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Reaktivierung von Bahnstrecken / Neue Reaktivierungsuntersuchung 2023

Die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist ein wichtiger Baustein der Verkehrswende in Niedersachsen. Bereits in den Jahren 2013 bis 2015 wurden durch die Landesnahverkehrsgesellschaft mbH (LNVG) in einem mehrstufigen Verfahren landesweit reaktivierungswürdige Strecken ermittelt. Im Ergebnis konnten inzwischen zwei Strecken für den Personenverkehr wieder in Betrieb genommen werden: Im Jahr 2018 wurde die Strecke zwischen Einbeck-Mitte und Einbeck-Salzderhelden, in 2019 zwischen Bad Bentheim und Neuenhaus reaktiviert. Zudem findet seit November 2022 zwischen Einbeck-Mitte und der Haltestelle „Einbeck BBS/PS.Speicher“ ein dreijähriger Probebetrieb statt. Ferner setzt sich das Land mit Nachdruck dafür ein, dass auch die Strecke Buchholz – Jesteburg – Hamburg-Harburg so schnell wie möglich für den SPNV erschlossen wird.

Mit dem neuen Koalitionsvertrag für Niedersachsen nimmt das Thema neuen Schwung auf: Wie dort zwischen den Koalitionspartnern vereinbart, startet das MW im Frühjahr 2023 ein neues Reaktivierungsprogramm.

Zur Anwendung kommen soll dabei das seit 2020 verbesserte Förderrecht nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Dieses sieht für Reaktivierungen nun eine Bundesförderung von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten vor. Auf dieser Grundlage wurde das Verfahren der Standardisierten Bewertung angepasst, mit dem die Wirtschaftlichkeit von Infrastrukturvorhaben untersucht wird. Neben rein verkehrlichen und wirtschaftlichen Faktoren kommen dort nun auch verstärkt ökologische und soziale Kriterien zum Tragen.

Bei dem neuen Reaktivierungsprogramms wird es darum gehen, landesweit Vorhaben unter veränderten Kriterien erneut eine Chance auf Wiederinbetriebnahme für den SPNV zu geben. Bereits bestehende Vorhaben sollen gleichzeitig vorangetrieben werden, was neben der oben genannten Strecke zwischen Buchholz und Hamburg-Harburg zum Beispiel für die Verlängerung der Strecke von Bad Bentheim nach Neuenhaus über die Grenze nach Coevorden in den Niederlanden gilt.

Durchgeführt wird die Reaktivierungsuntersuchung durch die LNVG. Das Untersuchungskonzept sieht ein vierstufiges Verfahren vor (siehe Grafik):

  • Auf Stufe 1 wird zunächst aufgrund der früheren Untersuchung sowie eines Ideenaufrufs eine Vorauswahl der Strecken stattfinden,
  • An diese schließt sich auf Stufe 2 eine Nutzwertanalyse mit anschließendem Ranking an,
  • Auf Stufe 3 werden für die vorliegenden Strecken die langfristig anfallenden Betriebskosten ermittelt,
  • Für die aussichtsreichsten Strecken wird auf Stufe 4 schließlich in die konkrete Planung eingestiegen und der Förderantrag nach dem GVFG vorbereitet.

Grafik zum Verfahren der Reaktivierung von Bahnstrecken   Bildrechte: MW

Begleitet wird das neue Reaktivierungsprogramm von einem parlamentarischen Lenkungskreis, dem neben den verkehrspolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Landtagsfraktionen Vertreterinnen und Vertreter von Fachorganisationen und kommunalen Spitzenverbänden angehören. Der Lenkungskreis, der am 11. April 2023 erstmals getagt hat, wird das Programm nun laufend begleiten und über Fortschritte informiert.

Unmittelbar nach der ersten Sitzung des Lenkungskreis startet das Reaktivierungsprogramm mit einem Ideenaufruf. Dabei werden unter anderem die kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen und die Aufgabenträger im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) darum gebeten, Vorschläge für in Frage kommende Reaktivierungsvorhaben zu unterbreiten.

Über den Fortschritt des Reaktivierungsprogramms werden Sie auf dieser Seite regelmäßig informiert.

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