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Gas und Strom

Gas und Strom

Auf dem Gas- und Strommarkt hat sich der Wettbewerb aufgrund der Liberalisierung der Märkte aus Sicht der Verbraucher erfreulich entwickelt, da sie zwischen den Versorgern auswählen können. Auf diesen Märkten herrscht laut Monitoringbericht des Bundeskartellamts und der Bundesnetzagentur keine marktbeherrschende Stellung einzelner Versorgungsunternehmen. Deshalb erfolgt eine kartellrechtliche Kontrolle nur, wenn weitere Markteinschränkungen vorliegen, wie z. B. bei den Strom- und Gasgrundversorgern.

Sektoruntersuchung Gas- und Stromgrundversorgungstarife

Aufgrund der Energiekrise und der erheblichen Preissteigerungen in den Grundversorgungstarifen im Bereich Gas und Strom hat die Landeskartellbehörde die Entwicklungen der Grundversorgungstarife in Niedersachsen zu verschiedenen Stichtagen in den Jahren 2021 bis 2024 im Hinblick auf mögliche Kartellrechtsverstöße im Rahmen einer Sektoruntersuchung abgefragt. Die Daten werden zur Zeit von der Landeskartellbehörde untersucht. Informationen hierzu finden Sie unter Veröffentlichungen.

Gas- und Stromkonzessionen

Alle 20 Jahre müssen Wegenutzungsverträge (Konzessionsverträge) für Gas- und Stromnetze von der Kommune ausgeschrieben werden. Dadurch wird der Markt für den Wettbewerb geöffnet. Die Landeskartellbehörde beaufsichtigt das Vergabeverfahren, da die Kommune eine marktbeherrschende Stellung innehat. Hinweise zum Vergabeverfahren finden Sie unter Veröffentlichungen.

Schriftzug Landeskartellbehörde   Bildrechte: MW

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Landeskartellbehörde

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: 0511 120 8412

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