-Maut fällig?
  3. Auf welchen weiteren Bundes- und Landesstraßen in Niedersachsen wird der Mautausweichverkehr eingeschränkt?

Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Die gut ausgebaute L 135 verläuft zwischen Bremen und Bremerhaven in direkter Parallellage zur BAB 27, ist als Bedarfsumleitung ausgewiesen und wird deshalb bei Verkehrsbehinderungen/Bauarbeiten auf der Autobahn häufig als Umleitungsstrecke benutzt. So wurden im Jahr 2012 die Fahrbahnen der Autobahn im Bereich der Anschlussstelle (AS) Hagen mit einer 3+0 Verkehrsführung saniert. Das Ende der Bauarbeiten steht für den Sommer 2013 in Aussicht. Danach wird es in den anschließenden nördlichen bzw. südlichen Abschnitten vergleichbare Sanierungsarbeiten bis Dezember 2013 geben.

Seit Einführung der Lkw-Maut steht die L 135 in Bezug auf möglichen Mautausweichverkehr unter besonderer Beobachtung. So haben die Landkreise Cuxhaven und Osterholz- Scharnbeck zuletzt im September 2012 zusammen mit der Polizei die Verkehrssituation der L 135 erörtert. Maßnahmen zur Reduzierung des Schwerverkehrs wurden nicht getroffen, da ein Nachweis inwieweit es überhaupt zu Mautausweichverkehren gekommen ist, bisher noch nicht auf Grund der Baumaßnahmen auf der BAB 27 erfolgen konnte.

Nach Abschluss aller Bauarbeiten auf der BAB 27 soll 2014 erneut auf der L 135 eine Verkehrserhebung durchgeführt werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Maßnahmen zur Eindämmung des Mautausweichverkehrs u. a. durch eine Bemautung oder eine Sperrung für den Durchgangsverkehr haben eine Rückverlagerung des Schwerverkehrs auf die Autobahn zum Ziel. Derartige Maßnahmen können allerdings rechtssicher nur ergriffen werden, wenn nachweislich mautverdrängter Verkehr vorliegt und sich der Lkw-Verkehrsanteil nicht aus allgemeinen Verkehrssteigerungen, der Nutzung als Umleitungsstrecke oder durch Lkw-Fahrten mit Zielen im Umkreis von 75 km zum ersten Beladeort (kein Durchgangsverkehr) ergibt. Im Falle der L 135 ist eine Bemautung nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich, da es sich nicht um eine Bundesstraße sondern um eine Landesstraße handelt.

Gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 45 Abs. 9 Satz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden verkehrsbehördliche Anordnungen treffen, um erheblichen Auswirkungen veränderter Verkehrsverhältnisse entgegenzuwirken, die u. a. durch die Erhebung der Maut eingetreten sind. Fachleute der Polizei, der unteren Verkehrsbehörden und des Baulastträgers erörtern eine Sperrung für den Durchgangsverkehr bereits seit 2010. Auf der L 135 handelt es sich zum einen bei einem Großteil der Lkw-Fahrten um Pendelfahrten zwischen Bremen und Bremerhaven (kein Durchgangsverkehr). Darüber hinaus wurde und wird die L 135 zum anderen bedingt durch die Bautätigkeit auf der A 27 vermehrt als Umleitungsstrecke genutzt. Daher wurde bisher von einer Einschränkung des Lkw-Verkehrs auf der L 135 abgesehen.

Zu 2.:
Eine Bemautung einer Landesstraße ist leider nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich.


Zu 3.:
Nach Kenntnisstand der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr haben die unteren Verkehrsbehörden folgende Streckenabschnitte durch das VZ 253 mit Zusatzzeichen für mautbedingte Verkehrsverbote für den Lkw-Durchgangsverkehr über 12 t gesperrt:

  • B 4 zwischen OU Lüneburg und Braunschweig
  • B 65 Bad Nenndorf bis B 83 OU Bückeburg
  • B 65 Bad Nenndorf Fahrtrichtung Hannover
  • B 68 OD Badbergen
  • B 209 ab OU Lüneburg Fahrtrichtung Soltau
  • B 209 zwischen OU Lüneburg und Ldgr. SH
  • B 404 zwischen A 39 und Lgr. SH
  • L 217 zwischen B 404 und B 209
  • L 219 Zwischen B 209 und OD Hittbergen

An folgenden Streckenabschnitten wurde der Schwerverkehr eingeschränkt:

  • B 3 OD Hohnstedt, 30 Km/h von 22 - 6 Uhr für SV > 7,5t
  • B 51 OD Bad Iburg, 30 km/h für Lkw-Verkehr
  • B 65 OD Wehrbergen, 30 km/h für Lkw-Verkehr
  • B 68 OD Badbergen, 30 km/h für Lkw-Verkehr
  • L 336 zwischen B 322 und Lgr. Bremen, Nachtfahrverbot für SV > 7t
  • L 337 zwischen B 6 und Delmenhorst, Nachtfahrverbot für SV > 7t
  • K 111 zwischen B 322 und der L 337, Nachtfahrverbot für SV > 7t

(Anmerkung: Auf Grund der Kürze des Beantwortungszeitraumes konnte die Vollständigkeit der Aufzählungen nicht überprüft werden.)

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Artikel-Informationen

erstellt am:
30.05.2013

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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