Wie sieht die Landesregierung die Realisierung der A 33-Nord?
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 10.05.2012 - TOP 22. Antwort von Verkehrsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat und Enno Hagenah (GRÜNE)
Die Abgeordneten Filiz Polat und Enno Hagenah (GRÜNE) hatten gefragt:
Erneut wurden in der Öffentlichkeit Prognosen über den Zeitplan des Lückenschluss der A 33-Nord im Landkreis Osnabrück abgegeben. So wird in der NOZ am 20. März 2012 von einem Treffen des CDU-Bundestagsabgeordneten Georg Schirmbeck und des CDU-Abgeordneten Dr. Mathias Middelberg mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium Enak Ferlemann berichtet. Nach diesem Treffen erklärten die Abgeordneten gegenüber der NOZ, dass die A 33-Nord bis 2019 zu befahren sei. In einem weiteren Artikel vom 22. März 2012 titelte die NOZ „Zeitplan für A 33‑Nord ,unrealistisch’“. Hier wird neben dem Leiter des Geschäftsbereichs Osnabrück der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Herrn Lüsse, auch der Kreisrat Winfried Wilkens zitiert, die eine Realisierung aufgrund des umfangreichen Planungsprozesses in diesem Jahrzehnt nicht für realistisch erachten.
Daneben bleibt angesichts der vielen anderen großen und kostenträchtigen Verkehrsprojekte der Niedersächsischen Landesregierung in Kostenträgerschaft des Bundes auch die Thematik der Finanzierbarkeit unter der Maßgabe der in Bund und Land anstehenden Schuldenbremse ein ungelöstes Problem.
Wir fragen die Landesregierung:
- Wie schätzt die Landesregierung den von den Bundespolitikern vorgestellten Zeitplan ein, die A 33-Nord bis 2019 fertiggestellt zu haben?
- Ist die Landesregierung seitens des Bundesverkehrsministeriums über einen Zeitplan, wie von dem Bundestagsabgeordneten Georg Schirmbeck öffentlich erklärt, vorher oder danach informiert worden?
- Mit welchen Kosten ist für eine Realisierung der A 33-Nord nach aktuellem Stand zu rechnen, und an welcher Stelle der Umsetzungsplanung des Bundes steht derzeit die A 33-Nord?
Die bedarfsgerechte Anbindung aller Wirtschaftsräume durch Bundesfernstraßen, der Ausbau von Schiene und Wasserstraße ist für die Entwicklung eines Flächenlandes wie Niedersachsen von höchster wirtschafts- und strukturpolitischer Bedeutung.
Mit dem Neubau der A 33 soll die Autobahnlücke nordöstlich von Osnabrück zwischen der vorhandenen A 33 und der A 1 geschlossen werden. Die Eckverbindung A 30/A1 und das untergeordnete Straßennetz in den Ortsdurchfahrten und in der Stadt wird verkehrlich entlastet. Damit erfolgt eine wesentliche Stärkung der Verkehrsinfrastruktur im Raum Osnabrück, die Verbesserung der Erreichbarkeit sowie die Minderung von Unfallrisiken.
Die Bedeutung spiegelt sich insbesondere auch in den netzkonzeptionellen Überlegungen wider, zielgerichtet begonnene Ausbaukonzepte weiter zu führen und wichtige Achsen des Fernstraßennetzes zu komplettieren.
Der Deutsche Bundestag hat mit der Zuordnung der A 33 zwischen der A1 bei Wallenhorst und der B51 bei Belm in den „Vordringlichen Bedarf“ des Bedarfsplanes die gesetzliche Grundlage für die Planung geschaffen. Im Investitionsrahmenplan 2011-2015 (IRP) für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes ist die A 33-Nord den „weiteren wichtigen Vorhaben“ zugeordnet worden. Ziel des Bundes ist es, diese Projekte nach 2015 beginnen zu können.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. Die Zuordnung der Realisierung der A 33-Nord in den Zeitraum nach 2015 entspricht dem derzeitigen Planungsstand der Maßnahme. Eine konkrete Disposition der Planungsschritte kann erfolgen, wenn die Linienbestimmung des Bundes vorliegt.
Zu 2.:
Der IRP des Bundes liegt dem Land vor. Detaillierte Hinweise des Bundes zur weiteren Planung werden mit der Linienbestimmung erwartet.
Zu 3.:
Gemäß der Kostenschätzung für die Linienbestimmung betragen die Gesamtkosten für die rd. 9,2 km lange Vorzugsvariante rd. 82,0 Mio. Euro.
Mitte 2009 wurde die Durchführung des Linienbestimmungsverfahrens beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beantragt. Die förmliche Bestimmung der Linie wird für die 2. Jahreshälfte 2012 erwartet. Daran anschließend wird mit der detaillierten Entwurfsplanung begonnen.
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erstellt am:
11.05.2012