Was tut die Landesregierung, um den Erhalt des Elisabethfehnkanals als Bundeswasserstraße und den dafür unabdingbaren Schleusenneubau zu sichern?
Der Abgeordnete Hans-Henning Adler (LINKE) hatte gefragt:
Die Nordwest-Zeitung berichtet in ihrer Regionalausgabe Oldenburger Land vom 30.10.2012 über wachsendes Engagement von Anwohnerinnen und Anwohnern der Region für den Erhalt des Elisabethfehnkanals als Bundeswasserstraße. Der gut 15 km lange Kanal verbindet den Küstenkanal mit der Leda.
Diese Wasserstraße hat auch wirtschaftliche Bedeutung für die Region. Mehrere Firmen sind auf den Kanal angewiesen, so auch eine Bootswerft, die Schiffe für die Wasserschutzpolizei mehrerer Bundesländer baut. Die Wasserstraße ist zugleich eine touristische Sehenswürdigkeit. Sie wird beispielsweise jährlich von rund 700 Sportbootfahrern genutzt.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hat Medienberichten zufolge im Rahmen der sogenannten Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung für den Elisabethfehnkanal die Streichung der Mittel für einen unabdingbaren Schleusenneubau in Höhe von 2,5 Mio. Euro veranlasst. Das wiederum wäre nach Experteneinschätzung gleichbedeutend mit dem Aus dieses Kanals als Bundeswasserstraße.
Ich frage die Landesregierung:
- Worin sieht sie die wirtschaftliche und touristische Bedeutung des Elisabethfehnkanals?
- Mit welcher Begründung hat der Bundesverkehrsminister die Streichung der für den Neubau der Schleuse benötigten Bundesmittel in Höhe von 2,5 Mio. Euro veranlasst?
- Teilt die Landesregierung die Argumentation des Bundesverkehrsministers und, wenn ja, warum, und, wenn nein, warum nicht?
- Wie hat sich die Landesregierung gegenüber der Bundesebene bisher für den Erhalt des Elisabethfehnkanals als Bundeswasserstraße und den damit unlöslich verbundenen Schleusenneubau eingesetzt?
- Welche Initiativen gegenüber der Bundesebene will die Landesregierung jetzt für den Erhalt des Elisabethfehnkanals als Bundeswasserstraße ergreifen?
- Welche Auswirkungen für die Region Ostfriesland hätte es, wenn die im vergangenen Winter nur notdürftig instandgesetzte Schleuse vom Bund nicht durch eine neue ersetzt würde?
Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 29.11.2012 wie folgt:
Der Elisabethfehnkanal ist der einzige noch auf ganzer Länge schiffbare Fehnkanal und stellt eine Querverbindung zwischen dem Küstenkanal und dem Leda-Jümmegebiet dar. Er ist 15 Kilometer lang, 15 Meter breit und bis zu 1,50 Meter tief. Vier Schleusen sind im Kanalverlauf eingebaut, die manuell bedient werden. Eine dieser Schleusen muss dringend erneuert werden. Entlang des Kanals gibt es 7 Klappbrücken, über die der Kanal gequert werden kann.
Der Elisabethfehnkanal gehört zu den sonstigen Bundeswasserstraßen. Die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und der Betrieb der bundeseigenen Schiffsanlagen sind Hoheitsaufgaben des Bundes.
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Der Elisabethfehnkanal ist ein für den Wassertourismus attraktives Gewässer, das durch einen reizvollen Naturraum Ostfrieslands mit ursprünglichen Fehndörfern führt. Der Kanal wird ganz überwiegend für den motorisierten Wassersport genutzt. Nach Angaben des Wasser- und Schifffahrtsamtes Meppen sind in den Jahren 2002 bis 2011 folgende Bootspassagen am Elisabethfehnkanal erfasst worden:
Jahr |
Bootspassagen durch den EfK |
2002 |
836 |
2003 |
698 |
2004 |
741 |
2005 |
785 |
2006 |
653 |
2007 |
814 |
2008 |
662 |
2009 |
546 |
2010 |
480 |
2011 |
709 |
Wie viele der festgestellten Passagen tatsächlich auf einen touristischen Verkehr entfallen und nicht durch die in der Region ansässigen Bootsbesitzer ausgelöst werden, lässt sich nicht ermitteln. Angesichts der Nähe zu besonders wassersportaffinen Quellmärkten wie Holland und dem Rhein-Ruhr-Raum kann allerdings von einem deutlichen Anteil wassertouristischen Bootsverkehrs ausgegangen werden.
Zu 2. und 3.:
Die Gründe für die Streichung der Haushaltsmittel für den Neubau der Schleuse bei Osterhausen sind der Landesregierung nicht bekannt. Auf Anfrage hat das Bundesverkehrsministerium der Landesregierung mitgeteilt, dass es bei Anfragen, die sich direkt auf die Zuständigkeit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes beziehen, keine Auskünfte erteilt. Das Ministerium bietet den Landtagsabgeordneten jedoch an, sich direkt an das Bundesverkehrsministerium zu wenden.
Zu 4. und 5.:
Die Landesregierung wird zeitnah an den Bund herantreten, um darum zu bitten, dass die am Elisabethfehnkanal notwendigen Erhaltungsinvestitionen vorgenommen werden.
Zu 6.:
Der Verzicht auf den erforderlichen Schleusenneubau würde mittelfristig voraussichtlich dazu führen, dass die Befahrbarkeit des Elisabethfehnkanals nicht mehr aufrechterhalten werden könnte. Eine Sperrung des Kanals hätte Auswirkungen für die in der Region Ostfriesland ansässigen Motorbootfahrer, die ein attraktives Revier verlieren und in ihren Freizeitaktivitäten eingeschränkt würden. Der Wassertourismus wäre ebenfalls anteilig im Rahmen der festgestellten Nutzungszahlen des Kanals betroffen.
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erstellt am:
07.12.2012