Wirtschaftsministerium beschleunigt Vergaben zur Flüchtlingsunterbringung und -versorgung
Vor dem Hintergrund der wachsenden Zahl von Flüchtlingen auch in Niedersachsen hat Wirtschaftsminister Olaf Lies verfügt, die im niedersächsischen Tariftreue – und Vergabegesetz verankerten Wertgrenzen für Vergaben zur Flüchtlingsunterbringung und -versorgung vorübergehend deutlich anzuheben. Vergaben unterhalb dieser Wertgrenzen müssen bis auf weiteres nicht öffentlich ausgeschrieben werden. Die Vergaben im Zusammenhang mit Flüchtlingsunterkünften, aber auch die Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen sollen damit beschleunigt und vereinfacht werden. Eine entsprechende Verordnung, die bereits Anfang August auf den Weg gebracht worden war, wurde heute von Wirtschaftsstaatssekretärin Daniela Behrens stellvertretend für Minister Olaf Lies, der zurzeit in China ist, unterzeichnet.
Minister Olaf Lies sagte dazu: „Wir haben schnell und unbürokratisch eine Anhebung der Wertgrenzen auf den Weg gebracht. So wollen wir notwendige Beschaffungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung, aber auch bei ihrer Betreuung und Versorgung, deutlich beschleunigen und vereinfachen. Damit unterstützen wir vor allem die Kommunen, die großen Herausforderungen bei der Einrichtung und Ausstattung von Unterkünften, der Versorgung der Flüchtlinge mit Nahrungsmitteln und Bekleidung sowie der medizinischen Betreuung kurzfristig zu bewältigen.“
Zukünftig werden in Niedersachsen die Wertgrenzen für Bauleistungen auf eine Million Euro und für Dienst- und Lieferleistungen auf 100.000 Euro angehoben. Diese Maßnahme ist zunächst befristet bis zum 30. Juni 2016.
Minister Lies weiter: „Mit den flexiblen Möglichkeiten, die eine Ministerverordnung bietet, können wir im Bedarfsfall schnell reagieren und gegebenenfalls bei Bedarf kurzfristig weitere Erleichterungen bei den Wertgrenzen umsetzen.“
Hintergrund: Die Niedersächsische Wertgrenzenverordnung legt die Grenzen für Auftragswerte, bis zu deren Erreichen eine Auftragsvergabe im Wege der Beschränkten Ausschreibung oder Freihändigen Vergabe ohne weitere Begründung zulässig ist, fest: Aufträge über Bauleistungen bis zu einem Wert von 25.000 Euro dürfen freihändig und bis zu einem Wert von 100.000 Euro im Wege der Beschränkten Ausschreibung vergeben werden. Für Liefer- und Dienstleistungen gelten Auftragswertgrenzen von 25.000 bzw. 50.000 Euro. Beschränkt auf den Bereich der Flüchtlingsunterbringung und –versorgung sollen diese Wertgrenzen befristet bis zum 30. Juni 2016 angehoben werden. Für Bauleistungen gilt dann für Beschaffungen im Wege der Beschränkten Ausschreibung oder der Freihändigen Vergabe einheitlich ein Auftragswert in Höhe von 1.000.000 Euro ohne Umsatzsteuer; für Aufträge über Liefer- und Dienstleistungen ein Auftragswert von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer.