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Welche Auswirkungen haben die Kürzungen im Rahmen der Finanzhilfen aus dem Entflechtungsgesetz auf den kommunalen Radwege- und Straßenbau?

Der Abgeordnete Axel Miesner (CDU) hatte gefragt:

Im Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 19. Februar 2013 wurde festgehalten: „Die rot-grüne Koalition wird die Mittelanteile aus dem Entflechtungsgesetz zugunsten des Öffentlichen Personennahverkehrs verschieben (60/40).“ (Koalitionsvertrag SPD-Grüne Niedersachsen, Seite 61) Gleichzeitig setzt sich die rot-grüne Landesregierung jedoch das Ziel, die Infrastruktur aller Verkehrsträger zu optimieren.

Im rundblick vom 7. Mai 2013 ist zu lesen, dass Verkehrsminister Olaf Lies auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hans-Werner Kammer (CDU) bestätigt, „dass die Finanzhilfen des Landes für den kommunalen Straßenbau mit stark steigender Tendenz gekürzt werden sollten“. Weiter heißt es „Von 2014 an würden sie bis 2017 um jährlich 5 % sinken. Das werde bedeuten, dass 2017 nur noch 60 % der heutigen Mittel zur Verfügung stehen.“

Diese Kürzungen haben Auswirkungen auf den Radwegebau und innerörtlichen Straßenbau und treffen sowohl städtische als auch ländliche Regionen.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Warum kürzt die Landesregierung bei Projekten im Radwege- und Straßenbau?
  2. Wie hoch werden die absolute Kürzung in Euro und die prozentuale Kürzung pro Jahr für den Radwege- und Straßenbau sein?
  3. Welche Auswirkungen wird die Umschichtung auf bereits geplante Maßnahmen der Kommunen haben?
Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Die Landesregierung strebt eine grundlegende verkehrspolitische Umorientierung an. Ziel ist, im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Spielräume die Verkehrspolitik so effizient, sicher und umweltfreundlich wie nur möglich zu gestalten. Zentrale Positionen nehmen dabei Schienen- und Straßeninfrastruktur ein. Um den ÖPNV attraktiver zu gestalten, müssen zusätzliche Anstrengungen unternommen werden. Aus diesen Gründen ist eine Verlagerung der Förderschwerpunkte zugunsten des ÖPNV notwendig. Es wurde daher eine Verschiebung der Entflechtungsgesetz(EntflechtG)-Mittel vom kommunalen Straßenbau, zu dem auch der Radwegebau zählt, zu Gunsten des ÖPNV vereinbart.

Die in der Anfrage zitierten Ausführungen im rundblick vom 7. Mai 2013 sind dort nicht richtig wiedergegeben worden. Vielmehr teilte der Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr dem Bundestagsabgeordneten Hans-Werner Kammer mit, dass eine Verschiebung der EntflechtG-Mittel zu Gunsten des ÖPNV vereinbart wurde, da der dringend erforderliche Ausbau eines modernen ÖPNV fast 10 Jahre lang vernachlässigt worden ist. Es wurde im Koalitionsvertrag niedergelegt, in dieser Legislaturperiode eine Verschiebung der Mittelanteile des Entflechtungsgesetzes (EntflechtG) zu Gunsten des ÖPNV im Verhältnis 60/40 vorzunehmen, weil der dringend erforderliche Ausbau eines modernen ÖPNV fast 10 Jahre lang vernachlässigt worden ist.

Hinsichtlich der dem Land zur Verfügung stehenden EntflechtG-Mittel ist anzumerken, dass bei der Fortführung der Zahlungen dieser Mittel durch den Bund weiterhin keine Annäherung der kontroversen Verhandlungspositionen zwischen Bund und Ländern erreicht werden konnte, obwohl eine Entscheidung für den Herbst 2012 vereinbart worden war. Ein Gesetzentwurf des Bundes über diese Kompensationszahlungen in gleicher Höhe nur für das Jahr 2014 wurde vom Bundesrat abgelehnt. Die Länder sind der Auffassung, es müsse unverzüglich eine Regelung bis 2019 getroffen werden, um eine für die zu fördernden Projekte notwendige mittelfristige Finanzdisposition zu ermöglichen.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Hierzu wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Zu 2.:
Es ist geplant, die EntflechtG-Mittel für den kommunalen Straßenbau von rd. 74,1 Mio. Euro im Jahr 2013 ab 2014 um jährlich rd. 6,2 Mio. Euro auf dann rd. 49,4 Mio. Euro im Jahr 2017 zu kürzen.

Bezogen auf die dem Land zurzeit jährlich insgesamt zur Verfügung stehenden EntflechtG-Mittel in Höhe von rd. 123,5 Mio. Euro wären das in den Jahren 2014 bis 2017 pro Jahr 5 % weniger.

Zu 3.:
Durch die Mittelverschiebung zu Gunsten des ÖPNV werden im Bereich des kommunalen Straßenbaus Vorhaben nicht im bisherigen Umfang gefördert. Mit der Folge, dass einzelne Vorhaben erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeplant werden können.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
21.06.2013

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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